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Magazin 50.000 Einwohner

Ballonbert

User
Beiträge
7
C
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Hallo Leute,

und zwar habe ich eine Handvoll Fragen. Gibt es wirklich eine Verodnung, Gesetz oder sonstige Regelung in Deutschland, dass in Städten und Gemeinden unter 50.000 Einwohnern keine Prostitution ausgeübt werden darf?

Und wenn es das gibt, ist dies Landesrecht, oder bundesweites Recht?

Danke im voraus für Eure Antworten!

Gruß
ballonbert
 
P

Plasberg

User
Nicht ganz richtig

Gute Frage! Sie kann in Städten und Gemeinden mit bis zu 50000 Einwohneer ganz verboten werden, bei einer Größe darüber darf sie nur in einzelnen Bezirken verboten sein. Quelle: http://www.rechtslexikon.net/d/prostitution/prostitution.htm
 
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