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Magazin Andernach: Ex-Bordellbetreiber freigesprochen

Tron

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Andernach/Koblenz - Verblüfft und zunächst ungläubig nahm er das Urteil zur Kenntnis: Ein ehemaliger Bordellbetreiber aus dem Raum Andernach konnte nach neun Monaten Untersuchungshaft den Gerichtssaal als freier Mann verlassen. Und jeder schien es ihm zu gönnen, denn er war - das fand die Rotlicht-Szene ebenso wie der Richter - für sein Gewerbe fast zu gut...

Der 45-Jähriger wurde vom Landgericht Koblenz wegen der gewerbsmäßigen Einschleusung von Ukrainerinnen und Zuhälterei (die RZ berichtete) zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Weil nach Einschätzung des Gerichts keine Fluchtgefahr besteht, hat es den Haftbefehl aufgehoben.

Dass der Ex-Bordellbetreiber – grauer, schütterer Zopf und Rauschebart - nachmittags frei sein würde, damit hatte er selber nicht gerechnet. Nur eine Stunde zuvor hatte er in einer Verhandlungspause schon fast traurig zu einem Justizbeamten gesagt, dass es in Deutschland wohl kein Recht gäbe.

V-Mann ermittelte im Andernacher Rotlichtmilieu

Berichte zu Andernach: Ex-Bordellbetreiber freigesprochen im Freierforum Bevor es zum Urteil kam, wurden zunächst die Protokolle des eingesetzten verdeckten Ermittlers verlesen. Er habe den Kontakt geknüpft, indem er vorgegeben hatte, ein Geschäftsmann zu sein, der im Rotlichtmilieu investieren wolle. Freimütig hatte ihm der Angeklagte zunächst die Preise im Bordell mitgeteilt und ihm dann von Bekannten erzählt, die Mädchen für 150 Euro besorgen könnten.

Dicker Fisch ging ins Netz: Mitangeklagter Bulgare beschäftigt das Gericht weiter

Später lernte der V-Mann auch den mitangeklagten Bulgaren kennen. Gemeinsam wollte man einen Eskortservice in Ibiza aufbauen. Der weitere Einsatz des Ermittlers bezog sich anschließend hauptsächlich auf den Bulgaren und dabei kam einiges heraus:

  • massive Gewalt gegen Prostituierte, die aussteigen wollen,
  • gute Kontakte zur bulgarischen Mafia und zur Regierung,
  • Geldfälscherei im großen Stil - es ging um 500 000 Euro - die aber vereitelt wurde.
Anschließend wurde das Verfahren des Bordellbetreibers abgetrennt. Der Fall des Bulgaren wird weiter verhandelt.

Prostituierte, Geschäftsfreunde und Mitbewerber waren sich einig: Der Angeklagte war einfach nett

In ihren Plädoyers im Bordellbetreiber-Fall fassten Staatsanwaltschaft und Verteidiger noch einmal die vielen Zeugenaussagen, teils von kuriosen Gestalten aus dem Rotlichtmilieu, zusammen. In einem Punkt waren sich nicht nur die Prostituierten, sondern auch seine Geschäftspartner und Mitbewerber einig gewesen: Der Angeklagte war für das Gewerbe fast schon zu gut.

„Keiner der Zeugen reihte sie in das Bild, das ein Zuhälter häufig in negativer Form macht, ein.“ Richter Ralf Bock bei der Urteilsbegründung

Alle Prostituierten, die in seinem Etablissement beschäftigt waren, hatten ihn als einen netten und hilfsbereiten Mann beschrieben, der nur sporadisch im Betrieb war und der weder die Arbeitszeit noch die finanzielle Abwicklung richtig kontrolliert habe. Das bestätigte auch eine Bordellbetreiberin aus der Region, die er um Rat gebeten hatte, als sein Betrieb nicht mehr so gut lief.

Trotz allem: Zuhälter war er eben auch

Weil aber zwei Prostituierte lediglich 25 Prozent von ihrem Umsatz für sich behalten konnten - der Bordellbetreiber kassierte 50 Prozent und ein mitangeklagter Bulgare, der ihm die Mädchen vermittelt hatte, knöpfte ihnen vom Rest ebenfalls 50 Prozent ab - wurde der Angeklagte wegen Zuhälterei in zwei Fällen schuldig gesprochen.

Erschwerend kam hinzu, dass eines der Mädchen unter 21 Jahren war. Die Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz – er hat sieben ukrainische Frauen, mit einem Schengenvisa aus Tschechien einreisen lassen und sie ohne gültige Arbeitsgenehmigung beschäftigt, sah das Gericht ebenfalls als erwiesen an.

Bordellchef: Polizei hat Mädchen kontrolliert - und sie wieder laufen lassen...

Der Ex-Bordellbetreiber hatte das auch gleich zu Prozessbeginn eingeräumt, allerdings immer wieder schwere Vorwürfe gegen die Polizeibeamten erhoben: „Die haben eines der Mädchen sogar mehrfach kontrolliert und sie immer wieder unbehelligt gehen lassen! “ Für ihn sei es daher klar gewesen, dass die Dokumente ausreichen würden.

Das Gericht unter Vorsitz von Richter Ralf Bock würdigte diesen Einwand zwar, stellte aber fest, dass der Angeklagte verpflichtet gewesen sei, sich bei der Ausländerbehörde zu erkundigen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


Rhein Zeitung, 17.09.2011



 
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