Wann ist ein Geschäftsraum ein Geschäftsraum, ist das an die Dame und den Gast vermietete Zimmer ein Geschäftsraum oder ein Privatraum zu dem Zeitpunkt?
Das leidige ProstSchG verbietet doch ausdrücklich, dass eine Prostituierte in dem Verrichtungszimmer auch wohnt. Also kann das "an die Dame und den Gast vermietete Zimmer" kein Privatraum sein, sondern ist schon per Definition ein Geschäftsraum.
Gilt das auch für das an die Dame und den Gast vermietete Zimmer? Was ist mit Orten
[, an denen die Prostitution ausgeübt wird, ] gemeint, die Geschäftsräume oder auch die vermieteten Zimmer?
Es gibt Leute, die vertreten die Meinung, dass zu diesen Orten auch Dein Auto und sogar Deine Wohnung zählen, wenn Du dort mit einer SDL zugange bist. Wenn Du mit dem Auto auf einer öffentlichen bzw. öffentlich zugänglichen Fläche parkst, dann war das sogar schon früher so.
Und was ist mit?
- Unverletzlichkeit der Wohnung in dem Fall Zimmer, in dem Zusammenhang Hausfriedensbruch
- Nötigung, weil man gezwungen wird einen intimen Akt zu unterbrechen oder aufzuhören
- § 1 Grundgesetz, die Würde des Menschen ist unantastbar
Zum ersten Punkt siehe oben: da das Verrichtungszimmer nicht auch Wohnraum sein darf, ist es natürlich auch nicht als Wohnung durch das Grundgesetz geschützt. Hausfriedensbruch ist eine andere Baustelle, und hat mit "Wohnung" erst einmal nichts zu tun – sonst könnte man ja nicht wegen Hausfriedensbruch belangt werden, wenn man sich in einem Bürogebäude daneben benimmt.
Inwieweit man tatsächlich mit Nötigung weiterkommt, wie im zweiten Punkt vermutet, wenn man gezwungen wird, seine Aktivitäten zu unterbrechen, darf bezweifelt werden. Tatsächlich muss sogar bezweifelt werden, dass der Geschlechtsverkehr mit einer Prostituierten zum besonders schutzwürdigen Intimbereich gehört – weil es sich dabei um eine geschäftliche Transaktion handelt, die dann auch noch im quasi-öffentlichen Bereich – den Geschäftsräumen der SDL – stattfindet …
Zum dritten Punkt argumentiert der OA-Mensch locker, dass es seine/ihre Menschenwürde verletzt, dass er überhaupt diese Art Kontrolle durchführen muss: hielten sich alle an die Regeln, wäre das überflüssig … ok, das ist Quatsch!
Aber wenn sich jeder beim Begehen von Straftaten oder auch nur Ordnungswidrigkeiten der Kontrolle mit dem Verweis darauf entziehen könnte, dass diese Kontrolle eine Verletzung seiner Menschenwürde darstellt, dann könnten wir auch gleich mit sämtlichen Gesetzbüchern ein großes Feuer anmachen.
Abgesehen davon ist es unerheblich, ob Du Deine eigene Menschenwürde verletzt siehst, es geht darum, ob andere es mit Deiner Menschenwürde vereinbar sehen. Und bei der Diskussion bist Du dann ganz schnell dabei, dass Du es warst, der die Würde der SDL mit Füßen getreten hat … also sind wir hier besser ganz leise, wir könnten viel mehr verlieren als wir uns vorstellen …