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Magazin Vor der Tochter prostituiert: Mutter vor Gericht

Tron

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Miesbach - Was tun, wenn finanziell der Schuh drückt? Eine Miesbacherin hat sich deswegen illegal zuhause prostituiert. Das hat ihr jetzt jede Menge Ärger eingebracht - vor allem, weil es ihre minderjährige Tochter mitbekommen hat.

Um Geld zu verdienen, kommen manche Menschen auf die seltsamsten Ideen. Sabrina M. (Name und Alter geändert) hat ihre „Tätigkeit“ nun viel Ärger eingebrockt. Wegen jugendgefährdender Prostitution und Betrug landete die 45-Jährige auf der Anklagebank des Miesbacher Amtsgerichts. Sie bekam eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 15 Euro aufgebrummt.

Zwischen September 2010 und April 2011 hatte die arbeitslose Miesbacherin ihre Liebesdienste auf Internetportalen angeboten – ohne ihr Gewerbe anzumelden. Drei bis vier Freier soll sie pro Monat in ihrer Wohnung empfangen und dafür 100 Euro für eine Stunde verlangt haben. Sabrina M. stritt aber alles ab. „Ich habe keine 100 Euro verlangt und bin lediglich mit Bekanntschaften aus dem Chat zum Essen oder ins Musical gegangen.“

Ihre Aussagen vor Gericht waren jedoch widersprüchlich zu denen, die sie bei der Polizei abgegeben hatte. Damals gab sie demnach zu, drei bis vier Kunden im Monat empfangen und Geld angenommen zu haben. „Das habe ich bei der Polizei nie so angegeben“, sagte die Miesbacherin, mehrmals den Tränen nahe. „Warum unterschreiben Sie es dann?“, fragte Richter Walter Leitner. „Das Abrücken zu Ihrer Aussage bei der Polizei ist haltlos. Sie verniedlichen das Ganze.“

Apropos Polizei: Die Ermittlungen der Miesbacher Kriminalpolizei waren fast spielfilmreif. Nachdem eine anonyme Anzeige beim Miesbacher Landratsamt mit dem Hinweis auf illegale Prostitution eingegangen war, nahm sich zunächst die Kripo der Sache an. Ein 54-jähriger Beamter spielte dabei den Lockvogel, kontaktierte die Hobby-Prostituierte über die Internetseite unter dem Namen „Bernd“ und vereinbarte mit ihr ein Treffen in ihrer Wohnung. Die Angeklagte bestätigte an der Wohnungstür – leicht bekleidet in einem schwarzen Negligé – den Preis, wobei ihre minderjährige Tochter daneben stand. Daher musste sie sich auch wegen jugendgefährdender Prostitution verantworten.

Das rief letztlich auch das Jugendamt auf den Plan, wobei dieses keine Jugendgefährdung bei dem Mädchen feststellen konnte. Trotzdem habe die Tochter die Kontaktaufnahme mitbekommen. „Mir kam es so vor, als hätte die Tochter so etwas schon öfter gehört“, meinte der Polizeibeamte, der sich in der Wohnung auswies und mit einem Kollegen die Frau überführte. Dabei habe die Angeklagte einen Beamten sogar gekannt: „Ich habe es auch nicht verstanden, weshalb sie mich erkannt und trotzdem reingelassen hat. Sie meinte, Polizisten hätten vielleicht auch Bedürfnisse.“

Für Richter Leitner war daher ebenfalls klar, dass die Tochter etwas mitbekommen haben musste. „Sie stand beim Anbahnungsgespräch daneben und weiß, dass der sich keine Briefmarken bei Ihnen kauft.“ Zudem nahm er der Angeklagten auch nicht ab, sie habe sich lediglich mit Männern zum Essen verabredet. „Die Internetseiten klingen nicht wie romantische Chatrooms. Dort sind die Preise festgelegt, und es wird nicht lange rumgefackelt.“


tz-online, 24.05.2012

[DMLURL]http://www.tz-online.de/aktuelles/bayern/illegal-prostituiert-mutter-miesbach-gericht-tz-2331169.html[/DMLURL]
 
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James_cole

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Nur gut, dass die Polizei das beendet hat.
Der Bericht hätte sicher einige ermutigt, die Dame zu buchen und möglichst vor den Augen der Tochter zu nehmen.
 
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