Tron
User
- Beiträge
- 2.067
- C
- 0 0 0 0
Wegen versuchten heimtückischen Mordes und gefährlicher Körperverletzung ist ein Maschinenschlosser angeklagt. Der so genannte „Maskenmann“ soll eine Prostituierte überfallen und gewürgt haben.
Bonn - Für sieben Jahre soll ein 52 Jahre alter Maschinenschlosser nach dem Willen der Staatsanwältin ins Gefängnis. Die Anklägerin forderte am Montag vor der Schwurgerichtskammer eine siebenjährige Gefängnisstrafe wegen versuchten heimtückischen Mordes und gefährlicher Körperverletzung für den Bonner.
Der „Maskenmann“, so die Staatsanwältin, habe eine 40 Jahre alte Bekannte, die als Prostituierte gearbeitet hatte, in der Nacht auf den 16. Januar dieses Jahres in ihrer Wohnung in der Immenburgstraße überfallen und mindestens eine Minute lang gewürgt.
Dabei hatte der Täter eine Plastiktüte mit Sehschlitzen über dem Kopf und Handschuhe an. Anschließend hatte er die Wohnung fluchtartig verlassen. Die Anklägerin ist sich sicher: „Wer mitten in der Nacht still und heimlich in die Wohnung schleicht, der will nicht nur verletzen sondern auch töten.“
Der Angeklagte selbst hatte während der Ermittlungen zunächst von Erinnerungslücken gesprochen, dann behauptet, das müsse alles mit seinem der Tat vorausgegangenen Kokainkonsum zu tun haben. Man möge doch die grünen Männchen in seinem Kopf fragen.
Im Prozess hatte er dann behauptet, er sei in jener Nacht in die Wohnung zurückgekehrt, weil er sich Sorgen um die Bekannte gemacht und nicht gewollt habe, dass sie an einer Überdosis stirbt. Seine Erklärung für die Plastiktüte – er habe sich geschämt und sich der 40-Jährigen gegenüber nicht erklären wollen – hält die Staatsanwältin für „widersprüchlich und absolut unerklärlich“. Unklar ist allerdings immer noch der Grund für die Würgeattacke. Selbst die Anklägerin musste einräumen: „Das wahre Motiv ist hier nicht zutage getreten.“
Von der Verteidigerin wurde ein so genannter freiwilliger strafbefreiender Rücktritt vom Tötungsversuch gesehen. Der 52-Jährige habe sich in einer Überforderungssituation befunden. Als er die 40-Jährige geschüttelt habe, um zu schauen, ob sie noch lebt, sei in ihm vermutlich „Wut und Hilflosigkeit“ hochgekommen. Da habe er „überreagiert“ und das Opfer gewürgt. Die Anwältin forderte eine zweijährige Bewährungsstrafe wegen Körperverletzung für ihren Mandanten. Dieser hatte in seinem letzten Wort betont: „Es tut mit sehr Leid, was passiert ist.“ Das Urteil soll noch in dieser Woche verkündet werden.
Kölner Stadtanzeiger, 27.09.2011
public dirndlbiesln
Bonn - Für sieben Jahre soll ein 52 Jahre alter Maschinenschlosser nach dem Willen der Staatsanwältin ins Gefängnis. Die Anklägerin forderte am Montag vor der Schwurgerichtskammer eine siebenjährige Gefängnisstrafe wegen versuchten heimtückischen Mordes und gefährlicher Körperverletzung für den Bonner.
Der „Maskenmann“, so die Staatsanwältin, habe eine 40 Jahre alte Bekannte, die als Prostituierte gearbeitet hatte, in der Nacht auf den 16. Januar dieses Jahres in ihrer Wohnung in der Immenburgstraße überfallen und mindestens eine Minute lang gewürgt.
Dabei hatte der Täter eine Plastiktüte mit Sehschlitzen über dem Kopf und Handschuhe an. Anschließend hatte er die Wohnung fluchtartig verlassen. Die Anklägerin ist sich sicher: „Wer mitten in der Nacht still und heimlich in die Wohnung schleicht, der will nicht nur verletzen sondern auch töten.“
Der Angeklagte selbst hatte während der Ermittlungen zunächst von Erinnerungslücken gesprochen, dann behauptet, das müsse alles mit seinem der Tat vorausgegangenen Kokainkonsum zu tun haben. Man möge doch die grünen Männchen in seinem Kopf fragen.
Im Prozess hatte er dann behauptet, er sei in jener Nacht in die Wohnung zurückgekehrt, weil er sich Sorgen um die Bekannte gemacht und nicht gewollt habe, dass sie an einer Überdosis stirbt. Seine Erklärung für die Plastiktüte – er habe sich geschämt und sich der 40-Jährigen gegenüber nicht erklären wollen – hält die Staatsanwältin für „widersprüchlich und absolut unerklärlich“. Unklar ist allerdings immer noch der Grund für die Würgeattacke. Selbst die Anklägerin musste einräumen: „Das wahre Motiv ist hier nicht zutage getreten.“
Von der Verteidigerin wurde ein so genannter freiwilliger strafbefreiender Rücktritt vom Tötungsversuch gesehen. Der 52-Jährige habe sich in einer Überforderungssituation befunden. Als er die 40-Jährige geschüttelt habe, um zu schauen, ob sie noch lebt, sei in ihm vermutlich „Wut und Hilflosigkeit“ hochgekommen. Da habe er „überreagiert“ und das Opfer gewürgt. Die Anwältin forderte eine zweijährige Bewährungsstrafe wegen Körperverletzung für ihren Mandanten. Dieser hatte in seinem letzten Wort betont: „Es tut mit sehr Leid, was passiert ist.“ Das Urteil soll noch in dieser Woche verkündet werden.
Kölner Stadtanzeiger, 27.09.2011
public dirndlbiesln