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Magazin Was tun, wenn die Polizei anrückt?

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Was tun, wenn die Polizei anrückt?

Ist es Euch schon passiert, dass die Polizei während Eurer Anwesenheit in einen Club eingerückt ist?
Was geschieht dann? Wie verhält man sich optimalerweise?


Ursprünglich aus 2007
 
Nein, dass ist mir zum Glück noch nicht passiert.

Ich denke mal sollte Ruhe bewahren…….

Die Polizei wird von allen die Personalien aufnehmen und das war es dann würde ich sagen. Wenn gegen einen nichts vorliegt, dann kann man bestimmt gehen und der Besuch im Club ist für den Tag vorbei.
 
Wer zahlt eigentlich den Eintritt in einem solchen Fall?
Der Staat eher nicht, aber genau dessen Beamte verursachen, dass ich nicht nutzen kann, wofür ich bezahlt habe.
 
Also ich gehe mal davon aus das außer einer Ausweißkontrolle nichts passiert.
Einmal bin ich fast in eine Kontrolle in Oberhausen geraten aber ich hatte sie schon gesehen wo ich einen Parkplatz suchte und bin dann woanders hingefahren.
Reiner17
 
In einem Club oder Eros denke ich auch, wird nicht mehr als der Ausweis kontrolliert werden dürfen. Ist ja legal, wie schon geschrieben. Ich frage mich, was in einer Wohnung oder Massage passiert?

Hatte gleiches auf der Flasse, wo ich viel Polizei gesehen habe und gedreht bin. Vielleicht gleiche Zeit.
 
Die interessieren sich hauptsächlich für die Frauen und das Ordnungsamt und Zoll sind fast immer dabei. Bei uns ist es lediglich eine Ausweiskontrolle, die sammelten erstmal die Persos ein das dauerte eine Gefühle Ewigkeit bis ich den wieder hatte und gehen konnte.
 
Ist mir einmal passiert bei einem Hotel GangBang. Waren noch gar nicht richtig zur Sache gekommen und noch am klönen, da klopfte es an der Tür und die Horde von O-Amt, Zoll und Kripo kam rein. Dumm für das Pärchen das den GangBang organisierte, Zoll und Kripo waren enttäuscht weil es nix für sie war und ganz locker drauf, gaben sogar dem Pärchen Tipps wie sie sowas besser vermeiden könnten. Nur die Tussen vom O-Amt nervten, wurde sogar zu einer Aussage geladen. Die hätten uns wohl gerne erwischt, war nämlich ein AO GangBang, aber Gott sei Dank hatten wir unsere Schwänze noch alle in der Bux.

Da ich Single bin war mir die Ladung vollkommen egal, aber zwei verheiratete Mitstecher machten sich schon Sorgen wegen der Post. Naja, der GB war natürlich zu Ende bevor es losgegangen war, bin dann noch auf den Vulkan in Duisburg um wenigstens den Druck loszuwerden.

Ach ja, wegen Verhalten. Perso zeigen musste auf jeden Fall, da führt kein Weg dran vorbei. Haste keinen dabei, dann machen die Identitätsfeststellung. Aber was soll´s, so lange man nix verbrochen hat braucht man auch nichts befürchten.
 
Hatte das vor einiger Zeit in einem Club gehabt. Kumpel war schon drin als ich bei der Parkplatzsuche die Busse von Zoll, Polizei und O-Amt gesehen hab.

Kurz noch abgewartet, da kam auch schon der Anruf, das es Kontrollen gibt.

Die Mädels in den einen Raum, die Freier in den anderen.

Die Kontolle bei den Männern brachte nichts zu Tage und war nach gut 45 Minuten vorbei, wer kontrolliert war, konnte entweder im Warteraum auf die Mädels warten oder nach Hause gehen. Eintritt gabs nicht zurück.

Bei den Damen sah das anders aus. Bis da die ersten raus kamen waren die Männer schon fertig.

Die Kontrolle war nach drei Stunden rum, die Laune von den Frauen auf dem Nullpunkt.

Die wollten Enten dem Tag nichts mehr machen oder zockten auf schnelle Nummern.

Von Vorladungen der Freier war nichts bekannt.
Die, die auf dem Zimmer waren scheinen alles Regelkonform gemacht zu haben.

Einen schönen Jahresausklang.
 
Ach ja, wegen Verhalten. Perso zeigen musste auf jeden Fall, da führt kein Weg dran vorbei. Haste keinen dabei, dann machen die Identitätsfeststellung.
Falsch!

Du "musst" keinen Perso zeigen. Als deutscher Staatsbürger musst du lediglich einen gültigen Personalausweis besitzen. Das ist Pflicht. Eine Mitführpflicht für dein Ausweisdokument gibt es nicht (auch wenn die Polizei das seit Jahren gern anders hätte!).

Die "Identitätsfeststellung" obliegt der Polizei. Du hast keinerlei Mitwirkungspflicht! (Bedeutet u. a. du musst deinen Ausweis auch nicht rausholen, selbst wenn du ihn dabei hast! Du kannst - nicht musst und ob es in der jeweiligen Situation klug ist sei dahingestellt - jede "Mitwirkung" verweigern.)

Machst du KEINE Angaben zu deiner Identität UND hast keinerlei, deine Identität "nahelegene" Dokumente (z.B. Krankenvers. Karte mit Bild, Führerschein mit Bild.etc) dabei, könnte (NICHT muss!) die Polizei dich zur Feststellung deiner Identität vorübergehend in Gewahrsam nehmen. Vorausgesetzt es besteht ein "hinreichender Tatverdacht" gegen dich. Da der Besuch einer Prostituierten in Deutschland jedoch legal ist, wird es schwer für die Beamten einen solchen gegen dich herzuleiten.

Machst du Angaben zu deiner Person, also gibst Auskunft über deinen Namen, deine Meldeadresse, dein Geburtsdatum und deinen Geburtsort, dann reicht das zur Feststellung deiner Identität vollkommen aus! Die Polizei gleicht deine Angaben per Funk mit dem Register ab. Stimmen deine Angaben, gibt es keierlei Grund deine Angaben anzuzweifeln.

Hinweise der Polizei, es läge ja kein Lichtbild von dir vor und daher könne man nicht abgleichen ob du die angegebene Person bist, sind zutreffend, betreffen dich aber nicht. Denn erstens bist du nicht verpflichtet an polizeilichen Massnahmen mitzuwirken und zweitens besteht wie gesagt keine Mitführpflicht für deine Ausweisdokumente. Die Polizei könnte einen Abgleich mit dem im Register hinterlegten Lichtbildern und deinen Fingerabdrücken vornehmen, an dem du allerdings wieder nicht mitwirken musst.

In der Praxis ist es so: Du bist deutscher Staatsbürger, verfügst über einen gültigen Personalausweis und eine Meldeadresse, du machst wahrheitsgemäße Angaben zu deiner Person und lehnst jede weitere Mitwirkung ab, dann überprüfen die Beamten deine Angaben und damit ist die Sache der Identitäsfeststellung durch.


Allgemein zum Thema:
Das Wichtigste ist in einer Kontrollsituation, keinerlei Angaben machen(!), die über die Angaben zur eigenen Person hinausgehen! NICHTS. Auch nicht "gesprächsmässig", also beiläufig. Gar nichts!
Was einmal gesagt ist, kann dein Anwalt nicht mehr anders darlegen. Daher GAR NICHTS sagen. Nur darauf verweisen, dass man zu keiner Mitwirkung verpflichtet ist und sich das Recht vorbehält, möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt Angaben zu machen.

Das betrifft jedes ungewollte Zusammentreffen mit Ordnungsbehörden!
 
Zuletzt bearbeitet:
Sorry, das ist so nicht richtig. §163b StPO und §11 OWiG. Du hast Recht, eine Mitführpflicht des Perso gibt es nicht. Es spricht aber nichts dagegen den Perso zu zeigen, wenn man ihn dabei hat. Schließlich hat man ja nichts zu verbergen. Und die Identität wird so oder so festgestellt werden. Warum also riskieren mit zur Polizeiwache zu müssen. Seltsamer Vorschlag Personalien zu verweigern, warum? Wie Du schon sagst, wäre das tut wäre nicht nur nicht klug, sondern vor allem Blöd.

Die Personalienfeststellung galt hier auch für Zeugen. Genau das war es ja hier, es geht nicht um einen Tatverdacht, sondern die Personalien der Zeugen. Absolut zulässig diese festzustellen.

Natürlich braucht man keine Angaben zur Sache zu machen. Wenn man aber sicher ist keine Schuld zu haben und nichts zu verbergen hat, kann man durchaus Angaben zur Sache machen.
 
Du brauchst dich nicht entschuldigen. Kann passieren. Doch, das ist absolut richtig, ohne jeden Zweifel.

Les nochmal was ich geschireben habe. Ich sage nie, dass man wie Du behauptest "die Personalien verweigern" soll. Ich sage, es reicht vollkommen aus seinen Namen, seine Meldeadresse, sein Geburtsdatum und den Geburtsort zu nennen. Das reicht für einen deutschen Staatsbürger mit festem Wohnsitz und gültigen Personalausweis vollkommen aus. Völlig egal ob man Zeuge, Beschuldigter in einem Strafverfahren, oder völlig unbeteiligt ist. Niemand mit diesem Voraussetzungen riskiert "mit zur Polizeiwache zu müssen" wie du es zu suggerieren versuchst. Dafür besteht nämlich keinerlei Rechtsgrundlage.

Außer dir suggeriert hier auch niemand, "das es unzulässig sei, die Personalien von Zeugen festzustellen". Dafür benötigt die Polizei, unter o. g. Voraussetzungen, jedoch keinen Personalausweis. Zudem bist du nicht verpflichtet diesen vorzuzeigen (u. a. auch deswegen, weil die Polizei ihn dafür nicht benötigt).

Dein Hinweis "man könne ruhig Angaben zur Sache machen, wenn man sich sicher sei keine Schuld zu haben und nichts zu verbergen hat", ist juristisch lebensfremd, höchst naiv und unter Umständen sehr negativ für anschließende Verfahren. Deinen Rat sollte niemand geben. Nicht mal ein Laie. Und noch wichtiger: Deinem rat sollte niemand folgen. Auch kein Laie.

Wo du in deiner Annahme ebenfalls fatal falsch liegst ist, dass du als Zeuge (du sagst es geht i.d.F um diese) "keine Angaben zur Sache zu machen musst". Das Gegenteil trifft zu. Als Zeuge unterliegst du der Aussagepflicht. Zeugen müsen bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder vor Gericht aussagen. Sie müssen zudem die Wahrheit sagen und dürfen auch nichts weglassen. Es sein denn (in dem oben genannten Fall) du bist mit der oder den Prostituieren bei denen du angetroffen wirst, verwand oder verschwägert. Ganz anders als ein Beschuldigter, der keine Angaben machen muss und ausdrücklich Schweigen und ausdrücklich auch Lügen darf.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ich habe es mal erlebt bei Cindy in Voerde - Prüfung vom Zoll und Finanzamt - Cindy ist aufgesprungen, Fotze tropfte noch von der Pisse von mir..legte alle Unterlagen vor, das wurde abgehakt..danach kam sie wieder und wir lachten und es wurde ein richtig geiler Fick danach..sie sagte nur: Ich brauche jetzt dein Sperma in meiner Fotze zur Beruhigung ;-)

Es war echt geil und sie hat sogar die 15 Minuten Verzögerung hinten angehangen..also cool bleiben
 
Die Kontrollen der Polizei, dem Zoll und oder dem Ordnungsamt sind doch meistens nur zur Kontrolle der Verrichtungsstätte oder um die Frauen zu checken. Die müssen angemeldet sein und nach Möglichkeit möchten die auch Frauen finden, die zur Arbeit in dem Job gewungen werden.
Daher würde ich mir als normaler Freier in einem Club gar keine Sorgen machen. Der Besuch ist vollkommen legal und was auf den Zimmern passiert, kann eh niemand kontrollieren.
Das ganze unterbricht natürlich den laufenden Betrieb und man kann nicht wissen, wie lange die ganze Aktion dauert. Ob man danach noch Lust auf ein Zimmer hat, ist dann eine ganz andere Geschichte.
 
Es war einmal eine geile Fickparty im ehemaligen Deutschland in einem Haus mit Garten.
Dann kam nicht eingeladener Besuch, der dann nach einer Weile auch wieder weg war.
Anschließend haben die Mädels sich ficken lassen als ob es kein Morgen mehr gäbe.
Und wir hatten so eine Ahnung, dass das an den Uniformen gelegen haben muss.
 
Muss man erscheinen, wenn die Polizei in eigenem Namen und nicht im Namen der Staatsanwaltschaft vorlädt?

Nein!

Ausnahme: In Bayern muss man erscheinen, aber nicht aussagen
 
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