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Bodob
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Vor dem Kreisgericht in Langnau haben sich seit Montag fünf Männer zu verantworten. Die Vorwürfe sind happig: Eine Tschechin soll verkauft, in die Schweiz gebracht und zur Prostitution gezwungen worden sein. Die Delikte reichen von Menschenhandel über Vergewaltigung und sexuelle Nötigung zu Betrug oder Urkundenfälschung.
Ihren Anfang für die Schweizer Behörden nahm die Geschichte im Juni 2008, als Anwohner sich in der Region einer Frau angenommen hatten, welche nach eigenen Angaben Opfer von Menschenhandel geworden war. Die Tschechin war offenbar im Frühjahr 2008 in die Schweiz gekommen und dann in einer Wohnung festgehalten worden. Davor hatte sie bei Bekannten in Tschechien gelebt, die sie laut Anklageschrift später in die Schweiz verkauften. Hier soll sie zur Prostitution gezwungen worden sein.
Der Mann, bei dem sie in der Schweiz lebte, habe die Frau eingesperrt, immer wieder vergewaltigt und brutal geschlagen. Zudem habe er sie an andere Bekannte vermittelt und zur Prostitution gezwungen. In die Geschichte involviert waren mehrere Freunde.
Die fünf beschuldigten Männer sind Tamilen. Zum Auftakt der Verhandlung sollte gestern die Geschädigte ihre Aussage vor dem Kreisgericht machen. Doch die Tschechin erschien nicht.
Als Erster wurde jener Tamile einvernommen, der sich seit elf Monaten in Haft befindet. Er habe die Klägerin im Winter auf der Strasse angetroffen, wo sie ihn um eine Bleibe bat. Er und seine Partnerin, eine Tschechin, vermieteten der obdachlosen Frau hierauf ein Zimmer. Doch sie habe die vereinbarte Miete nie bezahlt. Laut dem Angeklagten ging sie täglich auf die Strasse, um sich zu verkaufen.
Vier Monate später kam ein Freund des Angeklagten aus der Schweiz zu Besuch, ebenfalls ein Tamile. Dieser brachte einen Kollegen mit, der die Frau in die Schweiz mitnehmen wollte. Vorher sollte er dem Paar jedoch die geschuldete Miete fürs Zimmer bezahlen.
Um zu seinem Geld zu kommen, begleitete der nun Inhaftierte seine Freunde mit der Frau in die Schweiz. Was dann hier im Detail geschah, soll das Gericht in den kommenden Tagen herausfinden und beurteilen.
Voraussichtlich am Freitag finden die Plädoyers der Anwälte statt. Das Urteil soll dann Ende nächster Woche gefällt werden.
BERNER ZEITUNG, 19.10.2010
Ihren Anfang für die Schweizer Behörden nahm die Geschichte im Juni 2008, als Anwohner sich in der Region einer Frau angenommen hatten, welche nach eigenen Angaben Opfer von Menschenhandel geworden war. Die Tschechin war offenbar im Frühjahr 2008 in die Schweiz gekommen und dann in einer Wohnung festgehalten worden. Davor hatte sie bei Bekannten in Tschechien gelebt, die sie laut Anklageschrift später in die Schweiz verkauften. Hier soll sie zur Prostitution gezwungen worden sein.
Der Mann, bei dem sie in der Schweiz lebte, habe die Frau eingesperrt, immer wieder vergewaltigt und brutal geschlagen. Zudem habe er sie an andere Bekannte vermittelt und zur Prostitution gezwungen. In die Geschichte involviert waren mehrere Freunde.
Die fünf beschuldigten Männer sind Tamilen. Zum Auftakt der Verhandlung sollte gestern die Geschädigte ihre Aussage vor dem Kreisgericht machen. Doch die Tschechin erschien nicht.
Als Erster wurde jener Tamile einvernommen, der sich seit elf Monaten in Haft befindet. Er habe die Klägerin im Winter auf der Strasse angetroffen, wo sie ihn um eine Bleibe bat. Er und seine Partnerin, eine Tschechin, vermieteten der obdachlosen Frau hierauf ein Zimmer. Doch sie habe die vereinbarte Miete nie bezahlt. Laut dem Angeklagten ging sie täglich auf die Strasse, um sich zu verkaufen.
Vier Monate später kam ein Freund des Angeklagten aus der Schweiz zu Besuch, ebenfalls ein Tamile. Dieser brachte einen Kollegen mit, der die Frau in die Schweiz mitnehmen wollte. Vorher sollte er dem Paar jedoch die geschuldete Miete fürs Zimmer bezahlen.
Um zu seinem Geld zu kommen, begleitete der nun Inhaftierte seine Freunde mit der Frau in die Schweiz. Was dann hier im Detail geschah, soll das Gericht in den kommenden Tagen herausfinden und beurteilen.
Voraussichtlich am Freitag finden die Plädoyers der Anwälte statt. Das Urteil soll dann Ende nächster Woche gefällt werden.
BERNER ZEITUNG, 19.10.2010
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