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Magazin Wien verbietet Straßenprostitution in Wohngebieten

Tron

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Neues Gesetz: Freier können künftig bestraft werden, wenn sie außerhalb erlaubter Zonen mit Prostituierten in Kontakt treten. Rotlichtlokale müssen per Bescheid genehmigt sein.

[WIEN] Nach monatelangem Tauziehen um die Reform des Wiener Prostitutionsgesetzes - Zankapfel: Straßenstrich - legten SP-Frauenstadträtin Sandra Frauenberger und Grün-Gemeinderätin Birgit Hebein Montagabend die heiß ersehnte Neuregelung im Rahmen einer Pressekonferenz vor.
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Künftig wird die Straßenprostitution aus den Wohngebieten verbannt. Rotlichtlokale müssen per Bescheid genehmigt sein. Freier können bestraft werden, wenn sie in einem Wohngebiet Prostituierte ansprechen. Die entsprechende Novellierung des Gesetzes wird am 30. Juni im Landtag beschlossen.

Verbot der Straßenprostitution in Wohngebieten

In Zukunft wird Straßenprostitution nur noch außerhalb des Wohngebiets erlaubt sein. Als solches gilt jede Fläche, die mehrheitlich mit Wohnhäusern bebaut ist. Dass diese Festlegung im Einzelfall schwierig werden dürfte, liegt auf der Hand. Auch in Kleingartensiedlungen, auf Friedhöfen, in Parks, die in Wohngebieten liegen, in Bahnhöfen und in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel wird die Prostitution (wie zum Teil schon bisher) verboten sein. Die Schutzzonen-Regel wird abgeschafft. Diese sorgte zuletzt für Wirbel. Derzeit gilt, dass in einem Radius von 150 Metern Luftlinie rund um „Schutzobjekte", Beispiel: Schulen, Jugendheime, Kirchen, Pflegeanstalten, der Straßenstrich untersagt ist.

Berichte zu Wien verbietet Straßenprostitution in Wohngebieten im Freierforum Doch war und ist es für Frauen, die ihre Dienste anbieten, praktisch unmöglich den Verlauf der unsichtbaren Grenzen exakt zu kennen. Dies hatte zur Folge, dass ständig - mitunter saftige - Verwaltungsstrafen eingehoben wurden, was wiederum einige Frauen dazu zwang, die Strafen durch noch mehr Sexarbeit zu verdienen.

Derzeit gibt es ungefähr 150 Frauen, die auf der Straße stehen. 2200 sind offiziell als Prostituierte registriert. Dazu kommen noch zwei- bis dreimal so viele Frauen, die unangemeldet, also illegal, der Prostitution nachgehen.
Noch einmal zurück zu den Schutzzonen: Voriges Jahr war ein Versuch der Stadt Wien gescheitert, den Straßenstrich in zwei Zonen (ein Abschnitt der Linken Wienzeile, ein Abschnitt hinter dem technischen Museum) zu verlagern. Die Frauen blieben an ihren gewohnten Standplätzen, da sie etwa auf die Nähe von Zehn-Euro-Hotels angewiesen sind.

Amnestie für Prostituierte, die gegen die Schutzzonen-Regel verstießen

Dieser Punkt stellt gewiss eine Erleichterung für die Betroffenen dar: Frauen, gegen die ein Verwaltungsstrafverfahren läuft - Stichwort: illegaler Standplatz innerhalb einer Schutzzone - dürfen damit rechnen, dass das Verfahren eingestellt wird. Und: Bei der Erstregistrierung der Frauen soll künftig eine NGO als Beratungsorgan herangezogen werden.

Meldepflicht für Rotlichtlokale, Zuverlässigkeits-Check für Betreiber

Lokale, in denen Prostitution ausgeübt wird, müssen künftig als solche behördlich gemeldet und per Bescheid genehmigt sein. Potenzielle Betreiber müssen einen Strafregisterauszug vorlegen. Alle bestehenden Lokale müssen der Meldepflicht binnen eines Jahres nachkommen. Wer ein Bordell ohne Genehmigung öffnet, riskiert bis zu 7000 Euro Strafe.

Geringere Strafen für minderjährige Prostituierte

Mädchen, die bisher erstmals als Minderjährige (unter 18 Jahre) bei der Prostitution erwischt wurden, zahlten Strafe. Dies bleibt ihnen künftig erspart, stattdessen ist eine Beratung obligat. Wer nicht hingeht, zahlt 200 Euro, bisher kostete dies 1000 Euro.

Bestrafung für Freier, die im Wohngebiet Kontakt anbahnen

Das neue Gesetz nimmt nun erstmals auch Freier in die Pflicht: Wenn ein Mann außerhalb der erlaubten Zonen mit Prostituierten Kontakt aufnimmt, macht er sich künftig strafbar. Bisher wurden nur über die „Anbieterinnen" Sanktionen verhängt. Die neue Regel soll nach einem Jahr evaluiert werden.

Die Presse, 30.05.2011

 
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