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Hausdurchsuchung in Straßberg: Staatsanwaltschaft ermittelt wegen verbotener Prostitution

[DMLURL]https://www.swp.de/suedwesten/landkreise/zollernalb/staatsanwaltschaft-ermittelt-wegen-verbotener-prostitution-31113655.html[/DMLURL]

Liest man die falschen Zeitungen weiß man, dass so vieles im Lande im Argen liegt, dass man sprichwörtlich gar nicht so viel essen kann wie man kotzen will. Aber siehe da. In Straßberg herrscht noch Zucht und Ordnung

In Straßberg soll es illegale Prostitution gegeben haben.

Ordnungswidrigkeit oder Straftat

„Die Ausübung verbotener Prostitution kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen – wenn sie aber beharrlich betrieben wird, ist es eine Straftat“, erklärt Engel die Gesetzeslage.

Im Straßberger Fall steht der Verdacht ebendieser beharrlichen Ausübung im Raum. Das Strafmaß reicht in einem solchen Fall von einer Geldstrafe bis 180 Tagessätze bis zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten.
Keine Festnahme

Die Ausübung von verbotener Prostitution wird relativ moderat bestraft. „Für Hausfriedensbruch kann es beispielsweise höhere Strafen geben“, vergleicht Engel.

Deshalb wurde am Mittwoch auch niemand festgenommen und in Untersuchungshaft gebracht. „Das wäre bei dem Strafmaß unverhältnismäßig“, erklärt Engel.

Der Vorwurf der Zuhälterei – auf diesen Straftatbestand steht eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren – liegt in Straßberg laut Engel nicht vor.
Prostitution ist im Zollernalbkreis grundsätzlich verboten

„In Gemeinden bis 35.000 Einwohner ist die Prostitution per se verboten“, erklärt Engel. Somit natürlich im kleinen Straßberg, aber auch im restlichen Zollernalbkreis.

Denn in Albstadt, der einzigen Kreisgemeinde mit ausreichend hoher Einwohnerzahl, gilt eine Sperrbezirksverordnung des Regierungspräsidiums, die Prostitution in der gesamten Stadt untersagt. Ab 35 000 Einwohnern sei erlaubte Prostitution theoretisch möglich, so Engel. Allerdings auch nur unter bestimmten Voraussetzungen.
 
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