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Ministerium stellt klar: Prostitution ist nicht verboten
Die Corona-Verordnung (CoKoBeV) untersagt nur den Betrieb von "Prostitutionsstätten". Prostitution als solche wird aber gar nicht erwähnt. Fast ein Jahr lang rätselte die Branche, wie das zu interpretieren sei: Ist käufliche Liebe damit insgesamt verboten?
Das Frankfurter Ordnungsamt interpretierte die Verordnung anfangs als Komplett-Verbot. Im September vergangenen Jahres teilte es dem hr mit: "Nach der CoKoBeV ist die Ausübung der Prostitution derzeit in Hessen verboten". Doch kürzlich relativierte die Behörde die Vorschrift. "Somit ist festzuhalten, dass laut Verordnung lediglich Prostitutionsstätten der Schließung unterliegen und nicht die Prostitution als solche", teilt das Amt nun auf Nachfrage mit.
Würde dies gerne mal genauer wissen.
Ich hab grade Google komplett durchgepaukt und bin nicht richtig schlau geworden. Was ist denn nun verboten ?
Ist das jetzt auch Bundesland abhängig ?Mich würde ganz brennend interessieren wie es jetzt derzeit in Nordrhein Westfalen(Düsseldorf) ausschaut.
Wenn eine Dame sich auf einer Seite anbietet und dann in einer „privaten Wohnung“ diverse freier trifft.... ist dies nun verboten und kann beim Erwischen dazu führen, dass man eine Anzeige oder Ähnliches kassiert ? Oder kriegt nur die Dame ein Bußgeld? Ich gehe immer mit einem mulmigen Gefühl derzeit los.