Weil er illegale Drogen gekauft und Beihilfe zur Prostitution geleistet haben soll, stand jetzt ein Koch (40) aus Lenggries vor Gericht. Dort traf er auf einen milde gestimmten Richter.
Lenggries/Wolfratshausen– Die Anklage war nicht ohne: Vorsätzlichen unerlaubten Erwerb von Betäubungsmitteln sowie Beihilfe zur Ausübung verbotener Prostitution warf die Staatsanwaltschaft einem 40-jährigen gelernten Koch vor. Per Strafbefehl war er deswegen zu einer Geldstrafe von 140 Tagessätzen verdonnert worden. Dagegen legte der Beschuldigte, der im Tatzeitraum im Frühjahr 2017 in Lenggries lebte, Einspruch ein – und traf auf einen milde gestimmten Richter, der ihm fast ein Drittel der Strafe erließ.
Anfang vorigen Jahres soll der Angeklagte drei Mal jeweils fünf Gramm Marihuana von einem Dealer in Holzkirchen übernommen haben. Im März 2017 soll ihm seine damalige Lebensgefährtin sieben Gramm der weichen Droge in Bad Tölz gekauft haben. Zudem soll er mit einer Finanzspritze seine Freundin dabei unterstützt haben, in der Lenggrieser Wohnung ihren Verdienst mit Prostitution aufzubessern.
Dass sich Freundin in seiner Wohnung in Lenggries prostituierte, will er nicht gewusst haben
Jedenfalls hatte die Frau, die den gegen sie erlassenen Strafbefehl und die damit verbundene Geldstrafe akzeptierte, seinerzeit bei der polizeilichen Vernehmung ausgesagt, dass ihr Ex-Freund auf die Idee mit den Liebesdiensten gekommen sei. Diesen Vorwurf wies der Beschuldigte weit von sich. Dass die Dame, die er auf einer Dating-Plattform kennen gelernt hatte, „sexuell sehr offen“ war, sei ihm bekannt gewesen. Dass sie aber, während er sich im Ausland aufhielt, in seiner Wohnung von fremden Männern für Sex Geld genommen hatte, will er erst mitbekommen haben, als er beim Auszug im Mülleimer zerrissene Fotos und Anzeigen fand.
Die Marihuana-Käufe räumte er weitgehend ein. Allerdings habe er die Drogen als Schmerzmittel genommen, weil er an Lymphdrüsenkrebs erkrankt gewesen sei, den er inzwischen erfolgreich überwunden habe. Der Richter nahm ihm diese Begründung ab, was sich strafmildernd auswirkte für den mehrfach vorbestraften Angeklagten, ebenso, dass er seinen Einspruch letztlich auf die Rechtsfolgen, also die Höhe der Geldstrafe beschränkte. Das kommt gleichzeitig einem umfassenden Schuldeingeständnis gleich.
Die Geldstrafe setzte Richter Helmut Berger – entsprechend dem Antrag von Staatsanwalt und Verteidiger – schließlich auf nur noch 90 Tagessätze zu je 30 Euro fest. Insgesamt also 2700 statt ursprünglich 4200 Euro, die er zudem in monatlichen Raten zu je 75 Euro abstottern kann.