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nochmal zurück zum Begriff Geschlechtsverkehr: Geschlechtsverkehr ist das Eindringen des männlichen Penis in der Scheide der Frau und bestimmt für die Fortpflanzung.
AV und OV ist kein Geschlechtsverkehr, weil bestimmungsgemäß damit eine Fortpflanzung unmöglich ist. Im Gesetzsestext taucht nur der Begriff Geschlechtsverkehr auf. In der Begründung dazu, wird die Ansicht vertreten, dass auch AV und OV ein GV sei.
Dummes Zeug! Begründungen irgenwelcher Ministerialbeamten erwachsen nicht zum Gesetz und gerade in Straf- und OWI-Sachen gilt das Bestimmtheitsgebot