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Bodob
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... gegen 31-jährigen Bulgaren
Der Prozess gegen einen 31-jährigen Bulgaren, der sich wegen Zwangsprostitution, Zuhälterei und Vergewaltigung seit Februar vor dem Landgericht Bremen verantworten muss, neigt sich dem Ende zu.
Im Mai 2009 soll der Angeklagte eine im vierten Monat schwangere Landsfrau unter dem Vorwand, ihr Arbeit zu verschaffen, nach Deutschland gelockt und sie anschließend in einer Wohnung in der Neustadt zur Prostitution gezwungen haben. Außerdem soll er die Frau brutal vergewaltigt haben.
Mehrfach soll er ihr eine brennende Zigarette im Gesicht ausgedrückt haben. Nach Aussagen der 29-Jährigen war es ihr erst nach acht Tagen gelungen, sich aus den Fängen ihres Peinigers zu befreien und die Polizei zu verständigen.
Der Verteidiger des Angeklagten forderte: „Freispruch und Aufhebung des Haftbefehls.“ Das mutmaßliche Opfer, zugleich Nebenklägerin, habe sich bei ihrer Aussage in Widersprüche verstrickt. In Wahrheit sei sie in der Wohnung des Angeklagten nicht gegen ihren Willen festgehalten worden, sondern habe das freiwillig getan.
Der Anwalt wies darauf hin, dass die Frau auch in den Angeklagten verliebt gewesen sein könnte und sich erhofft habe, mit ihm ein neues Leben in Deutschland beginnen zu können. Ihren Mann und ihre Kinder habe sie dafür in einem kleinen Dorf in Bulgarien sitzen gelassen.
Als aus der neuen Liebe dann nichts geworden sei und auch die Wohnung in der Neustadt ihr nicht zugesagt habe, habe sie sich etwas einfallen lassen müssen, um nach Bulgarien zurückkehren zu können. Daher habe sie sich als Opfer dargestellt, spekulierte der Verteidiger. Der Angeklagte ließ durch seine Dolmetscherin verkünden: „Ich schließe mich meinem Verteidiger an.“ Zugegeben hat er die Tat nicht.
Staatsanwalt und Nebenklagevertreterin hatten im September plädiert. Sieben Jahre und sechs Monate Haft lautete der Antrag der Staatsanwaltschaft, dem sich die Nebenklage anschloss.
Das Urteil soll am 20. Oktober fallen.
NORDWESTZEITUNG, 14.10.2010
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Der Prozess gegen einen 31-jährigen Bulgaren, der sich wegen Zwangsprostitution, Zuhälterei und Vergewaltigung seit Februar vor dem Landgericht Bremen verantworten muss, neigt sich dem Ende zu.
Im Mai 2009 soll der Angeklagte eine im vierten Monat schwangere Landsfrau unter dem Vorwand, ihr Arbeit zu verschaffen, nach Deutschland gelockt und sie anschließend in einer Wohnung in der Neustadt zur Prostitution gezwungen haben. Außerdem soll er die Frau brutal vergewaltigt haben.
Mehrfach soll er ihr eine brennende Zigarette im Gesicht ausgedrückt haben. Nach Aussagen der 29-Jährigen war es ihr erst nach acht Tagen gelungen, sich aus den Fängen ihres Peinigers zu befreien und die Polizei zu verständigen.
Der Verteidiger des Angeklagten forderte: „Freispruch und Aufhebung des Haftbefehls.“ Das mutmaßliche Opfer, zugleich Nebenklägerin, habe sich bei ihrer Aussage in Widersprüche verstrickt. In Wahrheit sei sie in der Wohnung des Angeklagten nicht gegen ihren Willen festgehalten worden, sondern habe das freiwillig getan.
Der Anwalt wies darauf hin, dass die Frau auch in den Angeklagten verliebt gewesen sein könnte und sich erhofft habe, mit ihm ein neues Leben in Deutschland beginnen zu können. Ihren Mann und ihre Kinder habe sie dafür in einem kleinen Dorf in Bulgarien sitzen gelassen.
Als aus der neuen Liebe dann nichts geworden sei und auch die Wohnung in der Neustadt ihr nicht zugesagt habe, habe sie sich etwas einfallen lassen müssen, um nach Bulgarien zurückkehren zu können. Daher habe sie sich als Opfer dargestellt, spekulierte der Verteidiger. Der Angeklagte ließ durch seine Dolmetscherin verkünden: „Ich schließe mich meinem Verteidiger an.“ Zugegeben hat er die Tat nicht.
Staatsanwalt und Nebenklagevertreterin hatten im September plädiert. Sieben Jahre und sechs Monate Haft lautete der Antrag der Staatsanwaltschaft, dem sich die Nebenklage anschloss.
Das Urteil soll am 20. Oktober fallen.
NORDWESTZEITUNG, 14.10.2010
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