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Magazin Schweiz: Tschechin zur Prostitution gezwungen?

B

Bodob

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Vor dem Kreisgericht in Langnau haben sich seit Montag fünf Männer zu verantworten. Die Vorwürfe sind happig: Eine Tschechin soll verkauft, in die Schweiz gebracht und zur Prostitution gezwungen worden sein. Die Delikte reichen von Menschenhandel über Vergewaltigung und sexuelle Nötigung zu Betrug oder Urkundenfälschung.

Ihren Anfang für die Schweizer Behörden nahm die Geschichte im Juni 2008, als Anwohner sich in der Region einer Frau angenommen hatten, welche nach eigenen Angaben Opfer von Menschenhandel geworden war. Die Tschechin war offenbar im Frühjahr 2008 in die Schweiz gekommen und dann in einer Wohnung festgehalten worden. Davor hatte sie bei Bekannten in Tschechien gelebt, die sie laut Anklageschrift später in die Schweiz verkauften. Hier soll sie zur Prostitution gezwungen worden sein.

Berichte zu Schweiz: Tschechin zur Prostitution gezwungen? im Freierforum

Der Mann, bei dem sie in der Schweiz lebte, habe die Frau eingesperrt, immer wieder vergewaltigt und brutal geschlagen. Zudem habe er sie an andere Bekannte vermittelt und zur Prostitution gezwungen. In die Geschichte involviert waren mehrere Freunde.


Die fünf beschuldigten Männer sind Tamilen. Zum Auftakt der Verhandlung sollte gestern die Geschädigte ihre Aussage vor dem Kreisgericht machen. Doch die Tschechin erschien nicht.

Als Erster wurde jener Tamile einvernommen, der sich seit elf Monaten in Haft befindet. Er habe die Klägerin im Winter auf der Strasse angetroffen, wo sie ihn um eine Bleibe bat. Er und seine Partnerin, eine Tschechin, vermieteten der obdachlosen Frau hierauf ein Zimmer. Doch sie habe die vereinbarte Miete nie bezahlt. Laut dem Angeklagten ging sie täglich auf die Strasse, um sich zu verkaufen.

Vier Monate später kam ein Freund des Angeklagten aus der Schweiz zu Besuch, ebenfalls ein Tamile. Dieser brachte einen Kollegen mit, der die Frau in die Schweiz mitnehmen wollte. Vorher sollte er dem Paar jedoch die geschuldete Miete fürs Zimmer bezahlen.

Um zu seinem Geld zu kommen, begleitete der nun Inhaftierte seine Freunde mit der Frau in die Schweiz. Was dann hier im Detail geschah, soll das Gericht in den kommenden Tagen herausfinden und beurteilen.

Voraussichtlich am Freitag finden die Plädoyers der Anwälte statt. Das Urteil soll dann Ende nächster Woche gefällt werden.

BERNER ZEITUNG, 19.10.2010



 

Tron

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LANGNAU: Haftstrafen für Menschenhändler

04.11.2010 Eine Gruppe Männer tamilischer Herkunft leistete sich üble Verfehlungen gegen eine tschechische Prostituierte. Nach einem zweiwöchigen Prozess am Kreisgericht Signau-Trachselwald wandern sie zum Teil jahrelang hinter Gitter.
Man kann es nur als Horrortrip bezeichnen, was eine Frau aus Tschechien 2008 im Emmental erdulden musste. Sie wurde in einer Wohnung festgehalten, musste die Schläge ihres Hauptpeinigers aushalten und verschiedenen Männern immer wieder sexuell zu Diensten stehen. Anwohner brachten die völlig kaputte Frau schliesslich ins Frauenhaus. Was sie der Polizei dann erzählte, diente als Grundlage für den Prozess am Kreisgericht Signau-Trachselwald.

Das Gericht schenkte den Aussagen des Opfers Glauben. «Die Frau war einfach zu kaputt, um zu lügen», sagte Gerichtspräsident Samuel Schmid an der Urteilseröffnung. Sehr viele der Aussagen seien zwar nicht überprüfbar, aber was sich nachprüfen liess, war immer zutreffend. Und ihr mitleid-errgender Zustand sprach Bände.

Eine Art «Sexsklavin»

Was ist passiert? Ein erstes Mal in die Schweiz kam das Opfer im Frühjahr 2008. In der Nähe von Bern wurde die Frau einer Horde tamilischer Männer angepriesen, in einem Wald sollte sie ihnen zu Diensten stehen. Auch in einer Zürcher Disco und einem Aargauer Bordell musste sie «anschaffen». Der zweite Ausflug in die Schweiz wenige Wochen später sollte eine noch üblere Wendung nehmen. Für 1500 Franken wurde die Frau einem jungen Mann verkauft, der nun als Haupttäter vor Gericht stand. Der heute 30-Jährige hielt die Frau in seiner kleinen Wohnung im Emmental wie eine Sklavin. Sie durfte das Haus nicht verlassen, erhielt kaum zu essen, war seiner Gewalttätigkeit ausgeliefert, wurde vergewaltigt und musste unter Zwang auch mit Kollegen des Haupttäters schlafen. Einmal wurde ihr eine Pistole an den Kopf gehalten, ein anderes Mal schlug ihr der Mann eine Bierflasche über den Kopf. Sie hatte selber diese Variante «gewählt», um zu vermeiden, dass ihr der Mann die Flasche in die Vagina einführte. Theoretisch hätte sie zwar vor ihren Peinigern fliehen können, doch mittellos, ohne Sprachkenntnisse und in ihrem traurigen Zustand war das keine wirkliche Option, hielt das Gericht fest.

Zweimal unbedingt, zweimal bedingt

Mit fünfeinhalb Jahren Haft erhielt der Haupttäter denn auch die strengste Strafe. «Sie haben eine angeschlagene Frau vollends kaputt gemacht», hielt ihm Gerichtspräsident Schmid vor. Menschenhandel, Freiheitsberaubung, mehrfache Vergewaltigung, Körperverletzung, Urkundenfälschung und Betrug – so lautet das traurige Sündenregister. Der Mann wurde wegen Fluchtgefahr noch im Gerichtssaal verhaftet. Vier Jahre unbedingt kassierte jener Mann, der bei der «Vermittlung» des Opfers in die Schweiz eine wichtige Rolle spielte. Er hatte zudem diverse Autos ertrogen und wurde unzählige Male erwischt, als er ohne Ausweis mit dem Auto unterwegs war. Sein Lebensmotto laute «nach der Tat ist vor der Tat», sagte Richter Schmid.

Mit bedingten Strafen von zwei Jahren kamen die beiden anderen Angeklagten davon. Einer hatte in der Wohnung des Haupttäters Sex mit dem Opfer, obwohl ihm klar sein musste, dass sie nicht freiwillig mitmachte. Der zweite lebt in Tschechien und war am Menschenhandel mit der Prostituierten beteiligt. Ein fünfter Täter wurde noch nicht beurteilt, da sein Anwalt aus gesundheitlichen Gründen passen musste.

Kaum echte Reue

Abgesehen von den Haftstrafen auferlegte das Gericht den Angeklagten Zahlungen von mehreren zehntausend Franken, bestehend aus der Genugtuung für das Opfer, den Kosten der Anwälte und des Verfahrens sowie den Bussen. Dass die teilweise hoch verschuldeten und vorbestraften Männer bezahlen können, ist indes nicht zu erwarten. Es muss auch bezweifelt werden, dass die jungen Tamilen die nötigen Lehren ziehen: Mit einer Ausnahme zeigten sie keine echte Reue, sondern machten beschönigende, ausweichende und undifferenzierte Aussagen. Die Ausflüchte waren manchmal derart realitätsfremd, dass sie Richter Schmid als «praktizierte Schizophrenie» bezeichneten.


Wochen-Zeitung, 04.11.2010

http://www.erofame.eu/de/erofame-2010
 
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