• Neues Pattayaforum online

    Für Insider und Kenner gibt es ein neues Pattayaforum ohne öffentlichen Zugang.

    Diese Information kann wie die meisten Einblendungen dieser Art mit dem X rechts oben gelöscht werden.

Magazin Bonn: Maskenmann würgt Prostituierte

Tron

User
Beiträge
2.067
C
0 0 0 0
Wegen versuchten heimtückischen Mordes und gefährlicher Körperverletzung ist ein Maschinenschlosser angeklagt. Der so genannte „Maskenmann“ soll eine Prostituierte überfallen und gewürgt haben.

Bonn - Für sieben Jahre soll ein 52 Jahre alter Maschinenschlosser nach dem Willen der Staatsanwältin ins Gefängnis. Die Anklägerin forderte am Montag vor der Schwurgerichtskammer eine siebenjährige Gefängnisstrafe wegen versuchten heimtückischen Mordes und gefährlicher Körperverletzung für den Bonner.

Der „Maskenmann“, so die Staatsanwältin, habe eine 40 Jahre alte Bekannte, die als Prostituierte gearbeitet hatte, in der Nacht auf den 16. Januar dieses Jahres in ihrer Wohnung in der Immenburgstraße überfallen und mindestens eine Minute lang gewürgt.

Dabei hatte der Täter eine Plastiktüte mit Sehschlitzen über dem Kopf und Handschuhe an. Anschließend hatte er die Wohnung fluchtartig verlassen. Die Anklägerin ist sich sicher: „Wer mitten in der Nacht still und heimlich in die Wohnung schleicht, der will nicht nur verletzen sondern auch töten.“

Berichte zu Bonn: Maskenmann würgt Prostituierte im Freierforum Der Angeklagte selbst hatte während der Ermittlungen zunächst von Erinnerungslücken gesprochen, dann behauptet, das müsse alles mit seinem der Tat vorausgegangenen Kokainkonsum zu tun haben. Man möge doch die grünen Männchen in seinem Kopf fragen.

Im Prozess hatte er dann behauptet, er sei in jener Nacht in die Wohnung zurückgekehrt, weil er sich Sorgen um die Bekannte gemacht und nicht gewollt habe, dass sie an einer Überdosis stirbt. Seine Erklärung für die Plastiktüte – er habe sich geschämt und sich der 40-Jährigen gegenüber nicht erklären wollen – hält die Staatsanwältin für „widersprüchlich und absolut unerklärlich“. Unklar ist allerdings immer noch der Grund für die Würgeattacke. Selbst die Anklägerin musste einräumen: „Das wahre Motiv ist hier nicht zutage getreten.“

Von der Verteidigerin wurde ein so genannter freiwilliger strafbefreiender Rücktritt vom Tötungsversuch gesehen. Der 52-Jährige habe sich in einer Überforderungssituation befunden. Als er die 40-Jährige geschüttelt habe, um zu schauen, ob sie noch lebt, sei in ihm vermutlich „Wut und Hilflosigkeit“ hochgekommen. Da habe er „überreagiert“ und das Opfer gewürgt. Die Anwältin forderte eine zweijährige Bewährungsstrafe wegen Körperverletzung für ihren Mandanten. Dieser hatte in seinem letzten Wort betont: „Es tut mit sehr Leid, was passiert ist.“ Das Urteil soll noch in dieser Woche verkündet werden.


Kölner Stadtanzeiger, 27.09.2011

public dirndlbiesln

 

Tron

User
Beiträge
2.067
C
0 0 0 0
Haft für nächtliche Würgeattacke

Fünfeinhalb Jahre muss ein 52-jähriger Maschinenschlosser ins Gefängnis, weil er eine Prostituierte in ihrer Wohnung überfallen hatte und würgte. Er hatte sich mit einem Zweitschlüssel Zutritt zu der Wohnung verschafft.

Bonn - Seine Ohren hätte sich der 52 Jahre alte Angeklagte gestern am liebsten zugehalten, doch die Vorsitzende Richterin forderte ihn eindringlich auf, dies zu unterlassen. So musste sich der Maschinenschlosser – ob er wollte oder nicht - anhören, warum die Richter der Schwurgerichtskammer ihn wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung für fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis schickten.

In der Nacht auf den 16. Januar dieses Jahres hatte der nicht vorbestrafte Bonner eine mit ihm befreundete Prostituierte heimlich in deren Wohnung in der Immenburgstraße überfallen. Laut Urteil hatte sich der Mann mit dem ihm zur Verfügung stehenden Zweitschlüssel Zugang zu der Wohnung verschafft und dort die Stromzufuhr zum Schlafzimmer gekappt.
Dann zog sich der Maschinenschlosser eine Plastiktüte über den Kopf, setzte sich „rittlings auf die schlafende Frau und begann, sie zu würgen“, so die Vorsitzende – und zwar für eine Dauer von mindestens einer Minute. Dies passt laut Urteil nicht zu den Angaben, die der Angeklagte im Prozess gemacht hatte.

Der 52-Jährige hatte behauptet, sich aus Sorge um die 40-Jährige in deren Wohnung begeben zu haben. Nachdem er in jener Nacht selber Kokain und Heroin konsumiert habe und zusammengebrochen sei, habe er nachschauen wollen, ob es der Bekannten gut gehe. Aus Scham habe er sich die Plastiktüte über den Kopf gezogen und versucht, die 40-Jährige wachzurütteln.

Doch die Schwurgerichtskammer kam zu dem Schluss, dass es sich um ein „bewusstes und gewolltes“ Würgen gehandelt hatte. Warum der 52-Jährige die bekannte töten wollte, konnten die Richter nicht klären: „Ein genaues Motiv konnten wir nicht feststellen“, so die Vorsitzende. Eine Möglichkeit sei, dass sich die Prostituierte immer weiter von dem Angeklagten, der sie heiraten wollte, zurückgezogen habe.

Die Richter ordneten zudem an, dass der Angeklagte dem Opfer 5000 Euro Schmerzensgeld sowie alle in Zukunft aufgrund der Tat anfallenden Kosten zahlen muss. Während der 52-Jährige von den Wachtmeistern zurück in die Vorführzelle gebracht wurde, stieß er gegenüber dem Gericht weiter wüste Beschimpfungen aus.


Kölner Stadtanzeiger, 29.09.2011

Nele
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Oben