Zur Bundesgartenschau wird da aufgeräumt
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Heilbronn Der Heilbronner Straßenstrich an der Hafenstraße grenzt an das Gelände der Bundesgartenschau. Für die Zeit der Buga soll der Sperrbezirk, in dem Prostitutionsverbot gilt, vergrößert werden. Auch zeitlich werden sexuelle Dienstleistungen begrenzt.
25 Prostituierte traf die Polizei bei einer Kontrolle des Straßenstrichs an der Hafenstraße im Juli 2018 an. Wer abends auf der Straße unterwegs ist, kann die aufreizenden Damen kaum übersehen. Damit sich die entsprechenden Bilder nicht in den Köpfen der Besucher festsetzen, hat der Heilbronner Gemeinderat ein zeitweises Prostitutionsverbot in einem erweiterten Bereich beschlossen.
„Der Wunsch wurde auch aus der Bevölkerung an uns herangetragen, die Zeiten einzugrenzen“, erklärte Sozialbürgermeisterin Agnes Christner in der letzten Gemeinderatssitzung des Jahres. So soll während der Gartenschau die Prostitution nur zwischen 20 und 6 Uhr und damit eine Stunde kürzer als bisher erlaubt sein. „Das ist doch immer noch ein ausreichender Zeitraum“, befand Christner.
Vieles wird geduldet
Seit 2012 hat sich die Straßenprostitution an der Hafenstraße etabliert. Nach Einschätzung der Verwaltung wird sie nicht nur von den Prostituierten und den Freiern akzeptiert, sondern auch von Anwohnern und ansässigen Betrieben überwiegend geduldet. Je nach Witterung und Jahreszeit schwanke die Zahl der anwesenden Prostituierten.
Die Autokennzeichen von Freiern ließen zudem den Schluss zu, dass die Straßenprostitution in der Hafenstraße regionalweit bekannt ist, teilt die Stadtverwaltung mit. Ein wesentlicher Grund hierfür dürfte der Umstand sein, wonach in Baden-Württemberg Prostitution nur in Kommunen mit mehr als 35.000 Einwohnern zulässig ist.
Grundsätzlich beachten die Prostituierten das seit Ende 2014 geltende, zeitlich beschränkte Verbot sexueller Dienstleistungen zwischen 6 und 19 Uhr. Obwohl in der Hafenstraße aufgrund der Lage in einem Gewerbegebiet manches toleriert wird, gehen allerdings auch Beschwerden zu einzelnen Prostituierten und zu illegaler Müllablagerung bei der Verwaltung ein.
Keine Genehmigung notwendig
Die Frauen, die dort ihre Dienste anbieten, müssen übrigens keine Genehmigung für die Ausübung ihrer Tätigkeit haben. Dagegen sei der Betrieb eines Prostitutionsgewerbes künftig erlaubnispflichtig, schreibt die Stadt. Das heißt, wer Räume bereitstellt oder sexuelle Dienstleistungen einer anderen Person anbietet, muss dies anmelden.
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Vergrößert wird für die Zeit der Buga auch das Gebiet, in dem ein Prostitutionsverbot gilt – der sogenannte Sperrbezirk. Zuletzt wurde 2014 der Zuschnitt des Sperrbezirks in Heilbronn geändert. Nun sollen insbesondere auf den Strecken, auf denen der Busshuttle teils bis nach 20 Uhr unterwegs ist, keine „Anbahnungsgeschäfte“ zu beobachten sein. Künftig sind auch der Festplatz „Theresienwiese“ sowie die Grün- und Sportanlagen rund um das Frankenstadion Teil des Sperrbezirks. Dagegen soll Prostitution nördlich des Zukunftsparks „Wohlgelegen“ und östlich der Hafenstraße zumindest in bestimmten Bereichen erlaubt bleiben.
Der Gemeinderat stimmte bei einer Gegenstimme von Herbert Burkhardt (FWV) den Vorschlägen der Verwaltung zu. Nun muss das Regierungspräsidium Stuttgart eine entsprechende Rechtsverordnung erlassen. Dies soll noch vor der Bundesgartenschau passieren.