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Tron

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POL-BN: Junge Frau durch "Voodoo-Zauber" zur Prostitution gezwungen - Bonner Fahnder nahmen 30-jährige Menschenhändlerin fest


Bonn (ots) - Im Mai nahm die Bonner Polizei eine 30 Jahre alte Frau fest, die im dringenden Verdacht steht, junge Frauen aus Nigeria der Prostitution zugeführt und ausgebeutet zu haben. Dabei übte sie auf ihre Opfer psychischen Druck durch "Voodoo Zauber" aus.

Berichte zu Nigerianische Mafia & Vodoo Prostitution im Freierforum Auf die Spur der Frau waren die Ermittler bei einer Kontrolle in einem Bonner Bordell im Winter 2009 gekommen. Dort trafen sie eine 20-Jährige aus Nigeria an, die sich mit dem Pass einer anderen Person auswies - sie nahmen die Frau vorläufig fest.

Es stellte sich heraus, dass sie von einer 30 jährigen Frau zur Prostitution gezwungen wurde - sie musste ihre gesamten Einnahmen an sie abgeben.

Gefügig machte die Tatverdächtige ihr Opfer durch einen "Voodoo-Zauber" aus ihrer Heimat. Die 20-jährige verpflichtete sich, ihrer "Madame", der 30-jährigen Zuhälterin, zu gehorchen, alles Geld abzugeben und sie niemals bei der Polizei zu verraten. Sollte sie das nicht einhalten, wurde ihr mit Krankheiten, Wahnsinn oder gar dem Tode gedroht.

Aufgrund dieser Verdachtslage wurden weit reichende Ermittlungen eingeleitet. Es gelang ein Netzwerk von Schleusern, Menschenhändlern und Geldwäschern aufzudecken.

Im Mai wurde die 30-jährige Tatverdächtige in Koblenz festgenommen. Sie kam in Untersuchungshaft. Die Beamten durchsuchten Wohnungen in Berlin, Oberhausen, Duisburg Essen und Hamburg.

Weitere Strafverfahren wurden wegen des Verdachts von Verstößen gegen das Ausländergesetz, des Einschleusens von Ausländern, der Geldwäsche und der Förderung des Menschenhandels eingeleitet.

Hinweise der Bonner Polizei auf eine weitere "Madame" in Hamburg führten ebenfalls zum Erfolg. Das LKA Hamburg nahm die Frau mittlerweile fest. Auch sie muss sich wegen des Menschenhandels verantworten.

Mittlerweile sind die Ermittlungen gegen die 30-jährige "Madame" abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft Bonn hat Anklage erhoben. Sie wird sich schon bald vor Gericht verantworten müssen.


na Presseportal, 09.09.2010

[DMLURL]http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/7304/1678624/polizei_bonn[/DMLURL]
 
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Bodob

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Wird so langsam zur Dauerausrede

Das "Kuriositätenkabinett" (Veteran) Vodoo-Zauber im Zusammenhang mit Zwangsprostitution hatten wir schon ein paar Mal:

[DMLURL]http://www.freiermagazin.com/bb/showthread.php?t=28838&highlight=vodoo[/DMLURL]
 
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Bodob

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Herne hat nun auch seinen Voodoo-Zwangsprostitutions-Fall

Vgl. hier zu den Artikel: "Mit Voodoo zur Prostitution gezwungen", in dem auch der Bonner Fall, die anscheinenden Querverbindungen hierzu und andere frühere Voodoo-Fälle skiziert werden.

DER WESTEN, 20.09.2010

[DMLURL]http://www.derwesten.de/nachrichten/Mit-Voodoo-zur-Prostitution-gezwungen-id3735912.html[/DMLURL]

Nachzutragen der Hamburger Fall:

[DMLURL]http://www.freiermagazin.com/bb/showthread.php?p=211422&highlight=voodoo#post211422[/DMLURL]
 
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Bodob

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Heute Prozessauftakt in Bonn

Die Bonner Polizei hat eine mutmaßliche Zuhälterin festgenommen. Die Frau aus Afrika (Nigeria) soll eine 20-jährige Prostituierte - mit Hilfe einer Voodoo-Priesterin mit einem Vodoo-Zauber belegt - bedroht und gefügig gemacht haben. Wir haben im September berichtet.

Heute ist der Prozessauftakt vor dem Amtsgericht Bonn.

Bericht in "Aktuelle Stunde": Donnerstag, 14. Oktober 2010, 18.50 - 19.30 Uhr.

WDR, 14.10.2010

 
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Bodob

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Urteil: 2 Jahre Haft auf Bewährung

Wegen Zuhälterei, Menschenhandels und räuberischer Erpressung verurteilte das Gericht am Donnerstag (14.10.10) die Angeklagte. "Sie hat die Vorwürfe umfassend gestanden. Außerdem hat sie noch eine weitere Frau benannt, die in die Taten involviert gewesen sein soll", sagte Gerichtssprecher Joachim Klages zu WDR.de. Weil sich das Gericht wegen des Geständnisses eine aufwendige Beweisaufnahme ersparen konnte, ging der Prozess nach nur einem Verhandlungstag zu Ende.

Das Opfer (20) stammte wie die mutmaßliche Täterin aus Nigeria. Die 30-Jährige hatte dem Opfer ein unberechtigtes Visum für die Einreise nach Deutschland verschafft. Dafür hatte die 20-Jährige der nun Verurteilten 50.000 Euro versprochen. Um das Geld der Zuhälterin bezahlen zu können, hatte die junge Frau seit November 2008 in Bordellen angeschafft.


Voodoo mit Fotos und Haaren

Dass die 20-Jährige nicht einfach weggelaufen ist, lag an einem vermeintlichen Voodoo1-Zauber. Sie hatte gegenüber der verurteilten Zuhälterin und einem Voodoo-Priester in Nigeria geschworen, das Geld zu zahlen und niemanden zu verraten. Der Nigerianerin war dabei gedroht worden, dass sie beim Bruch des Schwurs wegen des Zaubers sterben werde. Nach Polizeiangaben hatte die 30-Jährige ihr während der Zeremonie Fingernägel, Haare und ein Bild von sich abgenommen. "Die Opfer werden so glauben gemacht, dass der Besitzer magische Kräfte über sie besitzt", so die Bonner Polizei.


Immer mehr Voodoo-Fälle werden aufgedeckt

Bis zum 11. Februar 2010 hatte das Opfer angeschafft. An diesem Tag kontrollierte die Polizei ein Bonner Bordell. Sie nahm die junge Frau dort vorläufig fest, weil sie keinen Pass hatte. Bei ihrer Vernehmung sagte die Prostituierte nach Polizeiangaben, dass die nun verurteilte Frau ihre Zuhälterin war. Bei ihren Ermittlungen deckten die Fahnder ein ganzes Netzwerk von Schleusern, Menschenhändlern und Geldwäschern auf, das deutschlandweit agierte. Im Mai 2010 wurde die 30-Jährige in Koblenz festgenommen. Gegen weitere Verdächtige wurden nach Wohnungsdurchsuchungen in Berlin, Oberhausen, Duisburg, Essen und Hamburg Strafverfahren eingeleitet.

Nach Informationen des Landeskriminalamtes (LKA) wurden schon 2009 in NRW Voodoo-Fälle aufgedeckt. Opfer waren 19 Nigerianerinnen. Das Bonner Amtsgericht verurteilte im Dezember 2009 bereits eine andere Zuhälterin zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe.

Stillschweigen aus Angst

Warum lässt sich jemand wegen eines Voodoo-Schwurs unter Druck setzen? Der Frankfurter Ethnologe Professor Karl-Heinz Kohl hat für das Landgericht Mannheim wegen eines ähnlichen Falles ein Gutachten zu dieser Frage erstellt. Sein Fazit: "Die Bedrohten sind absolut überzeugt, beim Bruch des Schwurs verhext zu werden", sagte Kohl zu WDR.de. In westafrikanischen Ländern wie Nigeria herrsche oft der Glaube, dass Menschen verzaubert werden könnten, wenn Magier Kleidungsstücke oder Haare von ihnen besitzen und dann manipulieren würden. "Dieser Glaube geht so weit, dass die Menschen wirklich sterben, weil sie sich einbilden, sterben zu müssen", erklärte Kohl. Derartige Fälle hätten Forscher bereits in Australien beobachtet. Die Angst der Opfer sei für die Polizei ein großes Problem: Denn die scheinbar "Verhexten" würden, so Kohl, deshalb oft nicht aussagen. Auch das LKA hat dieses Phänomen beobachtet.


WDR, 14.10.2010

[DMLURL]http://www.wdr.de/themen/panorama/kriminalitaet11/bonn_voodoo/index.jhtml[/DMLURL]
 
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Bodob

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... Saarbrücker Bordell

Unter Leitung der Kripo Saarbrücken haben 80 Beamte (darunter 35 Beamte aus dem Saarland) am Mittwochmorgen (20.10.2010) in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Berlin und im Saarland 14 Häuser und Wohnungen durchsucht. Darunter war auch ein Saarbrücker Bordell. Acht Menschen wurden festgenommen.

Der Grund: Schon seit Ende 2009 ist die Staatsanwaltschaft Saarbrücken mit einem Verfahren wegen gewerbsmäßigem Einschleusen von Ausländern und wegen Menschenhandel beschäftigt. Dabei kam die Polizei bei ihren Ermittlungen einer Gruppe Leute aus Nigeria auf die Schliche, die nigerianische Frauen nach Europa brachten und zur Prostitution zwangen.


Berichte zu Nigerianische Mafia & Vodoo Prostitution im Freierforum In Nigeria angeworben und mit Vodoo-Ritualen unter Druck gesetzt

In Nigeria wurden die Frauen angeworben, absolvierten Sprachkurse und Verhaltenstraining. Wie die Polizei mitteilt, wurden sie in Nigeria durch „Voodoo-Rituale“ psychisch so unter Druck gesetzt, dass sie ihren späteren Zuhälterinnen bedingungslos folgten und jeden Kontakt mit der Polizei ablehnen.

Die Frauen zeigen oft falsche Ausweispapiere vor, behaupten minderjährig zu sein oder versuchen, ihren Aufenthaltsstatus mit Scheinehen zu legalisieren, um zunächst nicht abgeschoben zu werden.


Im Saarland sieben Häuser durchucht und vier Menschen verhaftet

Im Saarland durchsuchte die Polizei insgesamt sechs Häuser und Wohnungen und ein Saarbrücker Bordell und stellte Beweismittel sicher. Ein Mann (45) und drei Frauen im Alter von 21, 35 und 61 Jahren kamen in Haft.

In den anderen Bundesländern wurden ein 39-jähriger Mann und Frauen im Alter von 18, 21 und 39 Jahren festgenommen, weil gegen sie Haftbefehle bestanden. Für den späten Nachmittag sind weitere fünf Durchsuchungen und eine Festnahme vorgesehen.

Die festgenommenen Personen werden im Verlaufe des heutigen Tages dem Haftrichter vorgeführt, der über die Anordnung der Untersuchungshaft entscheidet, vorgeführt.

mein sol.de, 20.10.2010, 17:41 Uhr

 
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Eigentlich kam Nancy aus Nigeria nach Deutschland, um sich als Friseurin das Geld für ein Studium zu verdienen. Als sie ankam, zwangen die Menschenhändler sie sich zu prostituieren.

Wenn Nancy (Name geändert) daran denken muss, was ihr angetan wurde, schließt sie sich in ihr Zimmer ein und weint. Noch keine 18 Jahre war die Nigerianerin alt, als sie nach Deutschland geschleust wurde. Erst nachdem sie ihr Heimatland bereits verlassen hatte, sagte man ihr, Sie müsse sich nun prostituieren. Nancy laufen Tränen über das Gesicht, als sie erzählt, wie ihre Landsleute sie belogen und unter Druck setzten. Doch sie will darüber berichten, wie ihre Hilflosigkeit ausgenutzt wurde – auch wenn sie dabei gedanklich alles noch einmal durchlebt.

„Ich wollte auf die Universität gehen, aber meine Familie hatte nicht genug Geld“, berichtet die Westafrikanerin. Als eine Frau aus ihrem Bekanntenkreis damals fragte, ob sie in Europa arbeiten wolle, sah sie darin eine Riesenchance, Geld zu verdienen. Nancy erhoffte sich „ein gutes Leben“ für sich und ihre Familie. sie hatte sich alles so schön ausgemalt, als Friseurin wollte sie arbeiten. Doch dieser Traum ist geplatzt.

Berichte zu Nigerianische Mafia & Vodoo Prostitution im Freierforum Kurz nachdem Nancy nach Deutschland eingereist ist – ein Visum haben ihr die Anwerber beschafft – , nimmt ihr die Frau, die sie ins Land gelockt hat, den Pass ab. Nancy bekommt eine neue Identität. Für das gefälschte Dokument soll sie 500 Euro bezahlen. Dann herrscht die Frau Nancy an, als Friseurin könne sie nicht genug Geld verdienen, Sie müsse als Prostituierte arbeiten. „Angeschrien hat sie mich und meine Familie beleidigt“, sagt Nancy. „Ich habe sie gefragt, warum habt ihr mir das nicht in Nigeria gesagt? “ Darauf sollte Nancy nie eine Antwort bekommen.

Die junge Nigerianerin wird in ein Haus mit anderen Prostituierten gebracht. Dort wird ihr eingeschärft, „mit niemandem zu reden und bloß nichts zu fragen“. Als der erste Mann zu ihr kam, „wusste ich gar nicht, was ich machen sollte“, berichtet Nancy, aber er sagte zu ihr: „Ich habe 50 Euro bezahlt, du musst jetzt mit mir schlafen.“ Die Freier wurden zu jeder Tages- und Nachtzeit zu ihr aufs Zimmer geschickt, 24 Stunden am Tag. „Manchmal habe ich nur eine halbe Stunde schlafen können.“

Angst vor Polizeikontrollen

Der Großteil des Geldes, das sie dabei verdient, wird ihr abgenommen. 60.000 Euro Schulden soll die junge Frau damit abbezahlen – angeblich der Preis für den Transport nach Deutschland. „Das ist eine Summe“, sagt Nancy, „die meine Familie niemals aufbringen könnte.“

Aus Angst vor Polizeikontrollen verlässt Nancy gar nicht mehr das Bordell, schließlich hält sie sich illegal in Deutschland auf. Nach einiger Zeit erkrankt sie schwer; welche Krankheit sie hat, weiß sie nicht, aber sie macht sich große Sorgen, möchte zum Arzt. „Doch als ich die Frau anrief, beleidigte sie mich nur und sagte, das geht nicht.“ Wie es ihr gesundheitlich geht, hat niemanden interessiert. „Die Frau will nur das Geld. Selbst wenn ich nichts gegessen habe, hat sie es nicht gekümmert.“ Nancy will nur noch weg, doch sie kennt sonst niemanden. Von einer anderen Frau, der sie vertraut, erfährt sie aber von einer Beratungsstelle, die Menschen in ihrer Situation hilft.

Obwohl die Menschenhändler, die Nancy in die Prostitution getrieben haben, ihre Familie in Nigeria bedrohen, entschließt sich Nancy vor Gericht auszusagen. Oft kommt es aber gar nicht zu einem Prozess, denn viele Zwangsprostituierte trauen sich nicht, diesen Schritt zu tun.

Kriminalhauptkommissar Markus Steiner, der bei der Frankfurter Polizei die Ermittlungsgruppe Milieudelikte leitet, hat häufig den Verdacht, dass sich viele Frauen nicht freiwillig prostituieren. „Wenn ich bei einer Kontrolle auf eine 19-jährige Bulgarin treffe, die kaum Deutsch oder Englisch spricht, vielleicht sogar Analphabetin ist, frage ich mich schon, wie sie ganz allein nach Deutschland gekommen sein soll, um sich hier als Prostituierte anzumelden.“

Doch diese Frau „wird niemals mit mir reden oder eine Aussage machen“, weiß Steiner aus Erfahrung. Wegen der sozialen Zwangslage in ihrem Heimatland wenden sich viele Opfer erst gar nicht an die Polizei. Auch wenn ein Zuhälter ihr 150 Euro am Tag wegnimmt und sie nur 25 Euro für sich behalten kann, sei es schon viel Geld für sie, berichtet der Beamte. „Schließlich sind die Zustände in ihrer Heimat noch schlechter.“

"Ich habe mein Leben lang Angst"

Viele dieser Frauen verstünden sich nicht als Opfer, so Steiner – obwohl sie objektiv sehr wohl in einem fremden Land zur Prostitution gedrängt und ausgenutzt werden. In Belgien dagegen reicht dieser Tatbestand bereits aus, um die Menschenhändler zu bestrafen. „Eine Verurteilung wegen Menschenhandels nach deutschem Recht ist in der Regel nur möglich, wenn die Frau freiwillig vor Gericht aussagt, dass sie unter Zwang sexuell ausgebeutet wurde“, betont Carsten Moritz, der beim Bundeskriminalamt das Referat Menschenhandel leitet. Manche Opfer aber „sind so stark traumatisiert, dass sie das Erlebte gar nicht im Zusammenhang schildern können“. Vor Gericht stünden die Frauen auch deshalb unter großem Druck, weil sie mit ihrer Aussage verantwortlich sind für die Verurteilung der Täter.

Oft bedrohen die Täter auch die Kinder und Angehörigen der Frauen in ihrem Herkunftsland. „Der Täter muss für fünf Jahre ins Gefängnis, aber ich habe mein Leben lang Angst“ – so hat eine Zwangsprostituierte einmal dem BKA ihre Lage geschildert. Das Verfahren gegen Nancys Peiniger läuft noch. Damit sie nicht identifiziert werden kann, hat die FR Nancys Namen geändert und verschweigt ihren Wohnort. Sie würde eigentlich gern zurückgehen nach Nigeria, doch die Furcht ist zu groß, dort auf die zu treffen, die sie zum Anschaffen getrieben haben.

Ein großes Problem für Frauen wie Nancy, die in der Bundesrepublik kein Aufenthaltsrecht haben: Nach dem Prozess müssen sie Deutschland in der Regel verlassen und in ihr Herkunftsland zurückkehren. Eine Sicherheit, dass ihr Asylantrag wegen nachweisbarer Gefährdung in der Heimat anerkannt wird, gibt es für Nancy nicht. In Österreich etwa brauchen sich Opfer von Menschenhandel keine Sorgen zu machen, nach Prozessende abgeschoben zu werden – dort gibt es ein humanitäres Bleiberecht für sie.


Frankfurter Rundschau, 19.11.2010



 

Tron

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Ihre Armut treibt Frauen in die Prostitution

Menschenhandel Frauen aus Nigeria sind eine begehrte Ware. In der Fremde sind die Täter oft die Einzigen, die die Opfer verstehen. Die Angst vor der deutschen Polizei ist groß. Der Schuldenberg wird immer höher. Nur wer mit den Behörden paktiert, kann hoffen, nach der Entdeckung noch zwei Jahre hier bleiben zu dürfen. Von Stefan Geiger

Die Frauen schließen einen Vertrag vor einem traditionellen Priester. Sie verpflichten sich, das Geld für die Vermittlung, die gefälschten Papiere und die Reise abzubezahlen. Zu dem Vertrag gehört ein Ritual: Der Priester sammelt Fingernägel, Haare oder Unterwäsche der Frau ein. Sie sind ein Pfand und sie verleihen ihm, so die Vorstellung, Macht über die Frau. Der Vertrag hat eine wirtschaftliche, aber eben auch eine spirituelle Ebene. Das Geld kann von der Familie in Nigeria vor einem örtlichen Gericht eingefordert werden. Der Familie aber droht zugleich, ebenso wie der den Vertrag abschließende Frau selbst, Böses, wenn der Vertrag nicht eingehalten wird. Das ist der Glaube.

Echimendi (Name geändert) ist 16 Jahre alt, als sie nach Paris gebracht wird. Schon am Flughafen wird sie von der Grenzpolizei festgehalten, dann aber doch wieder freigelassen. Ein von den Tätern bezahlter Anwalt hat Erfolg. Es ist unklar, ob Echimendi zu diesem Zeitpunkt schon weiß, dass sie in Europa als Prostituierte arbeiten soll; sicher aber ist, dass sie nicht ahnt, unter welchen Bedingungen sie das tun muss. Sie wird nach Deutschland geschickt und in ihre Arbeit eingewiesen. Die Bordelle wechseln. Die Polizei greift sie nach wenigen Monaten zum ersten Mal auf. Echimendi schweigt, wird wieder freigelassen und kehrt zu ihrer "Madame" zurück.

Anders als bei fast allen anderen Heimatländern befindet sich in Nigeria der Frauenhandel in Frauenhand. Als Nigeria durch das Erdöl in den siebziger Jahren reich geworden war, waren es nigerianische Händlerinnen, die von Italien aus Luxuswaren in ihre Heimat schafften. Als Nigeria wieder in Armut versank, entdeckten diese Frauen, dass man über die etablierten Strukturen mit dem Frauenhandel in Gegenrichtung noch mehr Geld verdienen konnte. Hinzu kommt: andere Frauen für sich arbeiten zu lassen ist für Zwangsprostituierte oft die einzige Möglichkeit, die eigenen Schulden abzahlen zu können.

Ihre "Madame" presst sie nicht nur zur Prostitution und beutet sie aus; sie ist für Echimendi in einem fremden Land zugleich die einzige Ansprechpartnerin, sie ist die Frau, die ihr Essen, Wohnung und Kleidung besorgt; sie übernimmt in manchen Augenblicken die Rolle der Mutter. Auch bei Zwangsprostituierten gibt es unterschiedliche Formen der Nötigung. Die junge Nigerianerin wurde von ihrer Zuhälterin, soweit man weiß, nicht körperlich misshandelt. Echimendi wird in einem anderen Bordell erneut aufgegriffen und, da sie noch minderjährig ist, von der Polizei in ein Kinderheim gebracht. Sie flieht und kehrt erneut zur "Madame" zurück.

In der irrigen Hoffnung, die Schulden rasch abzahlen zu können, fügen sich viele Zwangsprostituierte zunächst und versuchen hochmotiviert, möglichst viel Geld zu verdienen. Der Druck, der auch von den eigenen Familien kommt, ist enorm. Die Angehörigen verschließen oft die Augen davor, was ihre Töchter tun. Ohne Geld nach Hause zu kommen gilt als Schande.

Als Echimendi zum dritten Mal in die Hände der Polizei gerät, beginnt sie auszusagen. Das Bundeskriminalamt übernimmt die Ermittlungen. Die Polizei vermittelt sie an eine Beratungsstelle, die ihr eine geschützte Wohnung besorgt. Der einzige Schutz dort ist ihre Anonymität. Beim Einwohnermeldeamt gibt es einen Sperrvermerk; ihre Adresse wird nicht genannt. Mit Echimendi wird eine Legende eingeübt, damit sie den Menschen, mit denen sie in Kontakt kommt, ihre Anwesenheit erklären kann. Die Beratungsstelle hilft bei Behördengängen und den ersten Alltagsproblemen. Sie muss klären, als Echimendi des Schwarzfahrens bezichtigt wird, weil die Daten ihres Ausweises mit ihrer Monatskarte nicht übereinstimmen. Eine psychologische Betreuung will die junge Frau nicht haben: "Ich bin doch nicht bekloppt." Echimendi bekommt rund 200 Euro im Monat zum Leben; die Wohnung zahlt die Behörde. Sie erklärt sich bereit, vor Gericht gegen ihre Zuhälterin auszusagen. Daraufhin wird ihre Familie in Nigeria bedroht.

Die Opfer haben vier Wochen Zeit, sich zu entscheiden, ob sie als Zeuginnen vor Gericht zur Verfügung stehen. Weigern sie sich, droht die sofortige Ausweisung. Werden sie abgeschoben, müssen sie die Kosten dafür, bis zu 10 000 Euro und mehr, selbst bezahlen. Tun sie das nicht, dürfen sie nicht mehr nach Deutschland zurück. Sagen sie als Zeuginnen aus, erhalten sie eine Aufenthaltserlaubnis bis zum Ende des Prozesses, also für ein bis zwei Jahre. Die einzig realistische Hoffnung auf ein dauerhaftes Bleiberecht ist oft die Ehe mit einem Deutschen.

Die Ermittlungen ziehen sich hin. Echimendi besucht derweil einen Deutschkurs. Ihre Psyche fährt Achterbahn. Immer wieder leidet die junge Frau unter Panikattacken, Albträumen und Kopfschmerzen. Die größte Angst hat sie vor dem Tag ihrer Zeugenaussage. Eine Betreuerin begleitet sie zum Gericht. Unmittelbar vor ihrer Aussage kommt es zu einer Prozessabsprache. Die Angeklagte gesteht; Echimendi muss nicht mehr in den Zeugenstand. Ihre Zuhälterin wird zu einer milden Strafe von zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Echimendi bekommt ein Schmerzensgeld von wenigen Tausend Euro zugebilligt. Sie hat inzwischen geheiratet. Da aber immer noch einige Papiere fehlen, wird ihr Aufenthaltstitel nur um jeweils drei Monate verlängert. Von ihrer Familie in Nigeria wird noch immer Geld gefordert.


Stuttgarter Zeitung, 06.12.2010

 
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Die Rollen in der straff organisierten verbrecherischen Organisation waren laut Staatsanwaltschaft genau verteilt: Demnach kümmerte sich die aus Nigeria stammende Angeklagte (30) unter anderem darum, ihre jungen Landsmänninen in Dortmund in Empfang zu nehmen. Die Frauen waren zuvor unter falschen Versprechungen nach Deutschland gelockt worden. Der Angeklagte (27) soll sie dabei unterstützt haben.

Allein beiden wirft die Staatsanwaltschaft seit gestern vor der 35. Großen Strafkammer des Landgerichtes Menschenhandel und Förderuntg der Prostitution vor.

Statthalter für den Standort Dortmund

Im Falle des 27-jährigen Mannes geht die Anklage von Beihilfe aus. Die Angeklagten, so sieht es die Staatsanwaltschaft, sollen innerhalb einer größeren kriminellen Gruppe eine Art „Statthalterfunktion“ für den Standort Dortmund eingenommen haben. Laut Anklage übernahm die zuletzt in der Mallinckrodtstraße lebende Afrikanerin die Aufgabe, auf die verschreckten Opfer massiv Druck auszuüben. Auch soll sie den Frauen sofort nach ihrer Ankunft in Dortmund den Pass weggenommen haben.

Gestern wurde lediglich die Anklage verlesen, die Rede ist von drei Opfern im Alter von 22 und 24 Jahren. In den Jahren 2006 bis 2010 sollen sie mit der Aussicht, hier als Kindermädchen zu arbeiten, hergelockt worden sein. Die Angeklagten wollen sich im weiteren Verlauf des Verfahrens zu den einzelnen Anklagepunkten äußern.

Freier hatte sich in eine der Frauen verliebt

Wie bereits in einem anderen, früheren Prozess, sollen auch in diesen Fällen die jungen Frauen in ihrer Heimat Nigeria eine Art Voodoo-Schwur abgeleistet haben. Sie schnitten sich laut Anklage unter anderem Fingernägel und Haare ab und beteuerten, in Deutschland alles zu tun, was von ihnen verlangt werde. „Deine illegale Einreise kostete 70 000 bis 100 000 Euro“, so soll die Angeklagte einem der Opfer gesagt haben. Und dieses Geld müssten sie nun als Prostituierte abarbeiten.

Eine hässliche Geschichte mit einem schönen Ende: Ein Freier hatte sich in eine der Frauen verliebt und sie aus dem Bordell herausgeholt. Danach vertrauten sich auch die anderen der Polizei an.

Der Westen, 07.02.2011

[DMLURL]http://www.derwesten.de/staedte/dortmund/Frauen-legten-in-Afrika-Voodoo-Schwur-ab-id4255822.html[/DMLURL]
 

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Köln – Razzia im „Pascha“ und im gegenüberliegenden „Bordell“: Beamte suchten in der Hornstraße nach Frauen aus Westafrika, die Opfer von „Voodoo“-Zuhältern sein könnten. Zwei Huren wurden festgenommen.Der Polizeibesuch war Teil einer deutschlandweiten Aktion des Bundeskriminalamtes (BKA). 120 Behörden in 13 Bundesländern kontrollierten rund 1000 Freudenhäuser. In der Hornstraße waren rund 15 Kölner Beamte im Einsatz.

Im Visier der Fahnder: Frauen, die von Menschenhändlern aus Westafrika nach Deutschland geschleust wurden und mit „Voodoo“-Zauber zur Prostitution gezwungen werden.

Die Täter, darunter auch afrikanische Damen, die selbst angeschafft haben, nutzen dabei den Glauben der Mädchen an Schwarze Magie aus, drohen: Wenn sie nicht ihren Körper verkaufen und das Geld brav abliefern, wird ihren Angehörigen in der Heimat schreckliches Unglück widerfahren. Laut den Ermittlern des BKA ist der psychische Druck so groß, dass die Mädchen in der Regel gehorchten.

Berichte zu Nigerianische Mafia & Vodoo Prostitution im Freierforum Armin Lobscheid, Chef des Paschas, bestätigt: „Zwei Damen wurden wegen Verdacht auf illegalen Aufenthalt mitgenommen, eine aber schon wieder entlassen.“ Dass die Dame aus Nigeria ein Opfer von derartigem Voodoo-Menschenhandel sein könnte, habe ihm der Einsatzleiter bislang nicht mitgeteilt.

Das BKA vermutet ein bundesweites Netz von westafrikanischen Zuhältern, eingeschleusten Prostituierten, Geldwäschern, Passverleihern, Dokumentenfälschern und Schleusern. Im vergangenen Jahr wurden 534 Verfahren wegen „Menschenhandels zur sexuellen Ausbeutung“ abgeschlossen.

Express, 13.05.2011

[DMLURL]http://www.express.de/regional/koeln/pascha--polizeirazzia-wegen--voodoo--huren/-/2856/8446504/-/[/DMLURL]
 

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Bonn. Mit einer Bewährungsstrafe davon gekommen ist eine 34 Jahre alte Nigerianerin, die eine junge Landsmännin mithilfe eines Voodoo-Schwurs zur Prostitution gezwungen hatte. Vom Bonner Amtsgericht wurde die für den Prozess aus Ibiza angereiste Angeklagte jetzt wegen Menschenhandels, Zuhälterei und räuberischer Erpressung zu einer 21-monatigen Freiheitsstrafe verurteilt.

Die Angeklagte hatte vor dem Schöffengericht gestanden, dass eine anfangs 17-Jährige ab Ende 2008 auf dem Straßenstrich und bundesweit in Bordellen anschaffen gehen musste. Dabei hatte sie gemeinsame Sache mit einer - im vergangenen Oktober bereits zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilten - 30 Jahre alten Bekannten gemacht.

Berichte zu Nigerianische Mafia & Vodoo Prostitution im Freierforum Die älteren Frauen waren als so genannte "Madame" aufgetreten und hatten dabei den Glauben des Opfers an Voodoo ausgenutzt. In Nigeria hatte die 17-Jährige schwören müssen, dass sie ihrer "Madame" gehorcht, die "Reisekosten" von 50 000 Euro abarbeitet und unter keinen Umständen zur Polizei geht. Sollte der Schwur gebrochen werden, drohe ihr der Tod.

Bis zum Februar 2010 hatte die junge Frau fast ihre gesamten Einnahmen an die beiden "Madames" abgeben müssen. Während an die jetzt Angeklagte 5 000 Euro gezahlt wurden, hatte die bereits verurteilte Komplizin sogar 20 000 Euro in bar bekommen. Im Milieu kannten sich die beiden Täterinnen bestens aus: Sie hatten in Deutschland selber in Bordellen gearbeitet. Die 34-Jährige scheint auch in Spanien noch der Prostitution nachzugehen.

Aufgeflogen war der Fall bei einer Kontrolle der Polizei in einem Bonner Bordell: Die mittlerweile 20-Jährige hatte sich mit einem falschen Pass ausgewiesen. In der Folge stellte sich heraus, dass sie psychisch unter Druck gesetzt und zur Prostitution gezwungen worden war. Ihre Angst vor dem Voodoo-Zauber war so groß, dass sie sich nicht als Zeugin zur Verfügung stellen wollte.


General Anzeiger, 20.05.2011

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Moabit – Versklavt durch bösen Zauber: Sarah aus Nigeria wurde nach Deutschland gelockt, jahrelang zur Prostitution gezwungen. Die Zuhälter hielten sie mit afrikanischer Voodoo-Zauberei in Schach. Sie kamen laut Anklage auch aus Nigeria.

Als Quartett sitzen sie vor Gericht: Sophia O. (35), Peter J. (42), Herbert F. (62) und Dora D. (35). Kopf der Gruppierung soll Sophia O. gewesen sein: „sie trat als Madame auf“. Sie habe auf JuJu-Zauber (eine im Süden Nigerias verbreitete Voodoo-Form) gesetzt: „Wenn du nicht gehorchst, wird deiner Familie Schlimmes passieren.“

Berichte zu Nigerianische Mafia & Vodoo Prostitution im Freierforum Sarah war knapp 20 Jahre alt, als sie in Nigeria angesprochen wurde: „In Europa erwartet dich ein viel besseres Leben.“ sie ahnte nicht, dass sie anschaffen sollte. Die Schleuser gaben ihr einen falschen Pass. Im Oktober 2006 kam sie in Berlin an.

In einer Wohnung in der Weddinger Müllerstraße der Schock: „Ihr wurde eröffnet, dass sie Schulden in Höhe von 50000 Euro für die Schleusung habe, durch Prostitution abarbeiten müsse.“ Sophia O. soll mit einem Fluch auf die Familie im fernen Afrika gedroht haben.

Die Angst vor bösen Mächten machte sie gefügig. Sie musste in Bordellen anschaffen. Man fuhr sie nach Hannover, Trier, Ulm, Braunschweig. Sie nahm 400 Euro am Tag ein, man ließ ihr laut Anklage nur 20 Euro. Als sie sich krank fühlte, wurde sie an den Zauber erinnert. Die perfide Magie wirkte, bis Sarah bei einer Bordell-Kontrolle mit zur Polizei musste, aussagte. Die Angeklagten schwiegen. Fortsetzung: Dienstag.


Berliner Kurier, 09.08.2012



 
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Vielleicht leistet hier ja [DMLURL]http://www.freiermagazin.com/bb/showthread.php?t=39810[/DMLURL] dieser ungewöhnlichen Form der Zwangsprostitution unwissentlich Vorschub ;)

Frauen mit Vodoo zur Prostitution gezwungen - Razzia in NRW

Essen. In einer EU-weiten Groß-Razzia gegen illegale Prostitution hat die Polizei auch in NRW mehrere Bars und Bordelle durchsucht. Ziel ist ein Netz westafrikanischer Zuhälter, die Frauen zur Prostitution zwingen und dazu auch auf Manipulation durch Vodoo-Zauber setzen.

Am späten Donnerstag ist vor Deutschlands Rotlicht-Vierteln eine konzentrierte Blaulicht-Armada aufgefahren. Wie zeitgleich in neun weiteren EU-Staaten haben Bundeskriminalamt und Länderpolizeien in Bars und Bordellen gezielt nach verschleppten jungen Frauen aus Westafrika gefahndet. In NRW waren Razzien in Dortmund, Bochum, Essen, Wuppertal und Köln. Bundesweit wurden 160 Prostituierte angetroffen. Die Überprüfungen der Personalien läuft derzeit noch. Parallel hat die Bundespolizei die Flughäfen „dichtgemacht“ und Einreisende überprüft.

Das Bundeskriminalamt hat am Freitag eine erste Bilanz gezogen: „Die Ermittlungen zeigen, dass ein Netz von westafrikanischen Zuhältern, eingeschleusten Prostituierten, Geldwäschern, Passverleihern, Dokumentenfälschern und Schleusern existiert“.

Frauen mit Voodoo unter Druck gesetzt


Die Frauen aus Westafrika werden meist nicht durch direkte Gewalt zur Prostitution gezwungen, sondern unter psychischen Druck gesetzt. [DMLURL]http://www.derwesten.de/staedte/dortmund/Frauen-legten-in-Afrika-Voodoo-Schwur-ab-id4255822.html[/DMLURL] : Vor der Abreise lassen Priester die Frauen an Altären der Naturreligion schwören, den Betreuern in Deutschland Gehorsam zu leisten. Ein Bruch des Schwurs werde Wahnsinn, Krankheit oder den Tod zur Folge haben. Hier angekommen, landen sie schnell im Bordell und müssen dort zunächst die „Reisekosten“ abarbeiten. Die Zuhälter sind übrigens weiblich – „Madames“, denen die Prostituierten die Einnahmen abliefern müssen.

Eine große Rolle bei der Einhaltung der Disziplin spielen kultische Gegenstände und Rituale. Wie diese ablaufen, zeigt ein Beispiel des Landeskriminalmtes Nordrhein-Westfalen aus dem Jahr 2009. Auf dem Bonner Straßenstrich fanden die Fahnder eine 20-jährige Frau aus Nigeria, die nach eigenen Angaben noch in der Heimat in einen Vodoo-Schrein gebracht worden war. Sie musste dort schwören, 50 000 Euro in Deutschland abzuarbeiten, die „Madame“ nie zu verraten und ihr nie wegzulaufen. Während des Schwurs musste sie eine afrikanische Nuss und ein Hühnerherz essen und eine Flüssigkeit trinken. Danach hatte sie den Slip, Finger- und Fußnägel sowie eine Haarsträhne abzugeben. Sie werde zur „Pennerin“ oder sterben, wenn sie diesen Schwur breche, wurde ihr klargemacht.

Mehrheit der illegalen Prostituierten stammt aus Ost-Europa


Die Vernehmung durch die Polizei hat die 29-jährige zwar abgebrochen. [DMLURL]http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-herne-und-wanne-eickel/drei-jahre-haft-fuer-nigerianerin-im-voodoo-prozess-id2601897.html[/DMLURL] Die Sicherheitsbehörden glauben, dass „Madames“ oft in Scheinehen mit Deutschen leben.

Aus Westafrika kommen aber insgesamt nur zwischen sechs und zehn Prozent der Opfer von Menschenhandel. Die meisten stammen aus Osteuropa. Bei ihnen wenden Zuhälterbanden stärker direkte Gewalt und auch massiven psychischen und finanziellen Druck an, um vor allem Rumäninnen und Bulgarinnen illegal auf den Strich zu schicken. Die Mehrzahl der Opfer ist unter 21 Jahre alt. NRW und hier das Ruhrgebiet sind auch im bundesweiten Vergleich zu Schwerpunkten sexueller Ausbeutung von Frauen geworden.

Im „Lagebericht Menschenhandel“ räumt das Bundeskriminalamt große Schwierigkeiten ein, die Ermittlungen gegen die Täter voranzutreiben. Viele Fälle nicht angemeldeter Prostitution bleiben ungeahndet, weil die Frauen keine belastenden Aussagen über ihre Zuhälter machen, die vielfach ebenfalls aus Osteuropa kommen. „Im Ausland möglicherweise bestehende Täterstrukturen“ seien oft „nicht ermittelt“ worden, heißt es im Report.

BKA sieht in NRW Schwerpunkt der illegalen Zuhälterei


Die Zahl der ermittelten Prostitutions-Opfer ist 2011 dennoch gestiegen. Bundesweit wurden 640 gefunden, fünf Prozent mehr als im Vorjahr. Ein Viertel von ihnen kam aus Rumänien, 15,3 Prozent aus Bulgarien. Deutsche Opfer waren erstmals in der Minderheit.

Nur noch etwas mehr als ein Viertel der Frauen, die 2011 von der Polizei erfasst wurden, sagen, dass sie sich freiwillig prostituiert haben. 2010 gaben das 36 Prozent an. Ein weiteres Drittel wurde offenbar über Täuschung in die Prostitution gelockt. Während 2010 elf Prozent der befragten Opfer von direkter Gewalt berichteten, war es 2011 schon fast jedes fünfte.

Das BKA sieht in Nordrhein-Westfalen einen Schwerpunkt der illegalen Zuhälterei. Von den 2011 bundesweit in dem Zusammenhang geführten 482 Ermittlungsverfahren sind 98 aus NRW gemeldet. Das Land liegt damit mit weitem Abstand vor den sonst mit hoher Kriminalität belasteten Stadtstaaten Berlin mit 76 Verfahren und Hamburg mit 50.

In seinem eigenen Lagebericht nennt das Landeskriminalamt NRW regionale Schwerpunkte. Gegenüber 2010 ist die Zahl der Ermittlungsverfahren in Düsseldorf und Duisburg jeweils von sechs auf acht, in Essen von zwei auf sieben, in Gelsenkirchen von vier auf fünf, in Bochum von drei auf vier gestiegen. Während sie in Recklinghausen anstieg, meldet Dortmund einen deutlichen Rückgang von elf Verfahren auf jetzt sieben.

Dietmar Seher
[DMLURL]http://www.derwesten.de/panorama/frauen-mit-vodoo-zur-prostitution-gezwungen-razzia-in-nrw-id7231778.html[/DMLURL]
 

Tron

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In Deutschland werden jedes Jahr Hunderte Kinder und Frauen von Menschenhändlern sexuell ausgebeutet. Die Opfer sind oft noch extrem jung. Die Regierung lässt sich Zeit, etwas dagegen zu tun.

Ein Sozialgericht in einer deutschen Großstadt, Mitte dieser Woche. Der Saal klein, muffig, fahles Neonlicht. Nach 25 Minuten verkündet der Richter "das Ende in dieser Sache". Man merkt, dass ihm das Urteil unangenehm ist. Er versucht, es zu erklären. Er habe keine andere Wahl, er müsse die Gesetze anwenden. Die junge Frau, die er dabei ansieht, nickt. Aber der Richter weiß, dass sie es trotzdem nicht versteht. Es wäre wohl auch zu viel verlangt.

Diese Sache. Eine junge Frau hat geklagt. Sie will eine Entschädigung dafür, dass sie – damals ein Kind, 14 Jahre alt – aus Nigeria nach Deutschland verschleppt wurde, um ihren Körper zu verkaufen, an Männer, die schnellen Sex wollen. Die Polizei fand Yamina* in einem Bordell namens "Erotic Tempel Crazy Sexy".

Der Termin an diesem Tag ist das Ende einer langen Kette. Yamina hat einen Strafgerichtsprozess überstanden, in dem ihre Zuhälterin und ein Helfer rechtskräftig verurteilt wurden, was selten ist. Sie hat ein neues Leben begonnen, es ist trotz der eigenen Wohnung und der Kochlehre in einem Szenerestaurant ein Leben, das sie gut abschottet. Der Prozess vor dem Sozialgericht ist ihr letztes Gefecht mit dem deutschen Staat.

Sie verliert. Sie wird keine Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz bekommen.

Berichte zu Nigerianische Mafia & Vodoo Prostitution im Freierforum

"Ich habe – leider – keine andere Möglichkeit"

Der Richter und der Anwalt des Landschaftsverbands Rheinland, der diese Entschädigung zahlen müsste, glauben ihr. Niemand bestreitet, dass sie beispielsweise tagelang in den Kofferraum eines Autos gesperrt wurde, damit sie nicht aus dem Bordell fliehen konnte. Nur hilft ihr das alles nichts. Sie hätte zum Sex mit fremden Männern im Wortsinn geprügelt werden und das beweisen müssen, um zu bekommen, was der Staat eine Opferrente nennt.

Denn das Opferentschädigungsgesetz kennt nur körperliche Gewalt, psychische Gewalt ist ihm fremd. Nur körperliche Gewalt fällt juristisch gesehen unter den Begriff des tätlichen Angriffs. Das Bundessozialgericht hat das in einem anderen Fall kürzlich noch einmal höchstrichterlich klargestellt. Also sagt Yaminas Richter, bevor er den Prozess beendet: "Ich habe – leider – keine andere Möglichkeit."

Damit endet, offiziell, ein langwieriger Fall, einer unter vielen.

Öffentliches Interesse ändert nichts an Fakten

Die "Welt am Sonntag" hatte Ende November 2010 in einem fünfseitigen Report Yaminas Geschichte erzählt und das Phänomen des zunehmenden Menschenhandels und der Zwangsprostitution in der EU beschrieben: die hohen Fallzahlen, die Skrupellosigkeit der Menschenhändler, die Unfähigkeit von Rechtsstaaten, den Opfern gerecht zu werden.

Dieser Report war die Vorlage für einen "Tatort", eine Doppelfolge mit Maria Furtwängler, die kurz vor Weihnachten vergangenen Jahres ausgestrahlt wurde. Günther Jauch ließ das Thema Zwangsprostitution in seiner Sendung diskutieren. In den vergangenen Tagen zeigte die ARD eine Dokumentation und den Spielfilm "Operation Zucker" zur besten Sendezeit.

Mal ging es um Opfer, die im jugendlichen Alter sind, mal um Kinder. Mal ging es um Freier, die im Bordell Sex mit Kindern gekauft haben – womöglich ohne es zu wissen –, mal ging es um Pädophile, die wussten, dass sie in geheimen Etablissements etwas Illegales taten: Sie haben Sex mit Kindern gekauft.

Immer ging es darum, dass Menschen zu diesem Sex gezwungen wurden. Das hat viele Leser und Fernsehzuschauer interessiert, die Quoten waren ziemlich gut. Das öffentliche Interesse hat allerdings an den Fakten nichts geändert.

Menschenhandel blüht

Erstens: Der Menschenhandel blüht, er sichert der organisierten Kriminalität einträgliche Geschäfte. Mindestens 40.000 Opfer, Kinder, Jugendliche und Frauen, werden in Europa jedes Jahr von Menschenhändlerringen sexuell ausgebeutet. Viele von ihnen werden gezwungen, in Bordellen zu arbeiten. Deutschland ist für die Menschenhändler ein wichtiger Markt. Die Vereinten Nationen gehen davon aus, dass mehr als jedes vierte Opfer jünger ist als 18 Jahre.

Der Befund deckt sich mit den Erfahrungen in Deutschland: Von den 650 Opfern, die deutsche Polizisten im Jahr 2011 bei Kontrollen entdeckten, war mehr als jedes zehnte zwischen 14 und 17 Jahren alt, 13 Opfer waren sogar jünger als 14. Nach Zahlen des Bundeskriminalamtes wurden im selben Jahr 482 Verfahren wegen "Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung" abgeschlossen.

Sexueller Missbrauch, Kinderpornografie oder Kinder, die zum Betteln gezwungen werden, sind nicht erfasst. Ohnehin sind das nur Fälle, die aktenkundig werden. Nach Ansicht fast aller Experten sind das die wenigsten. Die Dunkelziffer, so glauben sie, liege deutlich höher.

Regierung verschleppt Gesetze zur Bekämpfung

Zweitens: Das Problem wird zwar oft beklagt, auf allen Ebenen, von der EU über den Bund bis zu den Bundesländern. Von den Polizisten, die Täter dingfest machen sollen, aber kaum eine Handhabe dafür besitzen. Und von den Opferverbänden, die junge Mädchen aus ihrer Sklaverei befreien wollen. Passiert ist kaum etwas.

Vor fast zwei Jahren kündigte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) ein Gesetzespaket an, das Menschenhandel und Zwangsprostitution erschweren und die Bekämpfung erleichtern sollte. Schröders Staatssekretär Josef Hecken sagte damals, es sei geradezu schizophren, wenn die Behörden in Deutschland jede noch so kleine Frittenbude schärfstens kontrollierten, während Prostitutionsstätten keiner Genehmigung oder Kontrolle unterworfen seien.

Das hat sich nicht geändert. Das angekündigte Gesetz gibt es noch nicht. Es scheitert am Widerstand in den eigenen Reihen: Die Ministerien für Familie, Inneres, Wirtschaft und Justiz sind uneins, weder die Union noch die FDP haben eine einheitliche Linie gefunden.

Opfer müssen die Abschiebung fürchten

Also können die Täter weiter sicher sein, dass sie weitgehend unbehelligt bleiben, wenn sie Kinder und Frauen als Sexsklaven verkaufen und sie misshandeln. Noch immer müssen viele Opfer, die bei der Polizei oder vor Gericht aussagen, fürchten, in ihr Herkunftsland abgeschoben zu werden.

Die Gefahr ist groß, dass sie dort wieder Menschenhändlern in die Hände fallen – womöglich denselben wie zuvor. Das erschwert es Polizei und Staatsanwälten, die Täter zu bestrafen. Die Aussagen der Opfer sind in diesen Fällen das wichtigste Beweismittel.

Die Bemühungen Deutschlands, Opfer von Menschenhandel zu schützen, haben seit 2010 sogar deutlich nachgelassen. So jedenfalls steht es in einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung vom September 2012. Im internationalen Vergleich unter 185 Ländern: Platz 34, hinter Ländern wie Polen, Irland und Bulgarien.

"Ich weiß nicht, worauf die Regierung noch wartet"

Die Opfer von Menschenhandel würden oft nicht als solche anerkannt, schreiben die Autoren. Deshalb würden sie auch nicht geschützt, etwa durch Straffreiheit, wie es die UN-Vereinbarung vorsieht. Ranghohe Sicherheitsbeamte überrascht dieser Befund nicht. Im Gegenteil. "Ich weiß wirklich nicht, auf was die Bundesregierung noch wartet", sagt jemand, der in der Hierarchie des deutschen Sicherheitsapparats weit oben steht.

"Die Probleme sind seit Jahren bekannt und über die verschiedenen Lager hinweg unstrittig. Es gibt seit vielen Monaten einen Entschluss der Innenministerkonferenz, der zusammenfasst, wo der Handlungsbedarf liegt." Man hört Sätze wie diese von so ziemlich allen Fachleuten, die sich mit dem Thema befassen, auch in den Reihen von Union und FDP.

Die Regierung versucht nun, wenigstens eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2011 noch rechtzeitig umzusetzen. Auch die soll helfen, dass Menschenhandel besser bekämpft und die Opfer besser geschützt werden. Am 6. April dieses Jahres, so hat es die EU verfügt, muss sie in den Mitgliedstaaten umgesetzt sein. Deutschland hat nicht mehr lange Zeit.

Menschenrechtspolitik ist harte Arbeit

Das Bundesjustizministerium hat einen Referentenentwurf erarbeitet. Das Papier liegt der "Welt" vor. Bisher kennen es nicht einmal alle wichtigen Fachleute der Bundesregierung. Der acht Seiten umfassende Entwurf sieht vor allem zwei Änderungen der Strafprozessordnung vor: dass künftig auch solcher Menschenhandel strafbar ist, der im Zusammenhang mit Bettelei, Organhandel und anderen Straftaten wie Drogenhandel oder Diebstahl steht.

Und dass künftig Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren nach dem Paragrafen 233 des Strafgesetzbuches als besonders schutzbedürftig gelten. Bisher lag das Alter bei 16 Jahren.

Opposition und Opferverbände halten den Entwurf für völlig unzureichend. "Die Bundesregierung glaubt offensichtlich, dass Menschenrechtspolitik sich darin erschöpft, Konventionen zu unterzeichnen und warme Worte zu sprechen", sagt etwa Volker Beck, menschenrechtspolitischer Sprecher der Grünen. "Das Gegenteil ist aber der Fall. Es ist harte Arbeit."

Nur wer den Opferschutz verbessere, könne das Dunkelfeld aufhellen und die Strafverfolgung verbessern. Außerdem hält Beck eine bessere medizinische Versorgung und psychosoziale Betreuung für nötig.

Experten beklagen "minimale Strafrechtsänderung"

Die Arbeitsgemeinschaft Ecpat mit Sitz in Freiburg, die Kinder vor sexueller Ausbeutung schützen will, kritisiert, der Entwurf des Justizministeriums sei "eine minimale Strafrechtsänderung". Er setze vieles Wichtige von dem nicht um, was Brüssel in seiner Richtlinie fordere. So steht es in einer Stellungnahme, die der "Welt" vorliegt.

Stichwort Strafverfolgung: Im Fall sexueller Ausbeutung von Kindern wendeten die Strafverfolgungsbehörden in der Regel Paragraf 180 des Strafgesetzbuchs an – mit dem Nachteil, dass die Mindeststrafe bei unter einem Jahr liege und die Polizei wichtige Ermittlungsinstrumente nicht anwenden dürfen.

Stichwort: Schutz von Kindern. Deutschland erfülle grundlegende Voraussetzungen nicht, um Kinder besser zu betreuen, die Opfer von Menschenhändlern geworden sind. Es fehlten Unterbringungsmöglichkeiten.

Keine Antwort auf grundsätzliche Fragen

Wer von dem Papier Antworten auf drängenden Probleme erwartet hat, muss enttäuscht sein. Es schlägt die Änderungen von ein paar Gesetzesparagrafen vor, auf die grundsätzlichen Fragen gibt es keine Antworten. Wie sollen Jugendliche und Frauen besser geschützt werden, die von Menschenhändlern nach Deutschland gebracht und zur Arbeit in Bordellen gezwungen werden?

Wie können Bordelle und ähnliche Betriebe besser kontrolliert werden – und nutzt das etwas? Und welche aufenthaltrechtlichen Regelungen helfen den Opfern, weil sie sie vor Menschenhändlern schützen, und den Ermittlern, weil sie ihre Chancen verbessern, Straftaten gerichtsfest zu belegen?

Zu den offenen Fragen gehört auch, wie solche Kinder geschützt werden können, die nicht mit gefälschten Papieren in Bordells oder Sexclubs – also vermeintlich legal – Sex gegen Geld erdulden müssen, sondern in einer illegalen Schattenwelt, zu der nur Eingeweihte Zutritt haben.

Opfer sind auffallend oft Jungen

Beispiel Berlin. Berlin ist das einzige Bundesland mit einem Landeskriminalamt, das sich schwerpunktmäßig mit Kinderprostitution beschäftigt. Die Erfahrungen dort besagen, dass die Opfer auffallend oft Jungen sind. Die Täter spähen sie aus, wenn sie irgendwo allein unterwegs sind, während andere Kinder in der Schule sitzen. Sie sprechen sie an und locken sie in ihre Wohnungen.

Es soll in Berlin ein paar Dutzend solcher Wohnungen geben, ausgestattet mit allem, wovon Kinder so träumen: Spielzeug, Computer, Erwachsene, die ihnen zuhören. Vielleicht schon mal ein Bier. Sie fühlen sich wohler als zu Hause, wo sie oft vernachlässigt oder geschlagen werden.

Der Rest geht oft schnell: Aus einem Vertrauensverhältnis wird Abhängigkeit. Irgendwann sind Fotos der Kinder, vermeintliche Schnappschüsse, in Katalogen gedruckt, die an Kunden geschickt werden. Im Bezirk Schöneberg gibt es mehrere Lokale, die dafür berüchtigt sind.

Kinderhandel wird als Adoption getarnt

Seriöse Zahlen, die auch das Ausmaß dieser Art des Missbrauchs beziffern, gibt es nicht. Zwar spricht das Bundeskriminalamt von bis zu 20.000 Minderjährigen, die "in der Prostitution arbeiten müssen oder von Pornoproduzenten kommerziell ausgebeutet werden". Doch oft ist Kinderhandel als Adoption getarnt. Und auch die Opferberatungsstellen haben meist nur Daten aus ihrer eigenen Praxis.

Der Verein "Hilfe für Jungs" in Schöneberg etwa berät seit 18 Jahren Jungen, die von sexueller Gewalt betroffen oder bedroht sind. Ralf Rötten, Sozialarbeiter und Geschäftsführer des Vereins, sagt, die Einrichtung betreue und berate etwa 1000 Jungen. Dass heißt allerdings nicht, dass alle diese Kinder automatisch auch Opfer wären.

Durch Ermittlungen bessert sich für Kinder kaum etwas

Die 22 Mitarbeiter des Vereins gehen in Schulen, auf die Straße, zu ihnen kommen Kinder, die Polizei oder Jugendämter schicken. Ein grundlegendes Problem aber kennt Rötten nur allzu gut. "Wir haben nur ganz selten Beweise, die vor Gericht standhalten", sagt er. Zudem bessere sich für die Kinder nichts mehr, wenn die Polizei ermittle. "sie haben diese schlimme Erfahrung gemacht, die wird durch ihre Aussage nicht aufgehoben, im Gegenteil: Das wird permanent wieder aufgewühlt durch all die kritischen Fragen."

Rötten glaubt, dass andere Länder in Europa besser mit dem Problem umgehen. Die Täter effektiver verfolgen und die Opfer besser schützen. "Unsere Justiz ist täterorientiert, nicht opferorientiert." In Schweden befragten Psychologen die Kinder, diese Befragungen würden mit Videokameras ins Polizeibüro oder in den Gerichtssaal übertragen. Das ist in Deutschland nicht möglich.

Auch deshalb enden viele Prozesse wie der Yaminas in dieser Woche. Mit Urteilen, die juristisch begründet sind, aber für die Opfer schwer zu akzeptieren.


Die Welt, 18.01.2013



 
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Falls noch jemand bei ein paar sexy blackies ein paar $$$ loswerden möchte. Hier das Video:



Und hier der Link für die $$$. Donations welcome.



Garantiert nicht gedopt :grin:p
 

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