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Magazin Unerlaubter Prostitution in March im breisgau

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Polizei ermittelt in March wegen unerlaubter Prostitution

In einer Wohnung in March sollen sich Frauen als Prostituierte betätigt haben. Anwohnern fiel das Kommen und Gehen der Freier auf. Die Polizei ist ...

 

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In einer Wohnung in March sollen sich Frauen als Prostituierte betätigt haben. Anwohnern fiel das Kommen und Gehen der Freier auf. Die Polizei ist eingeschaltet.
In March ermittelt die Polizei wegen unerlaubter Prostitution. Gegen Ende des Jahres 2018 sollen sich in einer vermieteten Wohnung Frauen als Prostituierte betätigt haben. Anwohner bekamen die Vorgänge mit, da das Kommen und Gehen der Freier auffiel. Schließlich wurde die Gemeindeverwaltung verständigt, die in dieser Sache die Polizei einschaltete.

Im Kreisgebiet ist Prostition nicht zulässig

Die Vorfälle spielten sich in Hugstetten ab. Der Kontakt zu Freiern wurde offenbar über Internet und Telefon hergestellt. Auf Anfrage bestätigte die Polizei, dass Ermittlungen laufen. In jedem Fall geht es um einen Verstoß gegen den Paragraphen 120 des Ordnungswidrigkeitsgesetzes, der das Verbot der Prostitution regelt. Dieses gilt generell in Baden-Württemberg in Gemeinden mit weniger als 35 000 Einwohnern.

Auch das Landratsamt betont, dass im gesamten Kreisgebiet Prostitution nicht zulässig ist. Als Ortspolizeibehörde könne deshalb die Gemeinde zusätzlich formell die "Unterbindung des Betriebes", also der gewerbsmäßig ausgeübten Prostitution, untersagen. Dazu müsste sie freilich einen konkreten Adressaten haben, also die dort tätigen Frauen und – da diese kaum für die Gemeinde greifbar sind –, eventuell den Mieter oder den Vermieter der Wohnung. Noch habe man keine Angaben der Polizei zu den Vorfällen und den beteiligten Personen bekommen, erklärte Bürgermeister Helmut Mursa.

Die Polizei verweist darauf, dass die Ermittlungen noch laufen. Dabei wird auch geprüft, ob ein strafrechtlicher Verstoß vorliegt gegen den Paragraphen 184. Er kommt zur Anwendung, wenn beharrlich gegen ein an einem Ort erlassenes Prostitutionsverbot verstoßen wird. Ansonsten ist Prostitution in Deutschland zulässig, aber nur in Städten ab einer je nach Bundesland unterschiedlichen Größe und nur in Bereichen, für die kein Verbot erlassen wurde. Zudem gibt es das Prostituiertenschutzgesetz, das Meldeauflagen für in der Prostitution tätige Personen vorsieht.
 
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