Wie soll dies praktisch umgesetzt werden? Schon heute kann jedermann eine Website auf einer Karibikinsel oder in Osteuropa hosten lassen. Diese Website unterliegt dann, konsequenter Weise, nicht deutschem Recht.
Selbst wenn der Bundestag also die Werbung für eine (legale) Dienstleistung reglementieren würde, stellt sich die praktische Frage, ob die "störenden" Anzeigen nicht einfach bei einem anderen Dienst (beispielhaft, erfunden z.B.
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, Sitz in Barbeidos) erscheinen würden.
Die Werbung für Prostitution war vor 2001 eine Ordnungswidrigkeit. Dies hat BILD aber nicht daran gehindert, stetig, über Jahrzehnte, Werbung für Paysex zu veröffentlichen. Ermittlungsverfahren gab es nie. Was soll es also bringen, wenn der Bundestag jetzt (wieder) etwas einführt, was schon zuvor nie umgesetzt worden ist?!
Für Zwangsprostitution gibt es Polizei und Staatsanwaltschaft. Die Strafverfolgung funktioniert aber natürlich nur, wenn es auch Anzeigen, Aussagen und Ermittlungsverfahren gibt. Hieran scheint es bislang zu hapern. Die Anzahl der Delikte laut Kriminalstatistik in diesem Bereich ist sehr überschaubar. Entweder gibt es diese Delikte also in der Wirklichkeit kaum oder aber, sie kommen jedenfalls kaum jemals zur Anzeige.
Gesetze ändern nichts an der Wirklichkeit, nur Taten! Wer nach mehr Gesetzen ruft, mag dann auch darstellen, wer diese Gesetze überprüfung und Verstösse ahndet. Aktuell haben Polizei und Staatsanwaltschaft viel Arbeit aber wenig Stellen. Vielleicht sollte man da mal ansetzen?! Aber solche Ideen sind vermutlich viel zu konservativ...