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Fragen Was ist Geschlechtsverkehr?

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Danisch Armee
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Eben gefunden/gelesen:
nochmal zurück zum Begriff Geschlechtsverkehr: Geschlechtsverkehr ist das Eindringen des männlichen Penis in der Scheide der Frau und bestimmt für die Fortpflanzung.

AV und OV ist kein Geschlechtsverkehr, weil bestimmungsgemäß damit eine Fortpflanzung unmöglich ist. Im Gesetzsestext taucht nur der Begriff Geschlechtsverkehr auf. In der Begründung dazu, wird die Ansicht vertreten, dass auch AV und OV ein GV sei.

Dummes Zeug! Begründungen irgenwelcher Ministerialbeamten erwachsen nicht zum Gesetz und gerade in Straf- und OWI-Sachen gilt das Bestimmtheitsgebot
 

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Danisch Armee
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Scheint aber Quark zu sein. Oder doch nicht?


Und was man wieder alles findet:
 

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Danisch Armee
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Wie man uns Freier behandelt ist ja nur eine Sache. Viel wichtiger ist wie die Mädels behandelt werden und denen noch nicht mal ein Handtuch zur Verfügung zu stellen ist eine verdammt krasse Respektlosigkeit. Geht gar nicht!

Geil, ein Genderbub! Was man mit Männern macht, ist egal. Hauptsache man passt auf die Frauen auf. Oder doch wieder nur die Erkenntnis, dass man auf Kinder und Behinderte besonders aufpassen muss?
 
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Tobiknos

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Geschlechtsverkehr ist das Eindringen des männlichen Penis in der Scheide der Frau und bestimmt für die Fortpflanzung.
Und woher stammt diese Definition? Aus dem Biologiebuch? Aus einem Gesetzbuch? Wenn letzteres: aus welchem?

Aus Wikipedia ( ):
Geschlechtsverkehr (auch Geschlechtsakt (von actus‚ ‚Antrieb, Bewegung’), Koitus (von coitus‚ ‚Zusammengehen, Begattung’), (von copulatio, ‚Verknüpfung, Verbindung’), Kohabitation (von cohabitatio, ‚Beisammenwohnen’) oder Beischlaf) bezeichnet im traditionellen Verständnis die Vereinigung zweier Sexualpartner, bei der der Mann den in die der Frau einführt – den .

Mit der zunehmenden gesellschaftlichen Akzeptanz auch anderer hat der Begriff des „Geschlechtsverkehrs“ beziehungsweise des „Koitus“ eine erfahren und findet auch für andere „penetrative“ (lat. „eindringen“) Sexualpraktiken wie den bei und Paaren Verwendung. Je nach Definitionsverständnis können auch andere Varianten der intensiven , an denen nicht die primären beider Partner beteiligt sind, zum Beispiel der oder das Coire per mammae, im heutigen Sprachgebrauch zunehmend auch als eine Form oder ein Teil des Geschlechtsverkehrs angesehen werden.

Nun ist Wikipedia nicht das Maß der Dinge, aber zumindest ein starkes Indiz dafür, dass die ursprünglich genannte Definition mindestens nicht unbestritten ist …

Google macht sich die Sache einfach, wenn man nach "Definition Geschlechtsverkehr" fragt:
Ge·schlechts·ver·kehr
/Geschléchtsverkehr/
Substantiv, maskulin [der]
  1. sexueller Kontakt mit einer Partnerin, einem Partner
Auf heißt es zum Thema:
Beischlaf, Koitus, miteinander schlafen, Sex haben: Geschlechtsverkehr hat viele Namen – von lustig über romantisch bis hin zu abwertend. Im eigentlichen Sinne versteht man unter Geschlechtsverkehr alle Sexualkontakte, bei denen der erigierte Penis in Vagina oder After des Partners oder der Partnerin eingeführt wird oder bei denen es zum Oralverkehr kommt.

Natürlich findet sich, wenn man weiter im Netz sucht, auch die sehr eingeschränkte, oben zitierte Definition – die zudem im rein biologischen Sinne wohl auch die einzig korrekte ist. Die (katholische) Kirche wird das vermutlich auch so sehen … aber Juristen, Soziologen, Philosophen, Politiker, Puffgänger haben da definitiv noch mindestens eine andere Betrachtungsweise …
 

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Danisch Armee
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Es meinte ein Oberfreier, dass man ihm nichts könne, wenn er seinen Lümmel ungummiert in eine Mundfotze stecken würde, weil das dann kein Geschlechtsverkehr wäre und das Gesetz somit nicht gelten würde.
 
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Tobiknos

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Es meinte ein Oberfreier, dass man ihm nichts könne, wenn er seinen Lümmel ungummiert in eine Mundfotze stecken würde, weil das dann kein Geschlechtsverkehr wäre und das Gesetz somit nicht gelten würde.

Na ja, die Kommentare zum sogenannten "Prostitutionsschutzgesetz" sprechen da aber eine deutlich andere Sprache – und wie ich in einer komplett anderen Sache leidvoll erfahren durfte, sind diese Gesetzeskommentare für viele Richter mindestens genauso relevant wie die Gesetzestexte selbst.

Es gibt sogar mindestens einen Kommentar, der darauf abhebt, dass im Sinne des Gesetzes auch Cunnilingus als Geschlechtsverkehr zu werten ist und demzufolge auch nur mit Schutz durchzuführen sei – zwar nicht mit Kondom, sondern mit Lecktuch, obwohl dieses im eigentlichen Gesetz noch nicht einmal erwähnt wird.

Wenn der genannte Oberfreier also meint, er könne ungeniert Französisch ohne genießen, dann soll er hoffen, dass die/der SDL ihn nicht hinhängt … vielleicht hat er aber Glück und der betreffende Richter folgt seiner Definition von Geschlechtsverkehr. Aber größere Beträge (alles über fünf Euro …) würde ich darauf nicht wetten …
 

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Danisch Armee
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Der Admin hat eine neue Lösung für uns, die demnächst online geht. Zumindest in der Theorie eine schöne Sache, wenn auch nur alter Wein in einem alten Schlauch. Mal sehen, ob der das schafft bei all den vielen offenen Baustellen.
 
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