Mevissenstraße: Oberbürgermeister plädiert für Bordell-Schließung
Die Stadt Krefeld hat einen mehr als 30 Jahre währenden Anlauf genommen, um den rechtswidrigen Betrieb des Bordells an der Mevissenstraße zu beenden. Oberbürgermeister Frank Meyer legte am Donnerstag die Alternativen auf den Tisch, wie das funktionieren soll. Dabei machte er aus seiner persönlichen Meinung keinen Hehl. Meyer plädiert für die Schließung des Hauses, in dem gewerbsmäßig Unzucht betrieben werde.
Der Politik legte er für die Sitzung des Haupt- und Beschwerdeausschusses am Dienstag, 29. Januar, eine Beschlussvorlage vor, die zwei Möglichkeiten bietet. Den seit 1985 unrechtmäßigen Zustand zu beseitigen und den geltenden Bebauungsplan so zu ändern, dass an der Mevissenstraße ein Eros-Center betrieben werden darf. Die Alternative besteht darin, diesen Beschluss nicht zu fassen, was den Oberbürgermeister zu einem ordnungsbehördlichen Eingreifen veranlassen würde. Im Klartext: Meyer würde das Bordell schließen, weil es dort planungsrechtlich unzulässig ist.
Es sei ein Gebot des Respektes vor dem Stadtrat und seinen Kompetenzen, den Ratsmitgliedern die Möglichkeit zu geben, entsprechende planungspolitische Beschlüsse zu fassen, falls diese gewünscht seien, bevor die Verwaltung abschließend ordnungsbehördlich Fakten schaffe. Die Ratsmitglieder müssten nun abwägen, welchen Weg sie für den richtigen halten, erklärt Meyer.
„Ich persönlich bin der Auffassung, dass aus Unrecht am Ende kein Recht erwachsen darf. Deshalb werde ich als Oberbürgermeister und Mitglied des Rates der Stadt Krefeld einem Einleitenden Beschluss zum Bebauungsplan nicht zustimmen. Damit wende ich mich gegen eine nachträgliche Legalisierung des Bordells an der Mevissenstraße“, sagt Meyer.
Meyer hat das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Krefeld und die Staatsanwalt Krefeld seinerzeit eingeschaltet, um die dubiosen Vorgänge rund um das Bordell – die viele Jahre und sogar Jahrzehnte zurückliegen – rückhaltlos und vollständig aufklären zu lassen. Im Ergebnis musste er feststellen, dass es in Krefeld unter Beteiligung von Politik und Verwaltung rechtswidrig über viele Jahre zu einer stillschweigenden Duldung dieser Einrichtung gekommen sei. „Strafrechtlich mögen die Vorgänge verjährt sein. Das ist aber kein Grund für mich, dieses Unrecht auch weiter zu akzeptieren. Ich bin im Gegenteil der Meinung, wir müssen jetzt Konsequenzen daraus ziehen, auch um unsere Glaubwürdigkeit in anderen Verfahren zu bewahren“, betont der Oberbürgermeister.
Zusammen mit der Polizei Krefeld geht die Stadtverwaltung seit einiger Zeit unter anderem intensiv und erfolgreich gegen illegale Straßen- und Wohnungsprostitution vor. Meyer möchte jetzt nicht seine Hand dafür heben, nachträglich einen Bordellbetrieb zu legalisieren.
„Es wäre sicherlich naiv zu glauben, man könne Prostitution in einer Stadt unserer Größe verhindern, egal wie man persönlich dazu steht. Als Oberbürgermeister möchte ich aber alles in meiner Macht Stehende tun, damit Prostitution nur in dem gesetzlich zulässigen und überwachten Rahmen erfolgt. Das erfordert konsequentes Handeln.“
Die Stadtverwaltung hat im Vorfeld der Ausarbeitung ihrer beiden Beschlussvorschläge einen Gutachter damit beauftragt, zu prüfen, ob durch eine Schließung des Bordells, das offenbar durch Zahlungen von Spenden des Betreibers für kulturelle Zwecke (Kulturfabrik) lange geduldet wurde, Schadensersatzansprüche entstehen könnten. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass Schadens- und Entschädigungsansprüche des Eigentümers beziehungsweise der Betreibergesellschaft für zurückliegendes Verhalten der Stadt aller Voraussicht nach ausscheiden. Schadens- und Entschädigungsansprüche wegen des künftigen Vorgehens der Stadt sind nach Aussage des Gutachtens vermeidbar.