Werte Kollegen, geschätzte Dienstleisterinnen,
stolpere gerade in der Rubrik "Ein Kessel Buntes" über folgende Meldung:
Mal abgesehen davon, dass man in der Domain "zeigt-nutte-...-an" schön ablesen kann, was das Qualitätsblatt Saarbrücker Zeitung vom Thema Prostitution und sexuelle Dienstleistung hält, fände ich den Ausgang eines etwaigen Verfahrens ja schon sehr spannend. Einstellung wegen mangelnden öffentlichen Interesses bzw. Geringfügigkeit? Nicht-Verhandelbarkeit? Ernsthaftes Gerichtsurteil?
In diesem Zusammenhang zwei Fragen, die mich besonders interessieren.
1. Gibt´s zu so was eigentlich Präzedenzfälle? Sind sexuelle Dienstleistungen wirklich justiziabel?
2. Und kann man das eigentlich ernsthaft wollen?
Herzliche Grüße vom Hobby-Juristen Krishna
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Mal abgesehen davon, dass man in der Domain "zeigt-nutte-...-an" schön ablesen kann, was das Qualitätsblatt Saarbrücker Zeitung vom Thema Prostitution und sexuelle Dienstleistung hält, fände ich den Ausgang eines etwaigen Verfahrens ja schon sehr spannend. Einstellung wegen mangelnden öffentlichen Interesses bzw. Geringfügigkeit? Nicht-Verhandelbarkeit? Ernsthaftes Gerichtsurteil?
In diesem Zusammenhang zwei Fragen, die mich besonders interessieren.
1. Gibt´s zu so was eigentlich Präzedenzfälle? Sind sexuelle Dienstleistungen wirklich justiziabel?
2. Und kann man das eigentlich ernsthaft wollen?
Herzliche Grüße vom Hobby-Juristen Krishna