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Meerbusch. Auf der Landstraße zwischen Strümp und Bösinghoven stehen seit einigen Tagen immer wieder Prostituierte. Die Stadt hat keine Handhabe, da das Gebiet nicht im Sperrbezirk liegt

Sie winken, lächeln und stehen in aufreizenden Posen am Straßenrand: Auf der Schloßstraße zwischen Strümp und Bösinghoven bieten seit wenigen Tagen Prostituierte ihre Dienste an. Woher sie kommen, wer sie dort hinbringt – ist bislang nicht bekannt. Schon nachmittags ab 15 Uhr stehen die Damen an der Straße. Bislang sind es eine oder zwei Prostituierte, die dort gesehen worden sind. Sie steigen zu den Freiern ins Auto, das dann im nahe gelegenen Wald verschwindet.

Bei Hubert Kräling vom Bürgerverein Ossum-Bösinghoven haben bereits Bürger angerufen. "Eine Mutter hat sich Sorgen gemacht, weil Kinder auf dem Rückweg von der Schule mit dem Fahrrad an den Prostituierten vorbei fahren", sagt Kräling. Doch da die Frauen dort eher am späten Nachmittag und am frühen Abend stehen, seien solche Begegnungen nicht so häufig. "Wichtig ist, dass sich so was nicht innerhalb des Dorfes abspielt", sagt Kräling, der früher als Polizist in Düsseldorf gearbeitet hat und solche Probleme kennt. Die Stadt Meerbusch hat derzeit keinerlei Handhabe gegen die Prostituieren.

Berichte zu Meerbusch: Prostituierte stehen an der Landstraße im Freierforum

"Um das zu verbieten, müsste das Gebiet in dem sie sich aufhalten im Sperrbezirk liegen", sagt Michael Gorgs, Sprecher der Stadt Meerbusch. Die Ortsteile Strümp und Bösinghoven haben aber keinerlei Sperrbezirke, so dass der Stadt jeglich rechtliche Möglichkeit fehlt, um gegen den Straßenstrich vorzugehen.

Darüber hinaus arbeiteten die Frauen auch nicht in Wohnwagen oder Wohnmobilen, so dass die Polizei eventuell wegen illegalem Parken tätig werden könnte. In Büderich sieht das anders aus: Da hat Stadt-Sprecher eine Verordnung aus dem Jahr 1984 zur Hand, die bestimmte Teile des Stadtgebiets zum Sperrbezirk erklärt. Neue Sperrgebiete ausweisen kann aber nicht die Stadt, sondern nur die Bezirksregierung Düsseldorf.

Demnach ist ein Verbot von Prostitution durchaus möglich, wenn "der Schutz der Jugend oder des öffentlichen Anstandes gefährdet wird". Im Zweifelsfall ist das aber gar nicht so einfach, wie es aussieht. Diese Erfahrung mussten in den vergangenen Monaten viele Krefelder Bürger machen, die miterlebten, wie sich der Straßenstrich auf der Neuen Ritterstraße immer mehr vergrößerte. Bis zu 25 Prostituierte, offensichtlich aus Bulgarien und Rumänien, bieten dort in aller Öffentlichkeit und in der Nähe zur Wohnbebauung ihre Dienste an.

Anwohner fühlen sich massiv gestört. Stadt, Polizei und Ordnungsamt sind weitgehend machtlos. Offenbar haben sich Vertreter der Bezirksregierung die Szene angesehen und sind zu dem Schluss gekommen, dass eine Ausweitung des Sperrbezirks nicht möglich ist. In Krefeld hagelt es Proteste. Mehr als Müllbeutel für gebrauchte Kondome zu verteilen, kann die Stadt derzeit nicht tun.

Möglicherweise handelt es sich bei den Prostituierten in Meerbusch um Frauen, die aus Krefeld nach Meerbusch kommen. In Krefeld wurden oft große Limousinen mit bulgarischen Kennzeichen gesehen, die die Frauen auf dem Straßenstrich ablieferten. Die Prostituierten würden oftmals weder Deutsch noch Englisch sprechen, so dass eine Kommunikation schwierig sei.


RP online, 14.08.2013



 

Tron

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Ordnungsamt kontrolliert Prostituierte

Das Ordnungsamt der Stadt Meerbusch hat am neuen Straßenstrich an der Uerdinger Straße Kontrollen durchgeführt. "Die Personalien liegen uns vor", erklärte Alice Wiegand, Referentin des Bürgermeisters. Wie unsere Zeitung exklusiv berichtete, gibt es bei vielen Strümpern und Lankern Unmut, weil der neue Straßenstrich am Schulweg zum Meerbusch-Gymnasium liegt und die Dienstleistungen auch tagsüber angeboten werden.

Grundsätzlich ist Prostitution an der Stelle legal – der Abschnitt an der Uerdinger Straße ist kein Sperrbezirk. "Die Einrichtung eines Sperrbezirkes in festgelegten Gemeindeteilen ist dann möglich, wenn der Schutz der Jugend oder des öffentlichen Anstandes gefährdet wird", erklärt Stefanie Klockhaus, Sprecherin der Bezirksregierung Düsseldorf. "Dabei kommt es nicht darauf an, ob eine konkrete Gefahr besteht. Vielmehr genügt es, dass Gefahren aus Handlungen und Zuständen nach den Erfahrungen des täglichen Lebens mit überwiegender Wahrscheinlichkeit fortdauernd entstehen können." Zuständig für die Einrichtung eines Sperrbezirks sei aber die Stadt Meerbusch. Klockhaus: "Der Rat müsste zunächst beschließen, dass ein Sperrbezirk eingerichtet werden soll." Der entsprechend begründete Antrag werde dann von der Bezirksregierung geprüft und entschieden.

Zuletzt wurde vor 19 Jahren Büderich zum Sperrbezirk erklärt. Hintergrund war die Sorge der Stadt Meerbusch, dass sich dort Wohnungsprostitution ausdehnen könnte. Klockhaus: "Aus Gründen der Gefahrenabwehr wurde der Sperrbezirk damals insofern auch vorbeugend errichtet."


RP online, 26.10.2013

 
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