Heute zu lesen auf www.lawblog.de
Jeder Verstoß gegen die Coronaschutzverordnung muss natürlich gerichtsfest begründet sein. Deshalb lässt es sich das Ordnungsamt auch nicht nehmen, in seinem Bußgeldbescheid einleitend erst mal zu erklären, was eine Gangbang-Party ist:
Unter einer Gangbang-Party versteht man eine besondere Form des Gruppensex, für den eine extreme Überzahl dominanter bzw. aktiv-penetrierender Teilnehmer und die abwechselnde Penetration weniger submissiver bzw. passiv-rezeptiver Teilnehmer charakteristisch ist.
Unter einer Gangbang-Party versteht man …
18.6.2020Jeder Verstoß gegen die Coronaschutzverordnung muss natürlich gerichtsfest begründet sein. Deshalb lässt es sich das Ordnungsamt auch nicht nehmen, in seinem Bußgeldbescheid einleitend erst mal zu erklären, was eine Gangbang-Party ist:
Unter einer Gangbang-Party versteht man eine besondere Form des Gruppensex, für den eine extreme Überzahl dominanter bzw. aktiv-penetrierender Teilnehmer und die abwechselnde Penetration weniger submissiver bzw. passiv-rezeptiver Teilnehmer charakteristisch ist.