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Magazin Erbach im Ostodenwaldkreis

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Basisumbau mit Gestaltungsplus

Zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen gilt auch im Odenwaldkreis das Prostituiertenschutzgesetz. Die sich daraus für die Kommunen ...

 

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Erbacher Ausschüsse empfehlen Stadtparlament kleine Lösung zur Sanierung der Hauptstraße. Parken soll kostenfrei werden.

ERBACH - Ein weiteres Mal haben Haupt- und Finanzausschuss sowie Bauausschuss der Kreisstadt Erbach gemeinsam getagt; inklusive Änderung des Tagungslokals. Die erwartete große Besucherzahl wie bisher blieb diesmal aber aus. Im Mittelpunkt der Stadtpolitik stand und steht weiterhin der obere Bereich der Hauptstraße, über deren Sanierung oder Umbau die Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag, 31. Januar, zu entscheiden hat.
Wie berichtet, schieden sich die Geister an den Kosten, die zuletzt auf rund drei Millionen Euro angesetzt waren. Auf Anraten des Stadtverordnetenvorstehers Antonio Marques Duarte sollte eine günstigere Variante angestrebt und gefunden werden. Diesem Ziel entsprachen nun die Beschlussempfehlungen beider Ausschüsse. Es bleibt dabei, die Basiskosten von 1, 52 Millionen Euro als unumstößlich zu erachten. Hinzugefügt wird der Betrag der KIP-Förderung von 430 000 Euro, so kann das Zusatzkonzept „Gestaltung“, angesetzt mit 480 000 Euro, mit geringfügigen Einschränkungen verwirklicht werden.


Kompromisslösung für die nächsten 30 Jahre

Bekanntlich sind in diesen Zahlen die Kostenanteile anderer Träger (Wasser und Abwasser – 420 000 Euro) nicht enthalten, und 410 000 Euro für sogenannte „Freianlagen“ entfallen ersatzlos. Die Verantwortlichen in Planungsbüro Reitzel und Bauverwaltung der Stadt sind sicher, mit dieser Kompromisslösung eine optisch und funktional einwandfreie Trasse für die nächsten 30 Jahre realisieren zu können. Die Basiskosten bleiben dabei weiterhin beitragsfähig und sind zur Hälfte (760 000 Euro) von den Anrainern zu tragen.

Korrekterweise wies Stadtbaumeister Martin La Meir ausdrücklich darauf hin, dass es sich um Planungsbeträge handelt, die am Ende durchaus nach Angebotslage höher oder niedriger ausfallen können. Für die Stadt selbst sind Kreditaufnahmen erforderlich, wovon 15 000 Euro bereits im Haushalt 2018 eingestellt waren. In den jetzt zu beschließenden Haushalt 2019 sind 200 000 Euro, und in den Etat 2020 nochmals 554 000 Euro aufzunehmen.
Folgt das Stadtparlament am kommenden Donnerstag den Ausschussempfehlungen, kann die Ausschreibung seitens der Bauverwaltung erfolgen mit dem Ziel, das Projekt finanziell und zeitlich innerhalb der bekannten Vorgaben abzuwickeln. Bekanntlich ist Stichtag der 31. 12. 2020. Bis dahin müssen alle Gewerke fertiggestellt, abgerechnet und die Fördermittel des Kommunalen Investitionsprogramms (KIP) beim Land abgerufen sein.

Die reguläre Tagesordnung des H+F sah weiterhin eine Beschlussempfehlung zum Haushalt 2019 vor. Diese erfolgte auch mit klarer Abstimmungsmehrheit. Kämmerer Volker Heilmann gab Erläuterungen zu bereits bekannten notwendigen Korrekturen und Umwidmungen von Beträgen. Weitere Detailveränderungen kamen aus dem Gremium. Lediglich zu einer schon früher beschlossenen und auch entsprechend abgewickelten Personalie kam es zu einem insbesondere für Bürgermeister Dr. Peter Traub wenig erbaulichen Disput.

Vor dem Marktplatzumbau war dort für längere Zeit eine Parkuhr aufgestellt. Einbrecher hatten diese zerstört, auf die unwirtschaftliche Reparatur wurde verzichtet. Der H+F empfiehlt nun dem Parlament zu beschließen, dass die Parkraumbewirtschaftung wieder komplett entfällt: per Satzung zur Aufhebung der Gebührenordnung für Parkgebühren.
Zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen gilt auch im Odenwaldkreis das Prostituiertenschutzgesetz. Die sich daraus für die Kommunen ergebenden Aufgaben sollen auf den Odenwaldkreis übertragen werden. Die jährlichen Kosten dafür belaufen sich auf 1350 Euro.

Zwei kleinere Zahlungsrückstände ab 5000 Euro sollen niedergeschlagen werden, wobei dies nicht einen Verzicht der Stadt auf ihre Forderungen bedeutet. Lediglich das laufende Mahnverfahren wird solange eingestellt, bis sich ein möglicher Zugriff auf die Außenstände abzeichnet.
 
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