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Magazin Donna Carmen schreibt am 11.5.2020

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Pressemitteilung
„Öffnet die Bordelle! “ – Sofortige Aufhebung der Schließung von Prostitutionsstätten und des Verbots von Prostitution!

Doña Carmen e.V., Verein für die sozialen und politischen Rechte von Prostituierten, fordert ein Ende der seit nunmehr 8 Wochen anhaltenden und auch für die nächste Zukunft vorgesehenen Untersagung des Betriebs von Prostitutionsstätten. Doña Carmen e.V. fordert zudem die Aufhebung sämtlicher Verbote bezüglich Angebot und Nachfrage nach sexuellen Dienstleistungen. Die Kriminalisierung von Sexarbeiter/innen und ihrer Kunden seitens der Länder aufgrund der dort geltenden Bußgeldverordnungen ist umgehend einzustellen.​


Das Verbot der Prostitution erscheint momentan als unausweichlich, da ihre Ausübung mit der 1, 5-Meter-Abstandsregelung kollidiert. Diese Vorgabe wird von der Bundesregierung und den Bundesländern in ihrem gemeinsamen Beschluss vom 6. Mai 2020 im Hinblick auf die Eindämmung von COVID 19 als „zentral“ eingestuft. In Anbetracht des bislang bekannten Infektionsverlaufs bei COVID 19 hält Doña Carmen e.V. diese Bewertung für sachlich unangebracht, irreführend und in keiner Weise geeignet, eine fortgesetzte Einschränkung der Grundrechte im Allgemeinen sowie der Prostitutionsverbote im Besonderen zu rechtfertigen.​


Ausweislich der Angaben des RKI hatte der Erkrankungsbeginn bei COVID 19 bundesweit seinen Höhepunkt bereits am 16. März 2020. Bei einer Inkubationszeit von 5 bis 6 Tagen lag der Höhepunkt der Infektionen mithin am 10./11. März 2020. Somit setzte der Rückgang der COVID19-Infektionen bereits rund 2 Wochen vor der bundesweiten Einführung der 1, 5-Meter-Mindestabstandsregel ein. Die Abstandsregelung wurde per Landesverord-nungen erst um den 22./23. März 2020 eingeführt.


Da der Rückgang der COVID19-Infektionen weit vor der Einführung der 1, 5-Meter Abstandsregel begann, kann diese Vorgabe logischerweise nicht ursächlich für den Rückgang der Neuinfektionen sein. Wenn die 1, 5-Meter-Abstandsregel aber in keinem ursächlichen Zusammenhang mit dem Rückgang von COVID19-Infektionen steht, so gibt es auch keinen Grund für eine von Staats wegen verfügte Beibehaltung dieser Regel. Mit Verweis auf diese Vorgabe lässt sich die Aufrechterhaltung der Schließung von Prostitutionsstätten bzw. ein Verbot sexueller Dienstleistungen nicht länger legitimieren. Daher ist die Forderung nach Aufhebung der Schließung von Prostitutionsstätten und nach Aufhebung des Verbots der Prostitutionsausübung gerechtfertigt.​


Doña Carmen e.V. vertritt die Forderungen nach einer Öffnung der Bordelle und einem Ende der Prostitutionsverbote nicht aus kurzsichtiger und unverantwortlicher Rücksichtnahme auf bloß wirtschaftliche Interessen der Betroffenen, ohne sich um den Gesundheitsschutz zu kümmern. Das genaue Gegenteil ist der Fall. Maßgeblich für die Argumentation von Doña Carmen ist vielmehr eine am Gesundheitsschutz ausgerichtete infektiologische Argumentation und die daraus abgeleitete Einsicht, dass auch unter dem Vorzeichen von COVID19 Gesundheitsschutz und Prostitutionsausübung einander nicht ausschließen und in keinem unüberbrückbaren Widerspruch zueinander stehen.​


Deshalb sagen wir: Nicht die im Prostitutionsgewerbe tätigen Menschen müssen sich für ihre Forderungen rechtfertigen, sondern der Staat muss sich für die weiterhin aufrechterhaltenen Grundrechtseingriffe rechtfertigen.


Dona Carmen plädiert für einen Paradigmenwechsel hin zu einem selbstverantworteten und informierten Umgang mit der Infektionskrankheit COVID19. Das Virus wird nicht verschwinden. Daher muss man lernen, mit dem Virus zu leben – wie mit zahlreichen anderen Infektionskrankheiten auch.​


Man hat es in der bundesdeutschen Gesellschaft und auch im Prostitutionsgewerbe geschafft, mit der HIV/AIDS-Pandemie zu leben. Auf der Grundlage von Akzeptanz, Toleranz und Aufklärung hat man erreicht, die Fallzahlen dieser Pandemie niedrig zu halten, ohne dafür Grundrechte mit Füßen treten zu müssen. Und dass, obwohl AIDS seinerzeit im Unterschied zu SARS eine fast immer tödlich verlaufende Erkrankung war. Ein solcher Umgang muss jetzt im Falle von COVID 19 an die Stelle staatlicher Grundrechtseinschränkungen und behördlicher Gängelei treten.​


Die Strategie der Entrechtung, wie sie gegenwärtig im Umgang mit COVID19 praktiziert wird, ist demgegenüber als andere als ein zivilisierter Umgang mit Krankheiten. Er muss umgehend beendet werden. Prostitutionsstätten sollten in Zusammenarbeit mit Gesundheitsämtern praktikable Hygienepläne erörtern und beraten – jenseits von Kontaktbeschränkungen und Abstandsregelungen. Im Mittelpunkt sollte stattdessen der Schutz der tatsächlichen Risikogruppen stehen, z.B. ältere Kunden oder solche mit Vorerkrankungen, nicht aber die Kultivierung von Ängsten der Allgemeinbevölkerung.​


Gesundheitsämter sollten in allen 81 deutschen Großstädten mit über 100.000 Einwohnern zur aufsuchenden Arbeit in Prostitutionsstätten verpflichtet werden.​


§19 Infektionsschutzgesetz muss dementsprechend geändert werden. Eine sinnlose Vergeudung von Personalressourcen der Gesundheitsämter durch die fortgesetzte Beteiligung an der repressiven und nichtsnutzigen Registrierungspolitik bezüglich Sexarbeiter/innen sollte hingegen eingestellt werden.​
 

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Faktisch unterlaufen das Verbot wie viel zehntausend Damen, die auf KM, markt und anderswo aktiv sind?
Was wohl passiert, wenn einer klagt, weil der Staat es dem einen faktisch erlaubt bzw. nicht einschreitet, während andere mit sofort eine Hundertschaft im Haus haben, wenn sie öffnen?
 
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