§ 10 Abs.2 CoronaSchVO:
Wird der Inhaber eines Bordells, einer Prostitutionsstätte oder ähnlichen Einrichtung bzw. eines Swingerclubs o. ä. beim Betreiben erwischt, so wird immer der Betriebsinhaber, nicht jedoch die Prostituierte oder der Freier bestraft, und zwar mit einer Geldbuße von 5.000,00 Euro.
Zitat von @Teratek : Mir wurde am Telefon gesagt, dass mir selber keine Strafe droht, aber das Mädel eine Anzeige wegen Verstoßes gegen die Coronaregeln bekommt.
Stimmt! Und das ist hier nachzulesen:
§ 10 Abs. 2 CoronaSchVO:
Bei Erbringung von sexuellen Dienstleistungen außerhalb von Einrichtungen (Bordellen u. s. w.) wird die
Dienstleisterin mit Bußgeld von 1.000 Euro bestraft, nicht der Freier.
Der vollständige Bußgeldkatalog zur CoronaSchVO ist hier zu finden:
Um Links zu sehen, bitte anmelden!
Es gibt hierzu ein ganz prominentes Beispiel in Nordrhein-Westfalen, der SG-Club in Porta-Westfalica:
Die Betreiberin bzw. der Betreiber, der das Geschäft offensichtlich über seine Ehefrau (Esteria) laufen ließ, hat bis Mitte Dezember 2020, also während des 2. Lockdowns die Pforten offen gehalten. Die Damen wurden als Gesellschafterinnen angepriesen hier auf diesem Plakat:
Und dann hat es richtig geknallt. Nach dem wohl die Ordnungsgelder und später das Zwangsgeld i. H. v. 50.000 Euro nicht gefruchtet haben, hat die Betreiberin die Herrschaft über den Betrieb verloren. Das Ordnungsamt hat die Schlösser austauschen lassen.
Zur Frage von
@Dinslaken87 :
Die Polizei und Ordnungsamt haben das Haus mindestens einmal komplett umstellt und kontrolliert. In einem solchen Fall muss man als Freier seine Personalien angeben und ansonsten würde ich als Kunde erst einmal die Klappe halten, bevor ich mich von der Polizei in Widersprüche verstricken lasse.
Weder die Freier noch die Prostituierten sind mit Bußgeldern belegt worden. Dazu fehlte die gesetzliche Grundlage.
Fast alle Damen arbeiten in Minden, Bielefeld, Porta und Hannover im privaten Bereich weiter, jedenfalls habe ich viele dieser Damen aus alten SG-Club-Zeiten wieder angetroffen. Eine Dame mit englischem Migrationshintergrund ist auf Ralf (Brakmann) nicht gut zu sprechen. Angeblich wurden Gelder nach dem nicht an den Fiskus von ihm bzw. seiner Ehefrau abgeführt.
Selbst wenn Deutschland dem nordischen Modell folgen würde und die Prostitution verboten wird, wie bereits in Skandinavien, Frankreich und anderen Ländern schon geschehen, würde es wie geschmiert in der Illegalität weiter laufen. Osteuropa ist auf dem Vormarsch. Aber ehrlich gesagt, ich würde mir lieber die alten Zeiten zurückwünschen. Ich mag die Atmosphäre in den Laufhäusern. Auch der SG-Club hatte diese prickelte Atmosphäre.
Vor und während des Lockdowns sind die Preise jedoch sprunghaft in die Höhe gegangen. Auf der Internetseite der Betreiber war auch kurzzeitig nach der Schließung zu lesen, dass eine Zimmermiete von 150,00 Euro pro Tag verlangt wurde. 2 Wochen Mindestvertragslaufzeit und eine Woche vor Ablauf musste die Kündigung eingehen, sonst läuft der Mietvertrag weitere 2 Wochen. Das muss erst einmal erwirtschaftet werden und ich letztlich nicht mehr bereit als Freier diese überteuerten Preise zu bezahlen.
Mittlerweile hat sich die Prostitution trickreich in den privaten Raum verschoben. Es wird längst nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Bin mal gespannt, ob Ralf seiner Hühner wieder nach dem Lockdown einfangen kann.
Quellen: