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Sieg der Sünde: Landgericht weist Anklage gegen Artemis-Betreiber ab

Die Vorwürfe basierten größtenteils auf den Aussagen einer Prostituierten, die zeitweise im Artemis gearbeitet hatte. Doch die Aussagen der Frau ...

 

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Charlottenburg -

Die Berliner Staatsanwaltschaft hat eine herbe Niederlage erlitten. Jahrelang haben die Ermittler um Oberstaatsanwalt Sjors Kamstra versucht zu beweisen, dass das Großbordell Artemis nicht so sauber geführt wird, wie von den Betreibern behauptet. Doch das Landgericht bescheinigte nun: Im Artemis geht scheinbar alles mit rechten Dingen zu. Am Freitag entschieden die Richter per Beschluss, dass kein Verfahren eröffnet wird. Die Anklage der Staatsanwaltschaft sei „ungenau“ und „missverständlich“ formuliert, so das Gericht.

Brüder und Barfrauen verhaftet

Steuerhinterziehung, Zuhälterei und Beihilfe zum schweren Menschenhandel – das waren die ursprünglichen Vorwürfe gegen die Betreiber von Berlins größtem Bordell. Die Staatsanwaltschaft hatte zudem von direkten Verbindungen zur organisierten Rocker-Kriminalität, Ausbeutung von Prostituierten und Gewaltanwendung gesprochen. Den Betreibern wurde weiterhin vorgeworfen, 17, 5 Millionen Euro Sozialabgaben hinterzogen zu haben.

Ein Richter hatte daraufhin Haftbefehle ausgestellt, die Maschinerie kam ins Rollen. Am 13. April 2016 marschierten Polizei, Staatsanwaltschaft, Zoll und Steuerfahndung dann mit 900 Einsatzkräften in dem Etablissement an der Halenseestraße ein, die beiden Betreiber Kenan und Ismail S. sowie vier Barfrauen wurden festgenommen. Die Vorwürfe basierten größtenteils auf den Aussagen einer Prostituierten, die zeitweise im Artemis gearbeitet hatte. Doch die Aussagen der Frau wurden später vor Gericht überraschenderweise nicht annähernd so belastend eingestuft, wie es sich die Staatsanwaltschaft erhofft hatte.

Die Folge: Bereits nach wenigen Wochen wurden die Haftbefehle aufgehoben, alle Festgenommenen kamen wieder auf freiem Fuß. Das Kammergericht habe die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft als „nicht stichhaltig“ erachtet, hieß es damals.

Von Prostituierten angesehener Betrieb
Dennoch wurde weiterhin wegen gemeinschaftlicher Steuerhinterziehung sowie Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen ermittelt. Auf diese Weise wollte die Staatsanwaltschaft, die die Brüder S. sogar mit dem berüchtigten Verbrecher Al Capone verglich, doch noch vor Gericht bringen.

Doch auch daraus wird nun nichts. Denn die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts ließ die Anklage nicht zu. Und damit wird nach derzeitigem Stand auch kein Verfahren mehr eröffnet. „Die Kammer wertet die Tätigkeit von Prostituierten und Masseuren in dem Bordell als Selbstständigkeit“, sagte die zuständige Gerichtssprecherin Lisa Jani der Berliner Zeitung. So müssen die im Artemis arbeitenden Frauen wie die Freier Eintritt bezahlen und arbeiten danach auf eigene Rechnung – für das Gericht ein klares Zeichen dafür, dass die Prostituierten nicht als Angestellte anzusehen sind.

Die Staatsanwaltschaft habe versucht, „einen Betrieb zu zerstören, der von Frauen, die als Prostituierte arbeiten, als vorbildlich angesehen wird“, sagte die Rechtsanwältin Margarete Gräfin von Galen, die einen der Artemis-Betreiber vertritt.

Anwalt: Große Nachteile erlitten
Ihr Kollege Silvin Bruns, ein weiterer Anwalt des Artemis-Brüder, sagte zudem: „Unsere Mandanten haben durch Haft und öffentlichen Ansehensverlust erhebliche persönliche und auch geschäftliche Nachteile erlitten.“ Mit dem aktuellen Beschluss habe die Berliner Justiz „dieser willkürlichen Verfolgung Unschuldiger endlich ein Ende gesetzt“.

Ob die Staatsanwaltschaft gegen den Gerichtsbeschluss Beschwerde einlegt, ist noch unklar. Zunächst müsse man die 173 Seiten des Gerichtsbeschlusses genau prüfen, hieß es am Donnerstag aus Kreisen der Staatsanwaltschaft. Dafür haben die Ermittler nach Paragraph 311 der Strafprozessordnung nun eine Woche Zeit. Falls es zu keiner Beschwerde kommt, wären die Artemis-Brüder endgültig entlastet. Und sind laut Gericht für die „erlittene Freiheitsentziehung und Untersuchungshaft (...) zu entschädigen“.

Allerdings stellte das Gericht in seiner Begründung, weshalb kein Verfahren eröffnet wird, noch etwas anderes klar. In dem Beschluss heißt es wörtlich: „Unabhängig von einer moralischen oder ethischen Wertung von Prostitution und möglichen seelischen Folgen einer langjährigen Ausübung der Prostitution, war hier nur eine rein rechtliche Wertung zu treffen.“
 

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Die Akte Artemis

Ein Schlag gegen einen brutalen Betrieb, der Frauen systematisch ausbeutet und zur Prostitution zwingt. Und in dem Frauen, so formulierte es ein ...

 
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