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Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Baden-Württemberg: Bordelle bleiben geschlossen

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Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Baden-Württemberg:
Klagende Bordelle bleiben geschlossen


Mannheim (dpa/lsw) – Bordelle bleiben nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs in Baden-Württemberg coronabedingt weiter geschlossen. Die Mannheimer Richter wiesen einen Eilantrag zurück. Zwei Betreiberinnen von Bordellen in Konstanz, Baden-Baden und Heidelberg hatten gefordert, unter scharfen Hygieneregeln sexuelle Massagen zuzulassen.

Der Eingriff in die Berufsfreiheit der Antragsstellerinnen durch die Corona-Verordnung des Landes sei gerechtfertigt, teilte das Gericht am Dienstag mit. Es bestehe nach wie vor die Gefahr der schnellen Verbreitung des Coronavirus, wie etwa die Ausbrüche in Fleischereibetrieben zeigten. Die 1, 5-Meter-Abstandsregelung sei bei Massagen nicht einzuhalten; dies hätten auch die Betreiberinnen eingeräumt.

Die beiden Frauen wollten durchsetzen, dass Massagen mit Einmalhandschuhen und Schutzmasken für Kunden und Prostituierte erlaubt werden. Dabei verwiesen sie auch auf die Öffnung von Tattoo- und Piercingstudios unter Hygieneauflagen.

Der 1. Senat wies den Vergleich zurück: Prostitution ziele auf einen engen Körperkontakt ab, der zu erhöhter Atemaktivität und damit erhöhtem Infektionsrisiko führe. Eine Prostituierte bediene zudem in denselben Räumlichkeiten im Laufe des Tages mehrere Kunden, was einer Verbreitung des Virus Vorschub leisten könne.

Hinzu komme, dass das auch von Betreiberinnen vorgeschlagene Hinterlegen von Kontaktdaten sich bei dem Kundenkreis als problematisch erweisen könne. Die meisten Kunden dürften kein Interesse haben, ihren Besuch im Bordell zu dokumentieren. Im Ernstfall sei dann eine lückenlose Rückverfolgung von Infektionsketten unmöglich, erklärte das Gericht.

Die Entscheidung ist unanfechtbar (Aktenzeichen: 1S 1617/20 und 1S 1629/20).
 
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Schon seltsam, dass eine solche Entscheidung unanfechtbar sein soll, denn die Begründung ist laut Pressetextchen reichlich blöde ausgefallen.

Die meisten Kunden dürften kein Interesse haben, ihren Besuch im Bordell zu dokumentieren. Im Ernstfall sei dann eine lückenlose Rückverfolgung von Infektionsketten unmöglich, erklärte das Gericht.
Dann kommen eben diese meisten Kunden nicht, aber alle anderen die einem Scan/Foto des Persos zustimmen.

Eine Prostituierte bediene zudem in denselben Räumlichkeiten im Laufe des Tages mehrere Kunden, was einer Verbreitung des Virus Vorschub leisten könne.
Und eine Massagetante, die hat nur einen pro Tag, oder was?

Prostitution ziele auf einen engen Körperkontakt ab, der zu erhöhter Atemaktivität und damit erhöhtem Infektionsrisiko führe.
Deswegen geht es ja ums Wichsen. Eine gute Massage entspannt lange Zeit, führt und hält später einen Spannungsbogen. Die üblichen drei Minuten schneller Atmen werden wir hoffentlich alle überleben.

Um Danischen Feststellungen zu folgen, sitzen an diesem Gericht evtl. landestypische Quotenfrauen? Denn geht dümmer geht es sonst nur bei Bento, dem dummen Magazin vom Spiegel.

Es ist keine Frage, dass Saunaclubs, Laufhäuser und Wohnungsbordelle mit mehreren Zimmern unbedingt zu bleiben müssen. Selbst Einzelappartements und tageweise/wochenweise genutzte Hotelzimmer wie es z.B. Dutzende in Köln gibt, sollten vielleicht zu bleiben. Aber Escortservice, Massagen und Handentspannung sind signifikant weniger massenansteckungstauglich und darum als erste Instanz menschlicher Volkshygiene zuzulassen. Und das im Namen des Volkes!
 
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