Tron
User
- Beiträge
- 2.067
- C
- 0 0 0 0
Recklinghausen. „Täglich 12 Frauen. Diskreter Hintereingang.“ Das klemmt unter den Scheibenwischern der Autos in der Paulusstraße, auf einer Karte mit einer leicht bekleideten Dame und dem Hinweis auf eine Etablissement dem Rathaus direkt gegenüber. „Jedentag ab 20 Uhr offen“ heißt es weiter. Dass Gebrauchtwagenhändler einem dauernd auf diese Art „Höchstpreise“ anbieten, kennt man inzwischen leider, aber ein Bordell? Das ist neu.
Wer den Werbezettel wie manch anderer gedankenverloren auf den Beifahrersitz schmeißt, mag eine böse Überraschung erleben: Wie erklär ich’s der Ehefrau, wenn sie den Wisch entdeckt? Klemmte unterm Scheibenwischer, ja klar, natürlich. Wer glaubt das denn?
Manch einer mag sich da amüsieren, der andere ist verärgert, weil er den Papiermüll anderer entsorgen muss, den er gar nicht haben wollte, der dritte bekommt vielleicht wirklich Schwierigkeiten. Amüsant ist auf jeden Fall das Radebrechen auch auf der Website des Unternehmens: „Unser Club ist ein sehr Gepflegter, Diskreter und Gemütlicher Club, wo man mit seinen Freunden was Trinken und die Wunderschönen Damen, die wir hier zur Verfügung haben, genießen kann. Die Ambiente unseres Clubs basiert auf Sexy.“ Weniger schön, dass von den Frauen gesprochen wird, als seien sie irgendeine Ware, die man auf Lager immer verfügbar hat.
Belästigende Werbung
Eindeutig ist eine andere Sache: Das Anbringen von Werbung an Autos und Fahrrädern ist nicht zulässig. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat 2010 in seinem „Scheibenwischerurteil“ klargestellt, dass es sich dabei um unzulässige, belästigende Werbung handelt, die eine Geldbuße von bis zu 200 Euro nach sich ziehen kann (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 01.07.2010 - Az.: IV-4 RBs 25/10). Schließlich nutzten die Werber die Tatsache aus, dass man gewöhnlich nur wichtige Mitteilungen unter dem Scheibenwischer findet, wie etwa Knöllchen, und dem Zettel besondere Aufmerksamkeit schenkt.
Wettbewerber könnten also abmahnen, Betroffene eine Anzeige beim Ordnungsamt starten — so bekommt man das gute Gefühl, sich wenigstens ein bisschen gegen diese Werbeplage gewehrt zu haben. Inwieweit zivilrechtliche Unterlassungsansprüche geltend oder die Werber für Entsorgungskosten haftbar gemacht werden könnten, wurde noch nicht gerichtlich erprobt. Gleichwohl sehen manche Städte ohnehin diese Art der Werbung als Sondernutzung der Straße und genehmigen diese grundsätzlich nicht – zum Schutz ihrer Bürger und Stadtreinigung – oder erlauben sie nur gegen Gebühren.
Als Sondernutzung gelten solche Werbeaktionen auch in Recklinghausen und würden nicht genehmigt, sagt Pressesprecherin Corinna Weiß. Zuwiderhandlungen sind demnach eine Ordnungswidrigkeit, die 5 bis 1000 Euro kosten kann.
Auf die Mithilfe der Bürgerschaft sei die Stadt angewiesen, so Weiß. Ein Foto oder den Werbezettel ans Ordnungsamt, Stadthaus A, 02361 50-16 01, auch per E-Mail mit genauen Angaben zum Wann und Wo an [email protected].
WAZ, 24.04.2013
[DMLURL]http://www.derwesten.de/staedte/unser-vest/bordellwerbung-am-auto-id7876149.html[/DMLURL]
Wer den Werbezettel wie manch anderer gedankenverloren auf den Beifahrersitz schmeißt, mag eine böse Überraschung erleben: Wie erklär ich’s der Ehefrau, wenn sie den Wisch entdeckt? Klemmte unterm Scheibenwischer, ja klar, natürlich. Wer glaubt das denn?
Manch einer mag sich da amüsieren, der andere ist verärgert, weil er den Papiermüll anderer entsorgen muss, den er gar nicht haben wollte, der dritte bekommt vielleicht wirklich Schwierigkeiten. Amüsant ist auf jeden Fall das Radebrechen auch auf der Website des Unternehmens: „Unser Club ist ein sehr Gepflegter, Diskreter und Gemütlicher Club, wo man mit seinen Freunden was Trinken und die Wunderschönen Damen, die wir hier zur Verfügung haben, genießen kann. Die Ambiente unseres Clubs basiert auf Sexy.“ Weniger schön, dass von den Frauen gesprochen wird, als seien sie irgendeine Ware, die man auf Lager immer verfügbar hat.
Belästigende Werbung
Eindeutig ist eine andere Sache: Das Anbringen von Werbung an Autos und Fahrrädern ist nicht zulässig. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat 2010 in seinem „Scheibenwischerurteil“ klargestellt, dass es sich dabei um unzulässige, belästigende Werbung handelt, die eine Geldbuße von bis zu 200 Euro nach sich ziehen kann (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 01.07.2010 - Az.: IV-4 RBs 25/10). Schließlich nutzten die Werber die Tatsache aus, dass man gewöhnlich nur wichtige Mitteilungen unter dem Scheibenwischer findet, wie etwa Knöllchen, und dem Zettel besondere Aufmerksamkeit schenkt.
Wettbewerber könnten also abmahnen, Betroffene eine Anzeige beim Ordnungsamt starten — so bekommt man das gute Gefühl, sich wenigstens ein bisschen gegen diese Werbeplage gewehrt zu haben. Inwieweit zivilrechtliche Unterlassungsansprüche geltend oder die Werber für Entsorgungskosten haftbar gemacht werden könnten, wurde noch nicht gerichtlich erprobt. Gleichwohl sehen manche Städte ohnehin diese Art der Werbung als Sondernutzung der Straße und genehmigen diese grundsätzlich nicht – zum Schutz ihrer Bürger und Stadtreinigung – oder erlauben sie nur gegen Gebühren.
Als Sondernutzung gelten solche Werbeaktionen auch in Recklinghausen und würden nicht genehmigt, sagt Pressesprecherin Corinna Weiß. Zuwiderhandlungen sind demnach eine Ordnungswidrigkeit, die 5 bis 1000 Euro kosten kann.
Auf die Mithilfe der Bürgerschaft sei die Stadt angewiesen, so Weiß. Ein Foto oder den Werbezettel ans Ordnungsamt, Stadthaus A, 02361 50-16 01, auch per E-Mail mit genauen Angaben zum Wann und Wo an [email protected].
WAZ, 24.04.2013
[DMLURL]http://www.derwesten.de/staedte/unser-vest/bordellwerbung-am-auto-id7876149.html[/DMLURL]