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Tobiknos

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Sperrbezirke und Verbote für Prostitution in Köln?

Letztens an einer einwöchigen Schulung in Köln teilgenommen, und weil die Firma zahlt, bin ich nicht jeden Abend nach Hause gefahren, sondern habe im Hotel genächtigt. Und wie jedes Mal, wenn ich in Köln bin und dazu die Gelegenheit habe, habe ich mir eine Dame auf's Zimmer bestellt – bzw. ich hatte vor, das zu tun.

Denn als ich die Dame anrief, fragte sie, ob ich in demselben Hotel wie immer wäre, und als ich ja sagte, meinte sie, dass sie dort leider nicht hinkommen könnte, weil dieses Hotel im Sperrbezirk läge (was richtig ist).

Wir haben ein wenig hin und her diskutiert, dann habe ich mich mit ihr in ihrer Wohnung getroffen; ich kenne sie schon länger, und wollte sie nicht verärgern, obwohl ich nicht verstehen konnte, wieso es relevant sein sollte, dass das Hotel im Sperrbezirk liege.

Einige Wochen später hatte ich einen Termin mit einer Stamm-DL in Dortmund; ausnahmsweise bei mir daheim. Als sie kam, erklärte sie mir, dass sie Hausbesuche schon immer nur ausnahmsweise machen würde, und jetzt eigentlich gar nicht mehr, weil eine Kollegin bei einem Hausbesuch zu einer Geldstrafe wegen Verstoß gegen die Sperrbezirks-Verordnung verdonnert worden sei. Natürlich habe ich erst einmal vermutet, die Dame wäre abgezogen worden, aber bei einer schriftlichen Aufforderung, das Geld an die Stadtkasse zu überweisen, kann wohl davon ausgegangen werden, dass hier wirklich ein echter Büttel zur Kasse gebeten hat.

Dadurch angefixt habe ich mir diese "Sperrbezirksverordnung" einmal zu Gemüte geführt – und das hat mich doch ziemlich vom Hocker gehauen!

Bisher war ich davon ausgegangen, dass die Damen in einem Sperrbezirk ihre Dienste nicht anbieten bzw. vorhalten dürfen, es also im Sperrbezirk keinen Straßenstrich, keine Bordelle und keine Model-Wohnungen geben darf (und dass die Damen nicht ein Zimmer in einem Hotel im Sperrbezirk anmieten dürfen, um von dort aus zu arbeiten – was ja dann nichts anderes als eine "temporäre" Model-Wohnung wäre). Mit einer Bordsteinschwalbe zum Zwecke der Verrichtung im Auto in den Sperrbezirk einzufahren habe ich immer als Grauzone angesehen.

Aber das Haus- und Hotelbesuche in den Sperrbezirk auch untersagt sind, hätte ich nicht gedacht – ist aber wohl so!

Insbesondere bei Hausbesuche halte ich das allerdings für einen massiven Eingriff in meine Rechte als Kunde! Ich darf mir einen Klempner bestellen, einen Koch, der in meiner Küche kocht, einen Arzt für einen Hausbesuch – Hebammen dürfen sogar Hausgeburten durchführen (was mich naturgemäß zwar weniger betrifft, aber egal), aber wenn ich mir eine Hure zum Ficken in meine Wohnung bestelle, dann ist das plötzlich verboten? Und zwar aus Gründen des Jugendschutzes (einer der Rechtfertigungsgründe für einen Sperrbezirk)? Wo in den Innenstädten, die ja zumeist die Sperrbezirke sind, sowieso kaum Kinder und Jugendliche leben, dafür in den Vorstädten deutlich mehr.

Kein Straßenstrich, keine Bordelle im Sperrbezirk – sehe ich ja ein. (Schwer-)Industrie darf sich ja auch nicht überall ansiedeln. Aber das Hausbesuche (und eigentlich auch Hotelbesuche) auch durch die Sperrbezirksverordnung geregelt werden sollen, dass sehe ich eigentlich nicht ein.

Vor allem verbietet die Sperrbezirksverordnung den Damen auch, innerhalb des Sperrbezirks ihre Dienste anzubieten – und das in den Zeiten des Internets (Stichwort: Marktortprinzip)!! Spaßig an der Sache ist, dass die Firma hinter IR eines bzw. ihr Hauptbüro mitten in der Dortmunder Innenstadt – und damit mitten im Sperrbezirk – hat, und damit bei entsprechender Interpretation der entsprechenden Gesetze und Verordnungen zu Telekommunikation/Internet und Internethandel auch gegen die Sperrbezirksverordnung verstößt … ok, ob in diesem Fall ein Staatsanwalt oder gar Richter diese Regelungen auch so auslegen würde, ist sehr fraglich. Aber ein amüsantes Gedankenspiel bleibt es.
 
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Pa55

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Meines Erachtens legt die Stadt Köln den Begriff Sperrbezirk sehr eigenartig aus.
Frage mich eigentlich wo ein Callgirl dann lt. der Stadt Köln Dich überhaupt nur besuchen kann.
Mußt Du dir dann einen Wohnwagen mieten und den außerhalb des Sperrbezirkes parken?
Sperrbezirk heißt für mich eigentlich nur, dass die Mädels sich nicht auf der Straße anbieten dürfen.

Soweit mir der Sperrbezirk von Aachen bekannt ist gibt es darin seit Jahren mehrere Wohnungspuffs.

Habe soeben noch gegoogelt:
Wenn ich die Verordnung richtig lese, ist es auch in Köln nur in der Öffentlichkeit verboten, siehe unter: Was ist verboten!

Auch für Dortmund finde ich nicht, dass man sich im Hotel strafbar macht:
Link removed
Möchte bald vermuten das Mädel hat Dir einen Bären aufgebunden.

Gruß Pa55
 
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Frauenfreund71

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Ich denke, es ist in dem Kölner Link gut beschrieben:

Was ist verboten?
Innerhalb dieser Bereiche ist es zum Schutze der Jugend und des öffentlichen Anstandes verboten, auf Straßen, Wegen, Plätzen und Brücken, in Bahnhöfen sowie an allen Orten, die öffentlich sind oder von der Öffentlichkeit eingesehen werden können, der Prostitution nachzugehen.

Es handelt sich also um Strassenprostitution, so wird es auch in der Verordung ja beschrieben.
 

Elswag

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... Es handelt sich also um Strassenprostitution, so wird es auch in der Verordung ja beschrieben.

Die Stadt Köln hat sich in ihren Verordnungen ziemlich verhäddert. Deren "Stadtordnung" ( ) verbietet in § 12 in den Sperrbezirken einschränkungslos jegliche Prostitution. Mir erschließt sich der Sinn von Sperrbezirksverodnungen, die teils nur Orte oder Zeiten ausnehmen, daher nicht.

Schön traurig, wenn sich der Verwaltungskäse gegenseitig widerspricht.
 

Deutsch

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Man könnte und sollte ein ganzes Forum zur Stadt Köln aufmachen. Z.B. zum Thema Parkplätze;
da schafft es eine Stadt nicht für genügend Parkplätze zu sorgen und kassiert stattdessen ungeniert bei den Anwohnern ab, von denen es immer drei, vier, fünf und mehr je Straße/Bereich gibt, die einfach keinen Parkplatz finden können. Zu wenig Platz => mehr Platz schaffen oder für weniger Bürger sorgen - aber nein, wo kassiert werden kann, wird kassiert. Ist ja schließlich deren Stadt und nicht unsere.
 
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Frauenfreund71

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Da würde mir bei Köln noch viel mehr einfallen.
Und wenn gar nichts mehr geht, dann gibt‘s ja noch den FC.
 
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Pa55

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Eine Frage ergibt sich für mich immer: ´´Muß ich als Ortsfremder den Sperrbezirk der Stadt kennen? Wie wird mit mir als Ortsfremden umgegangen, sollte man mich dort erwischen?´´

Gruß Pa55
 

Elswag

Kenner
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... Muß ich als Ortsfremder den Sperrbezirk der Stadt kennen? ...

Nein, musst Du nicht kennen. Jedenfalls liegen an den Ortseingangsschildern m. W. keine Amtsblätter zu verpflichtenden Einsichtnahme aus. Die Sperrbezirksverordnungen richten sich überdies an die Anbieter, die Prostituierten, die "der Prostitution nachgehen".

Anders sieht es mit der Stadtordnung in Köln aus. Die ist m. E. aber im hier relevanten § 12 höchst angreifbar, zumindest dann, wenn gegen einen versuchten Freier wegen Kontaktaufnahme gleich beim ersten Mal ein Bußgeld verhängt werden soll. Die Kölner dürften das aber wie bei Prostituierten handhaben, also beim ersten "Erwischen" nur Info, beim zweiten Mal Personalienfeststellung und Bußgeldandrohung und erst danach OWiG-Verfahren. Dagegen wäre dann auch verfahrensrechtlich nichts einzuwenden.
 
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Tobiknos

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Meines Erachtens legt die Stadt Köln den Begriff Sperrbezirk sehr eigenartig aus.
Frage mich eigentlich wo ein Callgirl dann lt. der Stadt Köln Dich überhaupt nur besuchen kann.
Mußt Du dir dann einen Wohnwagen mieten und den außerhalb des Sperrbezirkes parken?
Sperrbezirk heißt für mich eigentlich nur, dass die Mädels sich nicht auf der Straße anbieten dürfen.

Soweit mir der Sperrbezirk von Aachen bekannt ist gibt es darin seit Jahren mehrere Wohnungspuffs.

Habe soeben noch gegoogelt:
Wenn ich die Verordnung richtig lese, ist es auch in Köln nur in der Öffentlichkeit verboten, siehe unter: Was ist verboten!

Auch für Dortmund finde ich nicht, dass man sich im Hotel strafbar macht:
Link removed
Möchte bald vermuten das Mädel hat Dir einen Bären aufgebunden.

Gruß Pa55
Dieser Link https://www.dortmund.de/media/p/oednungsamt/ordnungsamt/prostitution/Sperrbezirk_alle_Prostitutionsarten.pdf ist vielleicht relevanter, weil er den Sperrbezirk definiert, während die Ordnungsbehördliche Verordnung sich nur darauf bezieht und ansonsten die Straßenprostitution überall verbietet.

Und als "Ausübung der Prostitution" ist tatsächlich alles gemeint, vom Anbieten über das Anbahnen bis zur Durchführung des Aktes.

Was Köln und den dortigen Sperrbezirk angeht: so umfassend ist der gar nicht, dass man da einen Wohnwagen braucht … aber mein bevorzugtes Hotel liegt halt am Rhein, nicht weit weg vom Dom, und damit mitten drin.
 
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Tobiknos

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Vielleicht hatte die Dame vom Sommer verwöhnt einfach keine Lust in die kalte Nacht hinaus zu müssen. :D
Könnte sein, aber wenn es so gewesen wäre, dann hätte die betreffende Dame nicht so eine bescheuerte Ausrede benutzt – dafür kennen wir uns dann doch zu gut; sie hätte gewußt, dass sie keine Ausrede braucht, so wie sie gewußt hat, in welchem Hotel ich bin, bevor ich es ihr gesagt habe.

Jungs, warum habt Ihr so wenig Vertrauen, wenn es darum geht, was Huren sagen?
 
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Tobiknos

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Die Stadt Köln hat sich in ihren Verordnungen ziemlich verhäddert. Deren "Stadtordnung" ( ) verbietet in § 12 in den Sperrbezirken einschränkungslos jegliche Prostitution. Mir erschließt sich der Sinn von Sperrbezirksverodnungen, die teils nur Orte oder Zeiten ausnehmen, daher nicht.

Schön traurig, wenn sich der Verwaltungskäse gegenseitig widerspricht.
Die "Stadtordnung" verbietet in den "Sperrbezirken" jegliche Prostitution, und die "Sperrbezirksverordnung" definiert, welches diese "Sperrbezirke" sind – wo ist da der Widerspruch?

Ist übrigens in Dortmund auch nicht anders – siehe oben – und vermutlich in allen anderen Städten zumindest ähnlich.
 
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Tobiknos

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Man könnte und sollte ein ganzes Forum zur Stadt Köln aufmachen. Z.B. zum Thema Parkplätze;
da schafft es eine Stadt nicht für genügend Parkplätze zu sorgen und kassiert stattdessen ungeniert bei den Anwohnern ab, von denen es immer drei, vier, fünf und mehr je Straße/Bereich gibt, die einfach keinen Parkplatz finden können. Zu wenig Platz => mehr Platz schaffen oder für weniger Bürger sorgen - aber nein, wo kassiert werden kann, wird kassiert. Ist ja schließlich deren Stadt und nicht unsere.
Es gibt kein Problem damit, einen Parkplatz zu finden!!
Das Problem besteht darin, ein Taxi zu finden, das einen von diesem Parkplatz aus nach Hause bringt.
 
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Pa55

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Dieser Link https://www.dortmund.de/media/p/oednungsamt/ordnungsamt/prostitution/Sperrbezirk_alle_Prostitutionsarten.pdf ist vielleicht relevanter, weil er den Sperrbezirk definiert, während die Ordnungsbehördliche Verordnung sich nur darauf bezieht und ansonsten die Straßenprostitution überall verbietet.

Und als "Ausübung der Prostitution" ist tatsächlich alles gemeint, vom Anbieten über das Anbahnen bis zur Durchführung des Aktes.

Was Köln und den dortigen Sperrbezirk angeht: so umfassend ist der gar nicht, dass man da einen Wohnwagen braucht … aber mein bevorzugtes Hotel liegt halt am Rhein, nicht weit weg vom Dom, und damit mitten drin.

Hallo Tobiknos,
1. wenn Du diese Verordnung

ganz liest wirst Du feststellen, dass der Begriff Sperrbezirk sich nur auf öffentliche Plätze bezieht.
Dies ist der Unterschied/Widerspruch zwischen dieser und der anderen Verordnung.
Welche Verordnung nun rechtlich vorrangig ist kann ich auch nicht beurteilen.
2. Gibt es in dem von Dir ganzstädtischen Sperrbezirk keine Sexclubs oder Privatadressen in denen Sex angeboten wird? Kann ich mir nicht vorstellen.
3. Glaubst Du wirklich, dass speziell zu Kölner Messen in den Hotels im Sperrbezirk kein Escort-Service angeboten wird?

Gruß Pa55
 
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Elswag

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Die "Stadtordnung" verbietet in den "Sperrbezirken" jegliche Prostitution, und die "Sperrbezirksverordnung" definiert, welches diese "Sperrbezirke" sind – wo ist da der Widerspruch? ....

Das hatte ich bereits in meinem bezogenen Beitrag (#5) kurz erklärt "... Sperrbezirksverodnungen, die teils nur Orte oder Zeiten ausnehmen. ..."

Die Stadtordnung untersagt Prostitution in den Sperrbezirken ausnahmslos, die Sperrbezirksverordnungen entweder nur auf öffentlichen Plätzen oder nur zu bestimmten Zeiten (6 - 20 Uhr). Der Widerspruch ist evident.
 
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