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Magazin Nur wenige Sexarbeiterinnen kommen Meldepflicht nach

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Nur wenige Sexarbeiterinnen kommen Meldepflicht nach

Wie berichtet, müssen sich Prostituierte seit Juli 2017 bei den Behörden in Städten oder Kreisen anmelden und gesundheitlich beraten lassen .

 

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42.000 Prostituierte in NRW: Trotz Gesetz melden sich nur wenige Frauen an

Seit 2017 gibt es in NRW das Prostituiertenschutzgesetz. Doch eine aktuelle Studie zeigt, dass nur wenige Prostituierte sich wie vorgeschrieben ...

 

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42.000 Prostituierte in NRW: Trotz Gesetz melden sich nur wenige Frauen an


Berichte zu Nur wenige Sexarbeiterinnen kommen Meldepflicht nach im Freierforum

Seit 2017 gibt es in NRW das Prostituiertenschutzgesetz. Doch eine aktuelle Studie zeigt, dass nur wenige Prostituierte sich wie vorgeschrieben anmelden und gesundheitlich beraten lassen.

Die Zahl der Prostituierten in Nordrhein-Westfalen wird auf 42.000 geschätzt. Angemeldet waren laut einem Bericht des Gleichstellungsministeriums zu Menschenhandel und Prostitution zum 31. März 2018 davon jedoch gerade einmal 3.900 Prostituierte.

Das bedeutet: Obwohl das Prostituiertenschutzgesetz in NRW seit Juli 2017 in Kraft getreten ist, meldet sich Nur etwa jede zehnte Sexarbeiterin bei den Behörden an.

Trotz Gesetz: Prostituierte umgehen Kondompflicht
Dabei schreibt das Gesetz vor, dass sich Prostituierte in NRW bei den Behörden in Städten oder Kreisen anmelden und gesundheitlich beraten lassen müssen. Im Gegenzug erhalten sie einen amtlichen Ausweis, der ihre Beschäftigung bestätigt. Außerdem wurde die Kondompflicht beim Geschlechtsverkehr mit Freiern eingeführt.

Ziel des Gesetzes zum Schutz für Prostituierte ist, die Arbeitsbedingungen der Betroffenen zu verbessern und kriminelle Ausbeutung früher zu erkennen.

Wie die Zahlen des Gleichstellungsministeriums zeigen, verspricht die Umsetzung in der Praxis bislang jedoch keinen großen Erfolg. Gründe für die geringe Zahl der Anmeldungen seien unter anderem Angst vor dem Finanzamt oder auch Angst vor Stigmatisierung und demütigender Behandlung durch Behörden, heißt es in dem Bericht.

4.100 Prostituierte ließen sich gesundheitlich beraten
Das neue Gesetz habe in NRW zwar bei Kontrollen erste Erfolge bei der Identifizierung von Opfern von Zwangsprostitution gezeigt, jedoch nicht bei Anmeldung und Beratung. Auch die Kondompflicht werde oft umgangen. Immerhin die Zahl der gesundheitlichen Beratungen lag mit knapp 4.100 etwas höher.
 

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Di., 13.11.2018

Nur wenige Sexarbeiterinnen kommen in NRW Meldepflicht nach Prostitution bleibt im Dunkeln

Düsseldorf/Bielefeld (WB). Dieses Gesetz geht weitgehend ins Leere: Der seit Juli 2017 geltenden Meldepflicht kommt nur etwa jede zehnte Prostituierte nach.

Wie berichtet, müssen sich Prostituierte seit Juli 2017 bei den Behörden in Städten oder Kreisen anmelden und gesundheitlich beraten lassen . Damit sollen die Arbeitsbedingungen verbessert und die Ausbeutung verhindert werden. Im Gegenzug erhalten sie einen amtlichen Ausweis, der ihre Beschäftigung bestätigt.

Das NRW-Gleichstellungsministerium hat jetzt Bilanz gezogen. Der entsprechende Bericht ist am 22. November Thema im Landtag. Da es keine verlässlichen Zahlen gibt, schätzt das Land die Zahl der Prostituierten: 42.000 sollen es in NRW sein. Nur etwa 3900, also noch nicht einmal zehn Prozent, hatten sich bis zum Ende der Frist (31. März 2018) gemeldet. Die Zahl der gesundheitlichen Beratungen lag mit knapp 4100 etwas darüber.

Sexarbeiterinnen agieren im Verborgenen

Die meisten Sexarbeiterinnen agieren aber weiterhin im Verborgenen. »Über die Gründe hierfür kann nur spekuliert werden«, heißt es aus dem Ministerium. Denkbar sei Angst vor dem Finanzamt (rückwirkende Steuerfestsetzungen) oder vor Stigmatisierung: Betroffene fürchten sich vor Zwangsouting durch behördliche Post. »Aber auch Frauen, die Prostitution im Nebenjob zur Aufbesserung ihres sonstigen Einkommens betreiben, befürchten das Zwangsouting in der Familie und im Freundeskreis.« Schwierig zu erreichen seien zudem Frauen in der Drogen- und Beschaffungsprostitution sowie Opfer von Menschenhandel.

Prostituierte lassen es »drauf ankommen«

Dabei kann gegen nicht gemeldete Prostituierte ein Bußgeld von 1000 Euro verhängt werden, im Wiederholungsfall sogar ein Verbot der Tätigkeit. Das schreckt offenbar wenig: Insgesamt ließen es Prostituierte bei der Anmeldung vermutlich mehr oder weniger »darauf ankommen«, heißt es im Ministeriumsbericht. Das Gesamtfazit ist ernüchternd: Das neue Gesetz habe in NRW zwar bei Kontrollen erste Erfolge bei der Identifizierung von Opfern von Zwangsprostitution gezeigt. »Für die Bereiche Anmeldung und gesundheitliche Beratung hingegen konnten bislang so gut wie keine entsprechenden Erfolge festgestellt werden«. Ein weiteres Problem: Mit dem Gesetz wurde auch eine Kondompflicht eingeführt. Es zeichne sich jedoch ab, »dass viele männliche Kunden versuchen, auf Prostituierte einzuwirken, die Kondompflicht zu umgehen oder auf Angebote im Dunkelfeld ausweichen, in denen sexuelle Dienstleistungen ohne Kondom möglich sind«.

Beratung im Bielefelder Gesundheitsamt

In OWL hat die Stadt Bielefeld die Registrierung der Prostituierten für die ganze Region übernommen. »Es ist besser, die fachliche Kompetenz an einer Stelle zu bündeln«, hatte Ruth Delius, Leiterin des Bielefelder Gesundheitsamtes, diesen Schritt begründet. In der Region hatten (Stand März 2018) 433 Prostituierte die Beratung im Bielefelder Gesundheitsamt wahrgenommen: 100 aus Rumänien, 70 aus Deutschland, 67 aus Thailand, 55 aus Bulgarien, 38 aus Polen, 24 aus Lettland, 22 aus Litauen sowie 57 aus weiteren Nationen.

Die Meldequote entspräche – ausgehend von der vom Ministerium geschätzten Prostituiertenzahl in der Region von etwa 4600 – ebenfalls annähernd zehn Prozent. Die Behörden vor Ort waren allerdings anfangs von nur 1000 Sexarbeiterinnen in OWL ausgegangen.
 

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Prostitution: Aus Angst - Nur 10 Prozent der Prostituierten in NRW melden sich an

Dieser Artikel enthält Erwähnungen von Boris Roessler und BKA, as und ebenfalls über DPA und Bochum, Nordrhein-Westfalen und ebenfalls über ...

 

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NRW: Abschlussbericht zur Prostitution liegt vor

Prostitution lässt sich nicht verbieten – unter diesem Motto legte Ministerin Barbara Steffens im Oktober einen Abschlussbericht zur Stärkung der Rechte von SexarbeiterInnen vor. Die rot-grüne Landesregierung hatte Anfang 2011 entschieden, einen einzurichten. Er machte seine Arbeit sehr gründlich und unter Beteiligung der fachlich zuständigen 8 NRW-Ministerien, der kommunalen Spitzenverbände, der Gleichstellungsbeauftragten der Kommunen und der Beratungsstellen für Prostituierte eingerichtet. Auch BordellbetreiberInnen und Prostituierte waren Teil dieser Fachrunde – ein ungewöhnlicher Ansatz auch die Betroffenen einzuladen und nicht, wie so oft bei politischen Meinungsbildungsprozessen, „Außen vor“ zu lassen. Erklärtes Ziel der Landesregierung war es, die Situation von Prostituierten in Nordrhein-Westfalen zu verbessern und Prostitution aus der gesellschaftlichen Grauzone herauszuholen.

Berichte zu Nur wenige Sexarbeiterinnen kommen Meldepflicht nach im Freierforum

Die Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter legte den 100 Seiten starken [DMLURL]http://www.mgepa.nrw.de/mediapool/pdf/emanzipation/frauen/RTP_Abschlussbericht.pdf[/DMLURL] vor. Er wurde innnerhalb von zweieinhalb Jahren erarbeitet und einschließlich seiner Empfehlungen mit allen Mitgliedern des Runden Tisches abgestimmt und veröffentlicht.

In Dortmund werden insbesondere bei der SPD die von der rot-grünen Landesregierung gemeinsam getragenen Empfehlungen für Interesse sorgen, hatte sich doch vor allem die lokale SPD in Dortmund für den stadtweiten Sperrbezirk und eine stadtweites Verbot der Straßenprostitution stark gemacht.

Der Runde Tisch war breit aufgestellt – ein Zeichen dafür, dass das Thema Prostitution und die Bedingungen der SexarbeiterInnen in NRW ernst genommen wird. Es wurden über 70 Sachverständige aus Wissenschaft und Praxis zu den einzelnen Themenschewerpunkten gehört. Beteiligt war nicht nur das grün besetzte Ministerium, dass mit dem Ressort „Emanzipation“ fachlich nah am Thema ist, sondern auch jede Menge SPD-geführten Ministerien: Das Finanzministerium, das Justizministerium, das Verbraucherministerium, das Ministerium für Inneres und Kommunales, das Arbeits- und Sozialministerium (unter dem Minister Guntram Schneider aus Dortmund), das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr und das Familienministerium.

Das Resümee des Abschlussbericht zur Straßenprostitution macht deutlich, dass die Landesregierung sich für einen lösungsorientierten Ansatz entschieden hat. Sie stellt fest,

„dass kommunale Konzepte zur Schaffung von Räumen, in denen Straßenprostitution sicher unter Wahrung der schützenswerten Interessen anderer ausgeübt werden kann, erforderlich sind.“

In Dortmund gibt es zur Zeit kein kommunales Konzept für die Notwendigkeit, in geschützten Räumen auf der Straße arbeiten zu können. Gegen diese Einschränkung ihrer freien Berufsausübung hatte die Prostituierte Dany K.– in dem Abschlussbericht wird das zur Zeit am OVG Münster anhängige Verfahren erwähnt. Die Stadt Dortmund hat einen Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt – die Berufung wurde nun zugelassen. Das Verfahren wird also möglicherweise vor dem Bundesverwaltungsgericht fortgesetzt – gegebenenfalls vor dem Oberverwaltungsgericht. Der Ausgang des Prozesses wird nicht nur von den Prostituierten und den Beratungsstellen mit Spannung erwartet, sondern auch von anderen Kommunen in NRW.

Solange der Rechtsstreit zwischen der Prostituierten und der Stadt Dortmund noch nicht endgültig entschieden ist, besteht das bundesweit beachtete „Dortmunder Modell“, das Prostitution entkriminalisieren und eine Art Vertrauensverhältnis zwischen Ordnungshütern und Prostituierten fördern, sollte, nicht mehr. Es wurde mit der Schliessung des Strichs an der Ravensbergerstraße im Bereich Straßenprostitution abgeschafft. Das Dortmunder Modell ist auch deswegen nicht unwichtig, weil Vertrauen eine Rolle spielt, wenn es darum geht, ob eine Frau Gewalttaten anzeigt oder nicht.

In Düsseldorf möchte man, dass die Interessen der AnwohnerInnen, Prostituierten, Kunden, Ordnungs- und Gesundheitsämter, der Polizei und der Beratungsstellen gleichermaßen beachtet und in tragfähige Konzepte eingebunden werden. Es ist Zeit, dass man sich in Dortmund wieder an einen fisch setzt und die notwendigen Konsequenzen aus dem Bericht zieht und sichere Räume für Straßenprostitution. Ein Kompromiss muss gefunden werden. Schwer vorstellbar, dass sich das SPD-regierte Dortmund gegen die geballte Kompetenz aus gleich 7 sozialdemokratisch geführten Ministerien wehren wird.

Der Runde Tisch empfiehlt:

1. Straßenprostitution ist eine eigenständige Kategorie der Prostitution. Sie bietet Prostituierten wie Freiern spezifische Möglichkeiten, die aus unterschiedlichen Gründen genutzt werden.

2. Straßenprostitution regelt sich nicht von selbst. Ignorieren und passives
Dulden sind auf Dauer genauso wenig sinnvolle Strategien wie
räumliche Verdrängung der Prostitution und die Konzentration allein auf repressive Maßnahmen. Die in der Kommune bestehende Situation sollte vielmehr analysiert, gestaltet und im Rahmen eines Gesamtkonzeptes gesteuert werden.


3. Da Armuts- und Elendsprostitution (z.B. drogenabhängiger Frauen) am ehesten
in Form von Straßenprostitution stattfindet, sollten vor Ort Räume geschaffen werden, in denen sie sicher unter Wahrung schützenswerter Belange Anderer ausgeübt werden kann. Die Abgrenzung und Ausweisung derartiger Räume kann durch den Erlass von Sperrbezirksverordnungen unterstützt werden, diese sollten allerdings durch weitere Maßnahmen flankiert werden.


4. Erfahrungen zeigen, dass Lösungen umso tragfähiger sind, je mehr es gelingt, die Interessen aller Beteiligten (Prostituierte, Freier, Anwohnerinnen und Anwohner, Ordnungs- und Gesundheitsamt, Polizei, Beratungsstellen usw.) dabei einzubinden.

5. Ohne Aufklärung der Öffentlichkeit und Werben um Akzeptanz ist dieser Prozess nicht erfolgreich zu gestalten. Erforderlich sind eine Versachlichung des Themas und ein fairer respektvoller Umgang aller mit einander.

Der Runde Tisch war sich einig, dass eine Regulierung ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen ist und für mehr Rechtssicherheit sorgt. Ein reines Verbot ist keine Regulierung. Wer den Beruf der Prostitution ausüben will, sollte das nach Auffassung des Ministeriums für Emanzipation unter rechtsstaatlichen und menschenwürdigen Bedingungen tun können. Sicher ist: In der Illegalität ist dies kaum möglich.
 
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