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Magazin Bern: Prostitutionsgesetz muss überarbeitet werden

Tron

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Das bernische Prostitutionsgesetz muss wohl noch überarbeitet werden. Denn das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen das Genfer Pendant gutgeheissen.

Bei der Ausarbeitung des Prostitutionsgesetzes orientierte sich der Regierungsrat stark an den bestehenden Gesetzen der Kantone Genf und Freiburg. Deshalb floss auch die Vorschrift mit in das Gesetz ein, dass bei den Liegenschaftseigentümern ein Einverständnis für die Ausübung der Sexarbeit eingeholt werden muss. Ausgenommen sind einzelne Prostituierte, die nur eine bestimmte Räumlichkeit für sich alleine in Anspruch nehmen.

Jetzt hat das Bundesgericht eine Beschwerde gegen das Genfer Prostitutionsgesetz gutgeheissen. Diese richtete sich gegen diese Pflicht, dass Geschäftsführer von Erotik-Etablissements bei Immobilienbesitzern vorgängig das Einverständnis einholen müssen. Der Gesetzesartikel verstosse gegen die Wirtschaftsfreiheit. Zudem könne eine solche Bedingung zu einer grösseren Verletzbarkeit der Prostituierten führen, begründet das Bundesgericht.

Berichte zu Bern: Prostitutionsgesetz muss überarbeitet werden im Freierforum

«Das bedeutet, dass das Gesetz jetzt überarbeitet werden muss», sagt Simone Rebmann von den Demokratischen Juristinnen und Juristen Bern (DJB). Der Juristenverein hatte das Prostitutionsgesetz bereits in der Vernehmlassung kritisiert, weil es nicht nur wenig Schutz für die Prostituierten bewirke, sondern teilweise sogar das Gegenteil.

Streichung des Artikels geplant

«Wir werden den Artikel aus dem Berner Gesetz streichen», sagt Roger Kull, Leiter Beschwerdedienst bei der kantonalen Polizei- und Militärdirektion. Diese Absicht habe aber aufgrund des Vernehmlassungsverfahrens bereits vor dem Bundesgerichtsentscheid bestanden. Indirekt bezieht sich etwa die Kritik von Xenia, Beratungsstelle für Frauen im Sexgewerbe, auf diesen Artikel.

Xenia bemängelte die schwammige Definition des Bewilligungsinhabers, der auch das Einverständnis beim Liegenschaftsinhaber einholen müsste. Eine Gruppe von zwei oder drei Frauen, die sich einen Salon teilten und sich gegenseitig Schutz und Sicherheit gäben, sollte nicht darunter fallen, findet Xenia.

Nicht einverstanden mit der Streichung des Artikels ist der Hauseigentümerverband Kanton Bern. «Der Vermieter muss und darf das wissen», sagt Peter Brand, Präsident des Hauseigentümerverbands. Eine solche gewerbliche Tätigkeit habe Auswirkungen auf alle anderen Mieter, es gebe Lärm und es würden mehr Personen ein- und ausgehen.

Umstrittene Meldepflicht

Der Grosse Rat hat im November 2009 eine Motion überwiesen, die die Schaffung eines kantonalen Gesetzes verlangt. Demnächst geht das Prostitutionsgesetz in das Mitberichtsverfahren in die anderen Direktionen der Regierung. Der Grosse Rat soll in der Novembersession darüber beraten, und dort wird das Gesetz voraussichtlich zu reden geben.

Im Vernehmlassungsverfahren seien verschiedene Punkte umstritten gewesen, sagt Kull. Ein Punkt betreffe etwa die Besteuerung der Prostituierten. Vernehmlassungsteilnehmer hätten gefordert, eine Vorabsteuer einzuziehen. Die Abklärung bei der Steuerverwaltung habe aber gezeigt, dass dies problematisch sei. Umstritten seien auch die Ausnahmen bei den Bewilligungsinhabern.

Die Ausübung des sogenannt ältesten Gewerbes wird aber im Grossen Rat voraussichtlich bereits in der Septembersession Thema sein. Zur Sexarbeit wurden zwei Motionen eingereicht. Barbara Mühlheim (Grüne, Bern) fordert, im auszuarbeitenden Prostitutionsgesetz eine generelle Meldepflicht für Sexarbeiterinnen zu verankern. Dagegen hat sich Xenia bereits deutlich ausgesprochen. Zu einem Verzeichnis, das der Betreiber eines Erotik-Etablissements führt und das sowohl im Genfer wie auch im Berner Prostitutionsgesetz vorgesehen ist, äussert sich auch das Bundesgericht.

Ein solches internes Verzeichnis sei mit der Schweizerischen Bundesverfassung vereinbar. «Diese Datenerhebung verstösst nicht gegen das Diskriminierungsverbot, weil sich Prostitution von den meisten anderen Berufen unterscheidet», befand das Bundesgericht.Die Möglichkeit für Prostituierte, als Unselbstständige zu arbeiten, will schliesslich Grossrätin Karin Zumstein (FDP, Bützberg) mit ihrer Motion erreichen. sie weist in ihrem Vorstoss darauf hin, dass es Sexarbeiterinnen heute nicht möglich ist, einen gültigen Vertrag abzuschliessen. Denn Sexarbeit gilt immer noch als sittenwidrig. Die Antwort des Regierungsrats auf die Motion steht noch aus.


Der Bund, 02.05.2011



 
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