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Magazin Freudenhaus in Bonneweg?

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Freudenhaus in Bonneweg?

Die Staatsanwaltschaft wirft einer portugiesischen Frau, die selbst als Prostituierte arbeitete, Menschenhandel, Zuhälterei und Geldwäsche vor.

 

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Staatsanwaltschaft beantragt 30 Monate Haft wegen Zuhälterei
Die Staatsanwaltschaft wirft einer portugiesischen Frau, die selbst als Prostituierte arbeitete, Menschenhandel, Zuhälterei und Geldwäsche vor. Mitangeklagt ist ein Geschäftsführer einer portugiesischen Konditorei in Bonneweg. Am Mittwoch hatte der Prozess vor der 12. Strafkammer begonnen. Am Donnerstag hielten Verteidiger und Anklagevertretung ihre Plädoyers.

Finanzielle Notlage und Hilflosigkeit ausgenutzt
Zwischen Juni 2014 und Juni 2016 soll die 44-jährige Claudenia P. mindestens dreizehn Frauen und drei Männer in einer Wohnung in Bonneweg zur Prostitution gezwungen haben und dafür Miete abkassiert haben. Den Großteil des Geldes habe sie „für ihren eigenen Lebensbedarf“ verwendet. Angeklagt ist die 44-Jährige somit wegen Förderung schweren Menschenhandels, Ausbeutung von Prostituierten, Zuhälterei und Geldwäscherei. Die Frau soll offenbar die finanzielle Notlage und Hilflosigkeit der Opfer ausgenutzt haben. Die meisten Frauen sollen die brasilianische Nationalität haben. Sie kamen nach Luxemburg, um Geld zu verdienen - dies sei der einzige Ausweg aus der Armut gewesen. Durch eine Anzeige war der Menschenhandel aufgeflogen. Seit dem 21. November 2017 sitzt Claudenia P. in Untersuchungshaft.

Mitangeklagt ist der Geschäftsführer einer portugiesischen Bäckerei in Bonneweg. Sousa P. (65), der selbst Mieter der Wohnung ist, soll ihr die Zimmer im ersten Stock untervermietet haben. Die Wohnung wurde von der Hauptangeklagten am 25. August 2014 angemietet. Die Monatsmiete von 1.200 Euro wurde auf 1.400 Euro erhöht und immer bar bezahlt.

So soll Claudenia P. von jedem, der sich in der Wohnung prostituierte, ob Mann oder Frau, eine Wochenmiete zwischen 100 und 300 Euro gefordert haben. Die Frauen arbeiteten dabei auf eigene Rechnung. Dann sei plötzlich die Miete drastisch auf 2.000 Euro erhöht worden, offenbar, weil der Mitbeschuldigte Sousa P. am Geschäft mitverdienen wollte.

Laut Zeugenaussagen hätte der Beschuldigte vom Vorgehen in den vier Wänden gewusst, dies gebilligt und über zwei Jahre Geschäfte mit der Frau gemanagt. Der Vermieter bestreitet aber, davon gewusst zu haben. „Je ne savais pas que c‘était pour la prostitution“, sagt er. Bis zu dem Moment, als die Dusche kaputt ging und er jemanden in die Wohnung schickte, dies zu reparieren. „Depuis ce jour, je n’ai plus accepté les loyers“, beteuerte er vor Gericht.

Unerwünschte Untermieter?
Zur Eskalation kam es, als P. aufgefordert wurde, die Wohnung zu verlassen und der Vermieter sie über einen Anwalt zur Zwangsräumung abmahnen ließ. Die Eigentümer der Wohnung hatten sich beschwert, weil Männer und Frauen in der Wohnung ein- und ausgingen. 2015 hatten bereits mehrere polizeiliche Hauskontrollen stattgefunden und endeten schließlich am 17. Februar 2016 mit einer Anklage. „Wir haben schnell gemerkt, dass in den Wohnungen mehrere Frauen anschafften“, berichtete der Ermittler. Die Hauptbeschuldigte sei an diesem Tag nicht in der Wohnung anwesend gewesen. Am 28. Juni 2016 wurde gegen Claudenia P. ein Europäischer Haftbefehl ausgestellt. Sie wurde in Portugal festgenommen und am 21. November 2017 von Portugal an Luxemburg ausgeliefert.

Während der Befragung durch den Richter brach die Beschuldigte immer wieder in Tränen aus und beteuerte ihre Unschuld. Die 44-jährige Frau hatte am Mittwoch vor Gericht geltend gemacht, dass die Prostituierten auf eigenen Wunsch mit einer Aufenthaltsgenehmigung von drei Monaten in Luxemburg eingereist seien. Sie habe ihnen helfen wollen. Den Verdächtigen konnten polizeilich nicht nachgewiesen werden, dass sie größere Geldsummen aus dem Geschäft mit der bezahlten Liebe bezogen hätten.

Anwalt Frédéric Venean verteidigt die Angeklagte Claudenia P.. Der Verteidiger deckte in den Aussagen des Mitangeklagten Sousa P. allerlei Widersprüche und Unstimmigkeiten auf. Man hätte das Gefühl, der Mitangeklagte wolle nicht mit der ganzen Wahrheit rausrücken, was ja in gewisser Hinsicht auch verständlich sei. Er hätte ja von der Prostitution gut profitiert. Seine Mandantin nannte Venean „Opfer einer Lügenkampagne.“ Auf keinen Fall sei sie eine Zuhälterin. Der Verteidiger bat das Gericht, seine Mandantin, die schwer krank sein soll, nicht zu verurteilen.

Maître Ohinché Lahorgue nahm seinen Mandanten Sousa P. in Schutz. Von der Prostitution im Haus habe sein Mandant nicht die geringste Kenntnis gehabt. Das Beweisergebnis bilde keine genügende Grundlage für eine Verurteilung. Der Anwalt plädierte auf Freispruch. Dass die Frau ein Bordell betrieb, ergebe sich daraus, dass sie den Prostituierten das äußere Umfeld zur Ausübung der Prostitution zur Verfügung gestellt habe, stellte die Anklägerin am Donnerstag fest. Seit mehr als zwei Jahren habe sie die Wohnung für wechselnde Prostituierte benutzt.

Es seien mindestens 15.600 Euro im Spiel gewesen. In Wahrheit waren es viel mehr, sagte die Anklägerin. Die Strafpunkte Menschenhandel, Zuhälterei und Geldwäscherei seien für die Staatsanwaltschaft erfüllt. Für Claudenia P. beantragte die Anklägerin eine Freiheitsstrafe von 30 Monaten plus Geldstrafe. Für den Vermieter Sousa P. beantragte die Anklagevertreterin wegen Zuhälterei und Geldwäscherei eine Gefängnisstrafe von 18 Monaten sowie eine Geldstrafe.
Das Urteil wird am 20. Dezember gesprochen.
 
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