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Magazin Nürnberg: Prostituierte beraubte ihre Kollegin

Tron

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Nürnberg - Gleich zweimal innerhalb weniger Tage kam es in einem Mehrparteienhaus in der Schweiggerstraße, in dem Prostituierte arbeiten, zu einem gewaltsamen Überfall.

Am 4. Januar war eine 51-jährige Thailänderin von einem Kunden mit einer Eisenstange brutal zusammengeschlagen worden. Die Polizei ermittelt nun gegen einen 22-jährigen Osteuropäer wegen versuchten Raubmordes. Am 9. Januar wurde dann im selben Haus eine portugiesische Prostituierte (43) in ihrer Zwei-Zimmer-Modelwohnung angegriffen, und zwar von einer jüngeren Kollegin. Die hatte mit Hilfe eines Messers und eines Pfeffersprays Geld von der Frau verlangt, andernfalls werde sie sie „totmachen“. Offenbar waren Konkurrenzstreitigkeiten der Hintergrund.

Wegen schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung (das Pfefferspray war zum Einsatz gekommen) sowie wegen Diebstahls und Urkundenfälschung wurde der polnischen Angreiferin (23) am Dienstag vor der 13. Strafkammer des Landgerichts der Prozess gemacht. Ilonka K. (Name geändert) war größtenteils geständig. Sie gab auch zu, auf einem Parkplatz das Nummernschild eines anderen Autos entwendet, es an ihren Mazda geschraubt zu haben und zweimal zum Tanken gefahren zu sein. Jedesmal bediente sie sich an der Zapfsäule mit Superbenzin und fuhr davon – ohne zu bezahlen. Die Videokameras der Tankstellen hatten jedoch den Wagen samt falschen Kennzeichen und die tankende Frau im Bild festgehalten.

Auf die Schliche kam man der Täterin jedoch nicht wegen dieser Fotos, sondern in ihrer Eigenschaft als „Model“. Im Zuge der Ermittlungen zu dem versuchten Raubmord hatte die Polizei Frauen aus dem Milieu befragt. Bei dem Namen Ilonka wurden sie stutzig. So hatte die Portugiesin ihre Angreiferin, von der sie nur den Vornamen kannte, genannt. Im Prozess bestätigte die Zeugin, von Ilonka K. beraubt worden zu sein: Zwei Handys sowie 300 Euro Bargeld habe sie ihr gestohlen. Das Geld genommen zu haben, stritt die 23-Jährige jedoch ab.

Das Gericht unter Vorsitz von Ulrich Flechtner, die Staatsanwältin sowie Verteidigerin Yvonne Kaiser hatten sich in Vorgesprächen auf einen Strafrahmen von drei Jahre und drei Monate bis drei Jahre und neun Monate geeinigt. Die Kammer blieb letztlich am unteren Rand, weil der Raub der 300 Euro nicht bewiesen werden konnte.


Nürnberger Zeitung, 12.04.2011


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