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Magazin Hausbesuch-Prostituierte soll 73-Jährigen ...

B

Bodob

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... verprügelt haben.

Wilhelmshaven - Er ist 73 Jahre alt, schwerst körperlich behindert und lebt allein. Hin und wieder besucht ihn eine Haus-Prostituierte. Das kostet 50 Euro. Am 11. April vergangenen Jahres soll der Mann in seiner Wohnung von der Prostituierten ausgeraubt und zusammengeschlagen worden sein.

Seit Freitag muss sich die 28-Jährige vor dem Oldenburger Landgericht verantworten. Mit der Berufungsverhandlung will sie ein erstes Urteil des Amtsgerichts Wilhelmshavens außer Kraft setzen.

Die Richter hatten sie zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt und strafverschärfend gewertet, dass die Angeklagte mit äußerster Brutalität gegen den Schwerstbehinderten vorgegangen war. Die 28-Jährige soll am Tattag zweimal „Dirnenlohn“ gefordert haben. Weil der 73-Jährige nicht bereit war, zweimal zu zahlen, soll sie den Mann mit Fäusten geschlagen und ihn heftig gebissen haben. Dann habe sie Ringe und eine Uhr geraubt und dem Mann eine Gehhilfe auf den Kopf geschlagen. Die Angeklagte bestreitet das.

Statt den Dirnenlohn zu zahlen, habe der Mann sie beleidigt und angegriffen. Deswegen habe sie sich gewehrt. Den Ring habe sie statt des Lohns mitgenommen.

Ein Rechtsmediziner soll gehört werden zur Frage, ob die schweren Kopfverletzungen andere Ursachen haben können als Schläge mit einer Gehhilfe.

Nordwest Zeitung, 08.10.2010

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Tron

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Wilhelmshaven: Freier geschlagen und ausgeraubt

Urteil Prostituierte verliert Prozess[/B]

Wilhelmshaven - Im Prozess vor dem Oldenburger Landgericht gegen die 28 Jahre alte Frau aus Wilhelmshaven, die am 11. April vergangenen Jahres einen Behinderten in dessen Wohnung ausgeraubt haben soll, ist am Montag die Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichtes verworfen worden.

Damit bleibt es beim alten Urteil: Zwei Jahre Gefängnis wegen schweren Raubes. Die 28-Jährige hatte über Jahre hinweg als Haus-Prostituierte den 73-jährigen Behinderten in dessen Wohnung besucht. Das kostete pro Besuch 50 Euro.

Am Tattag soll die Angeklagte aber zweimal den Dirnenlohn verlangt haben. Und weil der 73-Jährige nicht bereit gewesen war, zweimal zu bezahlen, war die Angeklagte den Feststellungen zufolge mit äußerster Brutalität gegen ihn vorgegangen.

Sie trat auf den Mann ein, biss ein und schlug ihm mit voller Wucht eine Gehhilfe auf den Hinterkopf. Dann raubte sie ihn aus.

Die 28-Jährige hatte die Vorwürfe bestritten.


NWZonline, 16.11.2010


 
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