Bremen gelingt die Umsetzung des am 1. Juli 2017 beschlossenen Prostituiertenschutzgesetzes erst im Oktober dieses Jahres. Die Umsetzung verlief jedoch nicht problemlos, schreibt Willi Lemke in seiner Kolumne.
Ein perfekter Start sieht anders aus! Bremen gelingt die Umsetzung des am 1. Juli 2017 beschlossenen Prostituiertenschutzgesetzes erst im Oktober dieses Jahres. Dabei war es Bremens Innensenator Ulrich Mäurer, der auf Bundesebene schon 2009 Dampf gemacht und mit dafür gesorgt hat, dass das Gesetz nach Jahren der Beratung im Bundestag verabschiedet wurde. Mäurer hat sich hier so engagiert, weil es nicht allein um Prostitution, sondern auch um Menschenhandel und organisierte Kriminalität geht.
Zuvor war im Januar 2002 ein Prostitutionsgesetz in Kraft getreten, das eine deutliche Liberalisierung der Prostitution ermöglichte, zum Beispiel die Sittenwidrigkeit der Prostitution abschaffte, es den Prostituierten ermöglichte, ihren Lohn einzuklagen und ihnen den Zugang zur Sozialversicherung erleichterte und anderes mehr. Doch hat dieses Gesetz seine Ziele, wie die Bundesregierung 2007 in einer Untersuchung feststellte, kaum erreicht.
Die Zahl der Fälle von Menschenhandel war insbesondere seit dem EU-Beitritt von Rumänien und Bulgarien deutlich gestiegen. Mäurer drängte daher die Innenministerkonferenz, als sie 2009 unter seinem Vorsitz in Bremerhaven tagte, sich intensiv mit der Bekämpfung des Menschenhandels im Bereich der Prostitution zu beschäftigen und auf rechtliche Änderungen zu drängen. Er wies darauf hin, dass die Prostitutionsausübung als nahezu einziges Erwerbsfeld keiner ausreichenden Regulierung unterliegt.
Jede Pommesbude war mehr Kontrollen ausgesetzt als ein Bordell. Deswegen konnte das Rotlichtmilieu auch zu einem Tummelfeld von Menschenhändlern werden. Die Polizei hatte wenig rechtliche Möglichkeiten, hinter die Kulissen des Gewerbes zu schauen. Die betroffenen Frauen waren und sind normalerweise nicht in der Lage, sich an die Polizei zu wenden. Um der Polizei also das Einschreiten zu erleichtern, braucht es gewisse rechtliche Voraussetzungen, die mit dem Prostituiertenschutzgesetz ermöglicht werden sollen. So werden durch das Gesetz zum Beispiel alle Bordellbetreiber verpflichtet, ihre Betriebsstätten der Verwaltung zu melden.
Mehr Regulierung im Bereich Prostitution ist immer etwas heikel. Einerseits ist sie notwendig, um der Kriminalität, die dieses Gewerbe oft umgibt, besser begegnen zu können. Andererseits sind keineswegs alle Frauen, die hier tätig sind, aus Zwang dabei, sondern einige freiwillig und ohne kriminelles Umfeld, aber sehr häufig in finanzieller Not. Diese fühlen sich zu unrecht kontrolliert und vor allem diskriminiert. Deshalb sieht das Gesetz auch die Anonymität der Prostituierten vor. Wie schwierig dieses Verhältnis ist, sieht man ja aktuell auch in der Diskussion um die Mauer vor der Helenenstraße in Bremen.
Was den einen Schutz ist, dient anderen zur Tarnung ihrer kriminellen Geschäfte. Die Polizei möchte diese Tarnung aus gutem Grund beseitigt sehen, was demnächst umgesetzt werden soll. Eine halb durchsichtige Wand, kommt vor den Eingangsbereich der Helenenstraße. Eine Toilette sowie Fahrradständer sind auch geplant. Wenn damit auch die stinkende Dreckecke einschließlich eines offenstehenden Pissoirs hinter der Mauer beseitigt wird, kann das dem lebendigen Viertel nur gut bekommen.
Auch in der Vergangenheit war die Helenenstraße immer wieder Anlass für Streit. Im 19. Jahrhundert schaffte der Senat hier einen Raum für Prostitution, um sie so besser kontrollieren zu können. In den zwanziger Jahren des 20. Jahrhunderts wurde sie verboten. Die Nazis ließen die Prostitution ab 1934 dann wieder zu und da ist sie noch heute, teilweise noch mit Kriegsschäden an den "Betriebsstätten". Gut wäre, wenn nicht nur die Stadt wegen der Mauer investieren würde, sondern auch die Hausbesitzer in der Helenenstraße, damit es dort nicht so erbärmlich trist aussieht.
Der Bundesgesetzgeber hat sich nach langer und kontroverser Debatte vor mehr als einem Jahr dafür entschieden, mit einer gewissen Regulierung dieses gesellschaftlichen Bereiches der Kriminalität und insbesondere dem Menschenhandel begegnen zu können. Hilfsorganisationen, die sich um dieses Problem kümmern, kennen genug Fälle, wo junge Frauen aus Rumänien und vor allem Bulgarien gelockt werden mit dem Versprechen, eine ordentliche Arbeit zu bekommen, und die dann oft mit brutalen Methoden zur Prostitution gezwungen werden.
Daher ist es verständlich, wenn die Sicherheitsbehörden nach besseren Möglichkeiten rufen, um dagegen vorzugehen. Bei der Umsetzung des Gesetzes ist die Verwaltung des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen hoffentlich in enger Kooperation mit der Polizei, dem Gesundheitsamt und dem Amt für soziale Dienste zuständig. Diese Aufzählung macht vielleicht deutlich, warum der Start der Umsetzung dieses Gesetzes zum Schutz der betroffenen Frauen und Männer nicht ganz problemlos verlief.