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Magazin Gießen: LKS verliert aus Liebe 41.000 Euro

Tron

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Gießen (sha). Die Sachlage schien klar, als Richter Dr. Frank Oehm, Richter und Vizepräsident am Amtsgericht, die Sitzung eröffnete: Ein 52-jähriger Handwerker aus dem Vogelsberg hatte Anzeige erstattet, weil er angeblich beim Kauf einer Wohnung in Langgöns betrogen worden war.

Der Verkäufer sei selbst nur Mieter und somit gar nicht berechtigt gewesen, diese Wohnung weiterzuverkaufen. Die Staatsanwaltschaft hatte Anklage wegen Betrugs erhoben, doch bei der Beweisaufnahme zeigte sich, dass der 52-Jährige sich »sehenden Auges« habe ausnutzen lassen und die Geldzahlungen »aus freien Stücken« getätigt habe, so der Richter. Das Verfahren wurde eingestellt, da es »keine Grundlage für einen Betrug« gebe.

Zu Beginn der Verhandlung hatte der Angeklagte, ein 46-jähriger Türke, den Vorwurf bestritten, dem 52-Jährigen die Wohnung in Langgöns verkauft zu haben. Vielmehr habe er eine Abstandszahlung von dem Vogelsberger für die als Bordell genutzte Wohnung verlangt; für den Weiterbetrieb und fürs Inventar. Die Wohnung sei unter anderem mit Einbauküche, Waschmaschine und mehreren Betten ausgestattet gewesen. Beim angeblichen Kaufvertrag, so der 46-Jährige, handele es sich um einen Untermietvertrag zwischen ihm und einer Prostituierten. Auf die Frage des Richters, woher der Vogelsberger die Prostituierte gekannt habe, gab der Angeklagte an, ein Bekannter von ihm habe im nördlichen Mittelhessen ein Bordell betrieben, dort sei der Handwerker regelmäßig Kunde gewesen.

Was der 52-Jährige auch bestätigte. Auch räumte er ein, gewusst zu haben, dass die Prostituierte ein Verhältnis mit diesem Bordellbesitzer gehabt habe. Dennoch habe er eine Beziehung zu der Frau aufgebaut, nachdem er sie im Sommer 2007 in dem Bordell kennengelernt hatte. Sie hätten gemeinsam Ausflüge in die Umgebung und sogar Urlaubsreisen nach Litauen unternommen. Er habe immer alles für die Prostituierte bezahlt, neben Konsumgütern, wie Kleidung, Mobiltelefon und Fotoapparat, auch Arztbesuche - insgesamt knapp 10 000 Euro. Auf Drängen der Prostituierten habe er deren Zuhälter gar 35 000 Euro für einen Autokauf geliehen - doch auch ein Teil dieses Geldes nicht zurückbekommen. Die Nachfrage des Richters, ob er sich selbst als einen »gutmütigen und großzügigen Menschen« beschreiben würde, bejahte der Vogelsberger...

Richter sah keine Grundlage für einen Betrug

Der 46 Jahre alte Angeklagte wiederum äußerte, der 52-Jährige habe auf eine Idee der Prostituierten und deren Zuhälter hin beabsichtigt, selbst ein Bordell zu betreiben. Was der Handwerker gegenüber dem Richter zunächst bestritt: Die Wohnung habe er gemeinsam für sich und die Prostituierte kaufen wollen. Auf Nachfrage des Richters räumt er doch ein, er sei damit einverstanden gewesen, wenn die Frau in der Wohnung weiter »anschafft«. Er habe die 41 000 Euro bezahlt, »damit sie dort arbeiten kann«.

Warum er nicht misstrauisch gewesen sei, dass bei der Unterzeichnung des »Kaufvertrages« kein Notar zugegen gewesen sei, und ob er sich nicht über den niedrigen Kaufpreis gewundert habe, wollte der Richter wissen. Und: Wieso habe er dem Angeklagten ohne zu Zögern die komplette Summe gezahlt, obwohl der unterschriebene Vertrag ein Untermieterverhältnis zwischen der Prostituierten und dem Angeklagten besiegelt habe? Weil er dem 46-Jährigen geglaubt habe, der auf seine Frage hin versichert habe, ein Notar komme später noch hinzu, antwortete der Mann aus dem Vogelsberg - die niedrige Kaufsumme habe ihn dabei schon stutzig gemacht. Er habe sich einwickeln lassen, lautete das Fazit des vermeintlichen Betrugsopfers.

Nach dessen Ausführungen erklärte der Richter, er sehe »keine Grundlage für einen Betrug«. Dr. Frank Oehm: »Sie haben sich sehenden Auges ausnutzen lassen.« Das Strafgericht könne diesen Fall deshalb nicht entscheiden, »zivilrechtlich mag das anders aussehen« (darauf mag jetzt das Opfer hoffen, die Red.). Die Staatsanwaltschaft zog die Anklage ebenfalls zurück, da sich der Vorwurf des Betrugs »so nicht bestätigt« habe und plädierte dafür, den Angeklagten freizusprechen. Mit den Worten »Sie haben diesen Freispruch nicht verdient, aber aus Rechtsgründen ist keine andere Entscheidung möglich« entsprach der Richter dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft.

Gießener Allgemeine, 02.12.2010

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