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Tron

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Huren müssen draußen bleiben!

Für viele Behinderte ist diese Nein wie ein Sex-Verbot: Die Regierung von Oberbayern lehnt eine Lockerung der Sperrbezirksverordnung für Hausbesuche bei Behinderten ab.

Dürfen sich Behinderte Prostituierte bestellen – auch wenn sie in Einrichtungen oder betreuten Wohngruppen leben? Die Stadt hatte sich im Sommer genau dafür stark gemacht. Sie wollte, dass die Sperrbezirksverordnung für diese spezielle Gruppe gelockert wird. Doch die Regierung von Oberbayern schmetterte den Vorstoß jetzt ab – wegen „sicherheitsrechtlicher Bedenken“.

Für viele Behinderte kommt dieses Nein faktisch einem Sex-Verbot gleich. „Es gibt definitiv auch Menschen mit Behinderungen, die sexuelle Bedürfnisse haben und diese im Alltag nicht leben können“, sagt Münchens Behinderten-Beauftragter Oswald Utz. „Für manche ist die käufliche Liebe die einzige Möglichkeit, sexuelle Kontakte zu haben.“

Berichte zu München: Keine Hausbesuche für Behinderte im Freierforum Doch die Bordelle sind in der Regel nicht barrierefrei gebaut. Und in den Einrichtungen der Behindertenhilfe werden „Hausbesuche“ von Liebesdamen nun also auch in Zukunft nicht erlaubt sein. Lydia Dietrich, Grünen-Fraktionschefin im Rathaus, wirft der Regierung von Oberbayern deshalb ein „hartnäckiges Festhalten an restlos überholten Moralvorstellungen“ vor.

Die Grünen hatten sich das Thema bereits im vorigen Jahr zu eigen gemacht, als sie gegen die „staatlich verordnete Enthaltsamkeit“ durch die Sperrbezirkverordnung ins Feld zogen. Sie forderten, dass Prostituierte behinderte Kunden in deren Räumen und Einrichtungen besuchen dürfen.

Im Juli befasste sich der Stadtrat mit dem Thema. Das Kreisverwaltungsreferat wollte zwar nicht befürworten, dass Dirnen die Privatwohnungen von Behinderten aufsuchen. Einer der Gründe: Huren hätten sich bei jedem Verstoß gegen die Sperrbezirksverordnung darauf berufen können, dass sie dachten, ihr Kunde sei behindert. Gleichzeitig befand das KVR aber: „Der Antrag, Prostituiertenbesuche in Einrichtungen der Behindertenhilfe zuzulassen, ist hingegen uneingeschränkt zu befürworten.“ Eine Mehrheit im Ausschuss stimmte zu, nur die CSU nicht.

Doch die Regierung von Oberbayern als kommunale Aufsichtsbehörde wollte von diesem Vorstoß nichts wissen. Es bestünde die Gefahr, dass sich Bewohner nicht wehren könnten, wenn „Zuhälter und Prostituierte ihre Einrichtung frequentierten“. Möglicherweise verwandelten sich die Häuser durch die Untervermietung von Zimmern an Prostituierte gar zu „Ersatzbordellen“ und „verrufenen Orten“.

Das KVR kann diese Bedenken nicht nachvollziehen. Auf „Auswüchse“ könnten die Einrichtungen jederzeit durch die Ausübung ihres Hausrechts reagieren. Behindertenbeauftragter Utz sagt: „Es wäre für die Einrichtungen eine Entlastung gewesen, zu wissen:, Ich bewege mich jetzt nicht auf illegalem Terrain’.“ Jetzt dürften sie Behinderte, die eine Hure empfangen möchten, nicht unterstützen. „Oder sie müssen mit beiden Augen wegschauen.

Abendzeitung, 08.12.2010

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