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Zwangsabgabe? Prostituierte in Wohnwagen könnten bald zur Kasse gebeten werden
Koblenz - Auch Liebesdienste in Wohnmobilen sind eine Sondernutzung des öffentlichen Raums – und deshalb könnten die Prostituierten in Koblenz bald zur Kasse gebeten werden. Auf einen Antrag der FBG hin hatte das Rechtsamt geprüft, ob von diesen eine Sondernutzungsgebühr in Höhe von 10 Euro pro Tag erhoben werden kann.
Diese müssen schon jetzt Vereine, Geschäfte und andere bezahlen, die öffentliche Straßen und Plätze für Veranstaltungen oder gewerbliche Zwecke nutzen.
Die FBG verfolgt mit der Gebühr vor allem das Ziel, die Otto-Schönhagen-Straße möglichst unattraktiv zu machen für die fahrenden „Mini-Bordelle“, erklärt Fraktionschef Manfred Gniffke: „Gerade im Sommer fühlen sich viele gestört, wenn einige Damen halb nackt neben ihren Wagen warten“, und auch die anliegenden Betriebe sollen nicht gerade begeistert sein. „Außerdem braucht die Stadt dringend Geld, und sonst muss ja auch jeder Gebühren zahlen“, sagt Gniffke.
Nun prüfen Rechts- und Tiefbauamt, wie eine solche Gebühr erhoben werden könnte, sagt Stadt-Pressesprecher Thomas Knaak auf Anfrage. Denkbar wäre zum Beispiel ein Automat, wobei hier abgewogen werden muss, ob Aufwand und Nutzen der Regelung im richtigen Verhältnis stehen. In diesem Zusammenhang regt Gniffke an, auch zu prüfen, ob gleichzeitig die Sicherheit der Frauen erhöht werden könnte, zum Beispiel mit einer Notruftaste an den Gebührenautomaten. Sobald die Verwaltung ein mögliches Prozedere erarbeitet hat, soll der Stadtrat darüber entscheiden. Wann es so weit ist, ist noch offen, aber laut Knaak soll es nicht zu lange dauern.
Rhein-Zeitung, 13.04.2013
Koblenz - Auch Liebesdienste in Wohnmobilen sind eine Sondernutzung des öffentlichen Raums – und deshalb könnten die Prostituierten in Koblenz bald zur Kasse gebeten werden. Auf einen Antrag der FBG hin hatte das Rechtsamt geprüft, ob von diesen eine Sondernutzungsgebühr in Höhe von 10 Euro pro Tag erhoben werden kann.
Diese müssen schon jetzt Vereine, Geschäfte und andere bezahlen, die öffentliche Straßen und Plätze für Veranstaltungen oder gewerbliche Zwecke nutzen.
Die FBG verfolgt mit der Gebühr vor allem das Ziel, die Otto-Schönhagen-Straße möglichst unattraktiv zu machen für die fahrenden „Mini-Bordelle“, erklärt Fraktionschef Manfred Gniffke: „Gerade im Sommer fühlen sich viele gestört, wenn einige Damen halb nackt neben ihren Wagen warten“, und auch die anliegenden Betriebe sollen nicht gerade begeistert sein. „Außerdem braucht die Stadt dringend Geld, und sonst muss ja auch jeder Gebühren zahlen“, sagt Gniffke.
Nun prüfen Rechts- und Tiefbauamt, wie eine solche Gebühr erhoben werden könnte, sagt Stadt-Pressesprecher Thomas Knaak auf Anfrage. Denkbar wäre zum Beispiel ein Automat, wobei hier abgewogen werden muss, ob Aufwand und Nutzen der Regelung im richtigen Verhältnis stehen. In diesem Zusammenhang regt Gniffke an, auch zu prüfen, ob gleichzeitig die Sicherheit der Frauen erhöht werden könnte, zum Beispiel mit einer Notruftaste an den Gebührenautomaten. Sobald die Verwaltung ein mögliches Prozedere erarbeitet hat, soll der Stadtrat darüber entscheiden. Wann es so weit ist, ist noch offen, aber laut Knaak soll es nicht zu lange dauern.
Rhein-Zeitung, 13.04.2013
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