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Massagen statt Sex in Bremer Bordellen

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Massagen statt Sex in Bremer Bordellen

Coronabedingt ist Prostitution im Moment untersagt. Hamburg denkt über eine Aufhebung des Verbots ab September nach, und auch der Bremer Senat beschäftigt sich bald mit dem Thema.

Dass sich der Bremer Senat beruflich mit Swingerclubs beschäftigt, kommt nicht alle Tage vor, in einer Pandemie-Situation aber eben doch. Bei Wirtschaftssenatorin Kristina Vogt (Linke) und beim Ordnungsamt ist zuletzt öfter nachgefragt worden, ob man die derzeit coronabedingt geschlossenen Bordelle und Erotik-Clubs der Stadt nicht doch nutzen könnte: wenn schon nicht für den käuflichen Sex, dann vielleicht immerhin für sogenannte Wellness-Massagen. Das geht aus einer Vorlage hervor, die dem Senat am Dienstag erst kurz vor Sitzungsbeginn hingelegt wurde.

Vogts Ressort schlägt in dem Papier vor, dass man(n) sich tatsächlich bald den wie auch immer gearteten Massagen hingeben dürfen soll – der Senat wollte aufgrund der geringen Vorlaufzeit allerdings nicht entscheiden und schob das Thema auf die Tagesordnung für auf sein nächstes Treffen, das urlaubsbedingt erst für den 18. August anberaumt ist.

Begründet wird der Änderungsvorschlag, die den Paragraf 4 der im Moment geltenden elften Corona-Ordnung betrifft, der sich mit den für den, nun ja, Publikumsverkehr geschlossenen Einrichtungen wie eben „Prostitutionsstätten, Prostitutionsfahrzeuge und Swingerclubs“ befasst, mit dem Grundgesetz. Die Verfassung garantiert in den Artikeln 12 und 14 freie Arbeitsplatzwahl und schützt Eigentum.

Wenn aber wie im Moment ein Gewerbe „umfassend und vollständig“, wie es in der Vorlage formuliert wird, untersagt wird und seine Einrichtungen vollständig geschlossen bleiben müssen, seien das „erhebliche Eingriffe, die im Einzelfall existenzgefährdend sein können“. Hinzu kommt laut dem Papier ein Urteil vom Oberverwaltungsgericht Bautzen von Anfang Juni.

Es besagt, dass bei Verordnungen, wie der Senat sie zu Corona erlässt, in Bezug auf das Verbot von Prostitution sowohl die Entwicklung der Infektionszahlen als auch die wirtschaftliche Belastung in die Entscheidung miteinbezogen werden müssen – umso stärker, je länger das Verbot besteht.

Angesichts der allgemeinen Lockerungen und wenigen Erkrankten erscheine „die Aufrechterhaltung des Verbots in Bremen unverhältnismäßig“, heißt es in der Vorlage, „zumal derartige Dienstleistungen an anderer Stelle durchaus wieder durchgeführt werden dürfen“ – letzteres bezieht sich auf den Aspekt, dass in Physiotherapie-Praxen aus medizinischen Gründen massiert werden darf. Die Lösung also wäre aus Sicht des Wirtschaftsressorts, „Prostitution in Prostitutionsstätten“ zwar weiterhin zu untersagen, „anderweitige gewerbliche Tätigkeiten“ dort aber zu erlauben.

Abstandsgebote und Hygienevorgaben thematisiert die Vorlage übrigens nicht. Womöglich ändert sich aber auch in Bremen bald die Lage für die Prostituierten – zumindest dann, wenn Hamburg, wie es Falko Droßmann (SPD), Leiter des Bezirksamts Hamburg-Mitte, angekündigt hat, tatsächlich ab dem 1. September das Rotlicht-Gewerbe wieder zulässt. Droßmann zufolge würden sich Niedersachsen und Schleswig-Holstein anschließen, möglich, dass dann auch Bremen folgt, um keine Insel zu sein.

 
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