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Magazin Luxemburg: Haftstrafen wegen Menschenhandels?

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Macht komplett ausgenutzt

Die 46-jährige Restaurantangestellte Winnie M. soll den Kontakt zwischen den Prostituierten und den Kunden vermittelt haben. Das Verfahren gegen ...

 

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Staatsanwaltschaft fordert Haftstrafen wegen Menschenhandels
Seit dem 12. November 2018 läuft am Bezirksgericht Luxemburg ein Prozess gegen drei mutmaßliche Mitglieder einer chinesischen Menschenhändler-Bande. Im Detail wirft die Staatsanwaltschaft dem Chinesen Tianfang Y. (45), der in einem chinesischen Restaurant in Luxemburg als Kellner arbeitet, sowie seiner Ehefrau Jiaying Y. (38) Freiheitsberaubung, Menschenhandel zum Zwecke der Prostitution/Zuhälterei und Geldwäsche vor. Die 46-jährige Restaurantangestellte Winnie M. soll den Kontakt zwischen den Prostituierten und den Kunden vermittelt haben. Das Verfahren gegen die drei Angeklagten wurde am Dienstag mit den Plädoyers der Anklage und der Verteidigung fortgesetzt. Die beiden Chinesen sollen von Januar 2015 bis Ende Oktober 2017 insgesamt zwölf junge Chinesinnen mit falschen Versprechungen nach Luxemburg gelockt haben.

Es soll von den teils minderjährigen Frauen profitiert haben, die als Prostituierte in mindestens fünf Appartements in Luxemburg/Howald anschafften. Die Frauen sollen unabhängig von Zuhältern auf eigene Rechnung gearbeitet haben, wodurch sie allerdings auch der Willkür ihrer Kunden und dem Ehepaar mehr oder weniger schutzlos ausgeliefert waren.

Verteidigung: Keine Ausbeutung
In seinem Plädoyer hatte der Verteidiger M. als sehr naiv und als geistig zurückgeblieben beschrieben. Der Verteidiger versuchte mit Artikel 71, 1 des Strafgesetzbuches die Argumente der Anklage zu entkräften, da aufgrund der Geistesschwäche eine verminderte Schuldfähigkeit möglich sei. Der Angeklagten sei die begangene Tat persönlich nicht vorzuwerfen, meinte ihr Anwalt. M. habe sich in einer komplexen psychosozialen Lebenslage befunden und sei von den mutmaßlichen Zuhältern manipuliert und ausgenutzt worden. Im Fall einer Verurteilung sollte die Strafe gemildert werden. Der Verteidiger hat außerdem eine psychologische Begutachtung seiner Mandantin beantragt.

Verteidiger Max Lehnen erklärte, sein Mandant Tianfang Y. habe nie Geld von den Prostituierten bekommen. Die wirkliche Zuhälterin im China-Milieu würde nicht auf der Strafbank sitzen. Das wäre die Frau gewesen, die alles organisiert habe. Sie hätte Fotos von den Mädchen gemacht und diese dann publiziert. Sie hätte den Mädchen fünfzig Prozent der Einnahmen abgenommen und wäre die Drahtzieherin der Prostitution. Sein Mandant habe nicht viel an der Prostitution verdient. Er hätte nur die Wohnungen für die Mädchen organisiert. Dass die Mädchen aus China kamen, sei nicht von ihm organisiert worden. Mit Menschenhandel hätte sein Mandant nichts zu tun. Die Ausbeutung zu sexuellen Zwecken könne man seinem Mandanten nicht vorwerfen. Von der Anklage gegen die Ehefrau Jiaying Y. sei nur Geldwäsche übrig geblieben. Lehnen beantragte Freispruch für seine Mandantin.

Im Plädoyer listete die Staatsanwältin noch einmal alle Punkte auf, die für eine Verurteilung relevant sind. Das Ehepaar habe alle Macht der Welt gehabt. Missbrauch sei fast die logische Konsequenz gewesen, sagte die Vertreterin der Anklage. Im Gegensatz zu den Vorstellungen der Verteidigung dominierte bei der Staatsanwaltschaft die Einschätzung, dass die Frauen ausgenutzt wurden. Der Dreh- und Angelpunkt sei knallharte Ausbeutung von jungen Chinesinnen gewesen.

Die Angeklagte Winnie M. hätte gewusst, was sie getan habe. Dass. M. behindert sei, würde nicht stimmen, sagte die Vertreterin der Anklage. Den Antrag für verminderte Schuldfähigkeit nach Artikel 71, 1 wollte die Staatsanwaltschaft nicht akzeptieren.

Für Tianfang Y. beantragte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von drei Jahren (eventuell ein Teil davon auf Bewährung). Dazu eine Geldstrafe, die ins Ermessen des Gerichts gelegt wurde. Alle Strafpunkte, Menschenhandel, Zuhälterei, Geldwäsche seien für den Angeklagten Tianfang Y. erfüllt. Für Jiaying Y. beantragte die Staatsanwaltschaft eine Strafe von 18 Monaten und eine Geldstrafe. Winnie M. soll wegen Zuhälterei für 20 Monate hinter Gittern.

Das Urteil fällt am 23. Januar 2019.
 
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