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Magazin Bordell in Bozen ausgehoben

Tron

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In Bozen wurde diese Woche ein illegales Bordell ausgehoben. Die Drahtzieherin des Prostituiertenringes hat in einer Bozner Wohnung zehn Frauen beschäftigt. Nun wird ihr Begünstigung von Prostitution und Zuhälterei vorgeworfen.

Bis zu 500, -- Euro kostete ein Liebesdienst
Seit 1953 sind Bordelle in Italien verboten. Am Donnerstag wurde ein Etablissement in einer ruhigen Seitenstraßein in einem Bozner Wohnviertel ausgehoben.

Zehn Frauen boten dort ihre Dienste an. In der Wohnung im Untergeschoss konnten die Freier mit einem geheimen Passwort in der Zeit von 8.00 bis 22.00 Uhr und Samstag nur Vormittags und je nach Dienstleistung zum Preis von 50, -- bis 500, -- Euro die Liebesdienste der Frauen in Anspruch nehmen, berichten die Carabinieri auf der Pressekonfernz über die Operation Mylady.

Tipp aus der Nachbarschaft
Den Carabinieri waren verräterische Anzeigen aufgefallen und die Nachbarn hatten ihnen einen Tipp gegeben. Ihnen war das rege Treiben zuviel geworden. Drei Monate lang wurde die Wohnung der 57-jährigen Boznerin von den Carabinieri beobachtet und zum richtigen Zeitpunkt durchsucht. Die Wohnung glich einem schmutzigen Lager, sagen die Beamten.

Die Drahtzieherin des Bordells sei bei den Kunden sehr bekannt, betreibe ihr Geschäft bereits seit Jahren und führt ein Notizbuch mit hunderten Kundennamen, berichtete die Executive. Die Kunden kamen aus Bozen und Umgebung.

Organisation musste teuer bezahlt werden
Gemeinsam mit ihrem Mann, ihrem Bruder und einem dritten Mann hatte die Boznerin eine gut organisierte Firma aufgebaut. Die Kundenkontakte, die Organisation in der Wohnung und das Anwerben von Mädchen hatten sich die Vier aufgeteilt.

Diese effiziente Organisation mussten die zehn Frauen bezahlen. Zwischen 3.000 und 4.000 Euro sollen sie verdient haben, die Hälfte dieser unversteuerten Einnahmen ging an die Bozner Bordellbetreiberin.

Frau amtsbekannt - hohe Strafe erwartet
Die 57- jährige Frau wird mit einer erheblichen Gefängnisstrafe rechnen müssen, da sie schon mehrere Male wegen dem selben Vergehens belangt wurde.

Laut Verfahren ist den Frauen, die sich verkauften, keine strafbare Handlung vorzuwerfen. Die Frauen wurden zwar nicht mit körperlicher Gewalt gezwungen sich zu verkaufen, aber doch wurden sie ausgenutzt und gehören zu den Geschädigten und müssen geschützt werden.

ORF, 28.05.2011

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