Tron
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Das Zürcher Bezirksgericht hat am Dienstag eine 39-jährige Edelprostituierte wegen Betrugs und Freiheitsberaubung zu zwei Jahren Freiheitsentzug verurteilt. Vom Vorwurf der sexuellen Nötigung wurde sie freigesprochen.
Das Gericht schob die unbedingte Freiheitsstrafe "im Sinne einer letzten Chance" zugunsten einer ambulanten Psychotherapie auf. Die Frau leidet gemäss Gutachten unter einer Borderline-Erkrankung. Sie sei völlig unberechenbar und misstraue grundsätzlich der ganzen Umwelt.
Die Prostituierte hatte als vermeintlich arbeitsunfähige Mutter und IV-Rentnerin innerhalb von fünf Jahren für sich und ihre Tochter IV-Gelder und Ergänzungsleistungen für rund 220'000 Franken erschlichen.
Zu ihren Kunden gehörte auch ein Banker. Als dieser die Beziehung zu ihr abbrechen wollte, reagierte sie mit Telefonterror, Verfolgungen und Belästigungen. Sie sperrte den Mann zweimal in ihrer Wohnung ein. Beim ersten Mal soll sie ihn gemäss Anklage sogar gegen seinen Willen zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben. Beim zweiten Mal liess sie ihn erst frei, als er versucht hatte, über den Balkon zu klettern.
Sex doch freiwillig
Vor Gericht gab die Beschuldigte alle Vorwürfe zu, ausser jenen der sexuellen Nötigung. Sie habe sich am Banker mit Telefonterror und Stalking gerächt und seine ahnungslose Ehefrau über die Affäre unterrichtet. Der Banker habe dann Job, Haus und Gattin verloren, sagte sie vor Gericht.
Die Staatsanwältin verlangte einen Freiheitsentzug von 32 Monaten, der Verteidiger 21 Monate. Das Gericht setzte die Strafe auf 24 Monate fest.
Die sexuelle Nötigung sah das Gericht als nicht erwiesen an. Der Geschlechtsverkehr sei letztlich doch nicht gegen den Willen des Mannes erfolgt. So habe ihn die Beschuldigte nach allen Regeln der weiblichen Kunst verführt, wie selbst der Banker in der Untersuchung ausgeführt hatte.
Aargauer Zeitung, 28.02.2012
http://www.aargauerzeitung.ch/blaulicht/verurteilt-prostituierte-sperrt-banker-mehrmals-in-ihrer-wohnung-ein-121777179
Das Gericht schob die unbedingte Freiheitsstrafe "im Sinne einer letzten Chance" zugunsten einer ambulanten Psychotherapie auf. Die Frau leidet gemäss Gutachten unter einer Borderline-Erkrankung. Sie sei völlig unberechenbar und misstraue grundsätzlich der ganzen Umwelt.
Die Prostituierte hatte als vermeintlich arbeitsunfähige Mutter und IV-Rentnerin innerhalb von fünf Jahren für sich und ihre Tochter IV-Gelder und Ergänzungsleistungen für rund 220'000 Franken erschlichen.
Zu ihren Kunden gehörte auch ein Banker. Als dieser die Beziehung zu ihr abbrechen wollte, reagierte sie mit Telefonterror, Verfolgungen und Belästigungen. Sie sperrte den Mann zweimal in ihrer Wohnung ein. Beim ersten Mal soll sie ihn gemäss Anklage sogar gegen seinen Willen zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben. Beim zweiten Mal liess sie ihn erst frei, als er versucht hatte, über den Balkon zu klettern.
Sex doch freiwillig
Vor Gericht gab die Beschuldigte alle Vorwürfe zu, ausser jenen der sexuellen Nötigung. Sie habe sich am Banker mit Telefonterror und Stalking gerächt und seine ahnungslose Ehefrau über die Affäre unterrichtet. Der Banker habe dann Job, Haus und Gattin verloren, sagte sie vor Gericht.
Die Staatsanwältin verlangte einen Freiheitsentzug von 32 Monaten, der Verteidiger 21 Monate. Das Gericht setzte die Strafe auf 24 Monate fest.
Die sexuelle Nötigung sah das Gericht als nicht erwiesen an. Der Geschlechtsverkehr sei letztlich doch nicht gegen den Willen des Mannes erfolgt. So habe ihn die Beschuldigte nach allen Regeln der weiblichen Kunst verführt, wie selbst der Banker in der Untersuchung ausgeführt hatte.
Aargauer Zeitung, 28.02.2012
http://www.aargauerzeitung.ch/blaulicht/verurteilt-prostituierte-sperrt-banker-mehrmals-in-ihrer-wohnung-ein-121777179
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