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Tobiknos
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Sperrbezirke und Verbote für Prostitution in Köln?
Letztens an einer einwöchigen Schulung in Köln teilgenommen, und weil die Firma zahlt, bin ich nicht jeden Abend nach Hause gefahren, sondern habe im Hotel genächtigt. Und wie jedes Mal, wenn ich in Köln bin und dazu die Gelegenheit habe, habe ich mir eine Dame auf's Zimmer bestellt – bzw. ich hatte vor, das zu tun.Denn als ich die Dame anrief, fragte sie, ob ich in demselben Hotel wie immer wäre, und als ich ja sagte, meinte sie, dass sie dort leider nicht hinkommen könnte, weil dieses Hotel im Sperrbezirk läge (was richtig ist).
Wir haben ein wenig hin und her diskutiert, dann habe ich mich mit ihr in ihrer Wohnung getroffen; ich kenne sie schon länger, und wollte sie nicht verärgern, obwohl ich nicht verstehen konnte, wieso es relevant sein sollte, dass das Hotel im Sperrbezirk liege.
Einige Wochen später hatte ich einen Termin mit einer Stamm-DL in Dortmund; ausnahmsweise bei mir daheim. Als sie kam, erklärte sie mir, dass sie Hausbesuche schon immer nur ausnahmsweise machen würde, und jetzt eigentlich gar nicht mehr, weil eine Kollegin bei einem Hausbesuch zu einer Geldstrafe wegen Verstoß gegen die Sperrbezirks-Verordnung verdonnert worden sei. Natürlich habe ich erst einmal vermutet, die Dame wäre abgezogen worden, aber bei einer schriftlichen Aufforderung, das Geld an die Stadtkasse zu überweisen, kann wohl davon ausgegangen werden, dass hier wirklich ein echter Büttel zur Kasse gebeten hat.
Dadurch angefixt habe ich mir diese "Sperrbezirksverordnung" einmal zu Gemüte geführt – und das hat mich doch ziemlich vom Hocker gehauen!
Bisher war ich davon ausgegangen, dass die Damen in einem Sperrbezirk ihre Dienste nicht anbieten bzw. vorhalten dürfen, es also im Sperrbezirk keinen Straßenstrich, keine Bordelle und keine Model-Wohnungen geben darf (und dass die Damen nicht ein Zimmer in einem Hotel im Sperrbezirk anmieten dürfen, um von dort aus zu arbeiten – was ja dann nichts anderes als eine "temporäre" Model-Wohnung wäre). Mit einer Bordsteinschwalbe zum Zwecke der Verrichtung im Auto in den Sperrbezirk einzufahren habe ich immer als Grauzone angesehen.
Aber das Haus- und Hotelbesuche in den Sperrbezirk auch untersagt sind, hätte ich nicht gedacht – ist aber wohl so!
Insbesondere bei Hausbesuche halte ich das allerdings für einen massiven Eingriff in meine Rechte als Kunde! Ich darf mir einen Klempner bestellen, einen Koch, der in meiner Küche kocht, einen Arzt für einen Hausbesuch – Hebammen dürfen sogar Hausgeburten durchführen (was mich naturgemäß zwar weniger betrifft, aber egal), aber wenn ich mir eine Hure zum Ficken in meine Wohnung bestelle, dann ist das plötzlich verboten? Und zwar aus Gründen des Jugendschutzes (einer der Rechtfertigungsgründe für einen Sperrbezirk)? Wo in den Innenstädten, die ja zumeist die Sperrbezirke sind, sowieso kaum Kinder und Jugendliche leben, dafür in den Vorstädten deutlich mehr.
Kein Straßenstrich, keine Bordelle im Sperrbezirk – sehe ich ja ein. (Schwer-)Industrie darf sich ja auch nicht überall ansiedeln. Aber das Hausbesuche (und eigentlich auch Hotelbesuche) auch durch die Sperrbezirksverordnung geregelt werden sollen, dass sehe ich eigentlich nicht ein.
Vor allem verbietet die Sperrbezirksverordnung den Damen auch, innerhalb des Sperrbezirks ihre Dienste anzubieten – und das in den Zeiten des Internets (Stichwort: Marktortprinzip)!! Spaßig an der Sache ist, dass die Firma hinter IR eines bzw. ihr Hauptbüro mitten in der Dortmunder Innenstadt – und damit mitten im Sperrbezirk – hat, und damit bei entsprechender Interpretation der entsprechenden Gesetze und Verordnungen zu Telekommunikation/Internet und Internethandel auch gegen die Sperrbezirksverordnung verstößt … ok, ob in diesem Fall ein Staatsanwalt oder gar Richter diese Regelungen auch so auslegen würde, ist sehr fraglich. Aber ein amüsantes Gedankenspiel bleibt es.
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