Ach ja, wegen Verhalten. Perso zeigen musste auf jeden Fall, da führt kein Weg dran vorbei. Haste keinen dabei, dann machen die Identitätsfeststellung.
Falsch!
Du "musst" keinen Perso zeigen. Als deutscher Staatsbürger musst du lediglich einen gültigen Personalausweis besitzen. Das ist Pflicht. Eine Mitführpflicht für dein Ausweisdokument gibt es nicht (auch wenn die Polizei das seit Jahren gern anders hätte!).
Die "Identitätsfeststellung" obliegt der Polizei. Du hast keinerlei Mitwirkungspflicht! (Bedeutet u. a. du musst deinen Ausweis auch nicht rausholen, selbst wenn du ihn dabei hast!
Du kannst - nicht musst und ob es in der jeweiligen Situation klug ist sei dahingestellt -
jede "Mitwirkung" verweigern.)
Machst du KEINE Angaben zu deiner Identität UND hast keinerlei, deine Identität "nahelegene" Dokumente (z.B. Krankenvers. Karte mit Bild, Führerschein mit Bild.etc) dabei, könnte (NICHT muss!) die Polizei dich zur Feststellung deiner Identität vorübergehend in Gewahrsam nehmen. Vorausgesetzt es besteht ein "hinreichender Tatverdacht" gegen dich. Da der Besuch einer Prostituierten in Deutschland jedoch legal ist, wird es schwer für die Beamten einen solchen gegen dich herzuleiten.
Machst du Angaben zu deiner Person, also gibst Auskunft über deinen Namen, deine Meldeadresse, dein Geburtsdatum und deinen Geburtsort, dann reicht das zur Feststellung deiner Identität vollkommen aus! Die Polizei gleicht deine Angaben per Funk mit dem Register ab. Stimmen deine Angaben, gibt es keierlei Grund deine Angaben anzuzweifeln.
Hinweise der Polizei, es läge ja kein Lichtbild von dir vor und daher könne man nicht abgleichen ob du die angegebene Person bist, sind zutreffend, betreffen dich aber nicht. Denn erstens bist du nicht verpflichtet an polizeilichen Massnahmen mitzuwirken und zweitens besteht wie gesagt keine Mitführpflicht für deine Ausweisdokumente. Die Polizei könnte einen Abgleich mit dem im Register hinterlegten Lichtbildern und deinen Fingerabdrücken vornehmen, an dem du allerdings wieder nicht mitwirken musst.
In der Praxis ist es so: Du bist deutscher Staatsbürger, verfügst über einen gültigen Personalausweis und eine Meldeadresse, du machst wahrheitsgemäße Angaben zu deiner Person und lehnst jede weitere Mitwirkung ab, dann überprüfen die Beamten deine Angaben und damit ist die Sache der Identitäsfeststellung durch.
Allgemein zum Thema:
Das Wichtigste ist in einer Kontrollsituation,
keinerlei Angaben machen(!), die über die Angaben zur eigenen Person hinausgehen! NICHTS. Auch nicht "gesprächsmässig", also beiläufig. Gar nichts!
Was einmal gesagt ist, kann dein Anwalt nicht mehr anders darlegen. Daher GAR NICHTS sagen. Nur darauf verweisen, dass man zu keiner Mitwirkung verpflichtet ist und sich das Recht vorbehält, möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt Angaben zu machen.
Das betrifft jedes ungewollte Zusammentreffen mit Ordnungsbehörden!