Tron
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BONN/VETTWEISS. Wegen 100 Euro und ein paar Wertgegenständen soll ein 44-Jähriger aus Vettweiß im Januar eine Prostituierte in Euskirchen getötet haben. Vor dem Bonner Landgericht ist nun Anklage wegen Raubes mit Todesfolge und Mordes gegen den in Untersuchungshaft sitzenden Lkw-Fahrer erhoben worden.
Für die 51-jährige Euskirche*nerin war der 10. Januar 2013 nach Ermittlungen der Behörden ein ganz normaler Arbeitstag. Gegen 21 Uhr habe die Prostituierte den letzten Kunden in ihre Wohnung gelassen: den Vettweißer Lkw-Fahrer. Als sie gerade die Laken ihres Bettes hergerichtet habe, soll der Angeklagte plötzlich von hinten mit einer 25 Zentimeter langen Ratschen-Verlängerung auf sie eingeschlagen haben.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Prostituierte blutend aufs Bett fiel und liegenblieb. Kurze Zeit später soll sie sich jedoch aufgerappelt und versucht haben, die Wohnungstür zu erreichen. In diesem Moment schlang der Vettweißer der Frau einen herumliegenden Gürtel um den Hals und erdrosselt sie.
Bislang scheint unklar, zu welchem Zeitpunkt der Angeklagte mehrere Sachen aus der Wohnung an sich genommen hat. Er soll ein Laptop, das Mobiltelefon und persönliche Gegenstände der Prostituierten sowie Bargeld – er selbst spricht von knapp 100 Euro – mitgenommen habe, erklärte Oberstaatsanwalt Robin Faßbender. Unklar sei, ob der Mord vor oder nach dem Raub geschah.
Finanzielle Probleme?
Die Polizei ist dem Verdächtigen erst drei Monate nach der Tat auf die Schliche gekommen. Zeugenhinweise und genaue kriminalistische Untersuchungen führten letztlich zu dem Angeklagten, der die Tat weitgehend gestanden haben soll – nach seiner Festnahme am 7. April. Wie genau die Ermittler ihn zu fassen bekommen haben, wollte die Staatsanwaltschaft nicht verraten, um in ähnlich gelagerten Fällen gleiche Erfolge erzielen zu können.
„Der Angeklagte hat sogar angegeben, einen Tag vor der Tat bereits bei der Prostituierten gewesen zu sein“, so Faßbender. Er habe wohl herausfinden wollen, wann sie ihren letzten Kunden empfängt. Angeblich habe er ihr die Tageseinnahmen abnehmen wollen, weil es seiner Familie finanziell schlecht gegangen sein soll.
Nach den Angaben des ehemaligen Berufskraftfahrers fand ein Tauchtrupp der Polizei die Ratschen-Verlängerung sowie die Handtasche und die Geldbörse des Opfers im Bleibach bei Zülpich-Dürscheven, wo der Angeklagte die Gegenstände entsorgt haben will.
Da sich Opfer und Angeklagter nach Aussage des 44-Jährigen vor der Tat nicht gekannt haben, geht die Staatsanwaltschaft von Habgier sowie Verdeckung oder Ermöglichung des Raubes als Motiv aus. Bisher sei der Angeklagte einmal wegen Betrugs zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Es hätten „keine belastbaren Hinweise“ darauf gefunden werden können, dass er vorher schon versucht hätte, Prostituierte zu berauben, betonte Faßbender. Der Prozess vor dem Bonner Schwurgericht beginnt voraussichtlich Ende August.
Aachener Zeitung, 19.07.2013
Für die 51-jährige Euskirche*nerin war der 10. Januar 2013 nach Ermittlungen der Behörden ein ganz normaler Arbeitstag. Gegen 21 Uhr habe die Prostituierte den letzten Kunden in ihre Wohnung gelassen: den Vettweißer Lkw-Fahrer. Als sie gerade die Laken ihres Bettes hergerichtet habe, soll der Angeklagte plötzlich von hinten mit einer 25 Zentimeter langen Ratschen-Verlängerung auf sie eingeschlagen haben.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Prostituierte blutend aufs Bett fiel und liegenblieb. Kurze Zeit später soll sie sich jedoch aufgerappelt und versucht haben, die Wohnungstür zu erreichen. In diesem Moment schlang der Vettweißer der Frau einen herumliegenden Gürtel um den Hals und erdrosselt sie.
Bislang scheint unklar, zu welchem Zeitpunkt der Angeklagte mehrere Sachen aus der Wohnung an sich genommen hat. Er soll ein Laptop, das Mobiltelefon und persönliche Gegenstände der Prostituierten sowie Bargeld – er selbst spricht von knapp 100 Euro – mitgenommen habe, erklärte Oberstaatsanwalt Robin Faßbender. Unklar sei, ob der Mord vor oder nach dem Raub geschah.
Finanzielle Probleme?
Die Polizei ist dem Verdächtigen erst drei Monate nach der Tat auf die Schliche gekommen. Zeugenhinweise und genaue kriminalistische Untersuchungen führten letztlich zu dem Angeklagten, der die Tat weitgehend gestanden haben soll – nach seiner Festnahme am 7. April. Wie genau die Ermittler ihn zu fassen bekommen haben, wollte die Staatsanwaltschaft nicht verraten, um in ähnlich gelagerten Fällen gleiche Erfolge erzielen zu können.
„Der Angeklagte hat sogar angegeben, einen Tag vor der Tat bereits bei der Prostituierten gewesen zu sein“, so Faßbender. Er habe wohl herausfinden wollen, wann sie ihren letzten Kunden empfängt. Angeblich habe er ihr die Tageseinnahmen abnehmen wollen, weil es seiner Familie finanziell schlecht gegangen sein soll.
Nach den Angaben des ehemaligen Berufskraftfahrers fand ein Tauchtrupp der Polizei die Ratschen-Verlängerung sowie die Handtasche und die Geldbörse des Opfers im Bleibach bei Zülpich-Dürscheven, wo der Angeklagte die Gegenstände entsorgt haben will.
Da sich Opfer und Angeklagter nach Aussage des 44-Jährigen vor der Tat nicht gekannt haben, geht die Staatsanwaltschaft von Habgier sowie Verdeckung oder Ermöglichung des Raubes als Motiv aus. Bisher sei der Angeklagte einmal wegen Betrugs zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Es hätten „keine belastbaren Hinweise“ darauf gefunden werden können, dass er vorher schon versucht hätte, Prostituierte zu berauben, betonte Faßbender. Der Prozess vor dem Bonner Schwurgericht beginnt voraussichtlich Ende August.
Aachener Zeitung, 19.07.2013
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