Niedersachsen erlaubt Prostitution unter Corona-Bedingungen
Nach wochenlanger Corona-Zwangspause ist Prostitution in Niedersachsen einem aktuellen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts zufolge wieder erlaubt. Schuld sind Klagen von Bordell- und Lovemobil-Besitzern
Interessante Formulierung! "Schuld sind ..."
Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat die von der Landesregierung wegen der Corona-Pandemie angeordnete Schließung von Bordellen und ähnlichen Einrichtungen außer Vollzug gesetzt. Das teilte eine Sprecherin am Freitag mit. Das gelte auch für die Straßenprostitution. Ein vollständiges Verbot sei unverhältnismäßig, weil mildere Maßnahmen für den Infektionsschutz bereitstünden, erklärte sie zu einem der Beschlüsse vom 28. August.
Man darf gespannt sein, was der nächste Absatz bedeuten soll. In der Theorie formuliert man das Gesetz nun so um, dass ein Gericht erneut und dann im Sinne dieser Zeitung bzw. des Gesetzgebers agieren muss?
Das zuständige niedersächsische Gesundheitsministerium teilte am Freitag nach Bekanntwerden der Gerichtsentscheidung mit: „Die Landesregierung nimmt die Entscheidung des OVG zur Kenntnis und verweist darauf, dass die Auflagen des Paragrafen 8 der gültigen Rechtsverordnung, insbesondere die Pflicht zur Kundendokumentation und des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung, ausdrücklich auch für Dienstleistende in diesem Gewerbe gilt.“ Die Corona-Verordnung des Landes werde „nach gewissenhafter Auswertung der Entscheidung des OVG zeitnah entsprechend angepasst“, erklärte der stellvertretende Ministeriumssprecher Oliver Grimm.
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