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Magazin Der Bundestag zum Thema Menschenhandel

Tron

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Menschenhandel in den Griff bekommen – Opfern helfen

Rechtsausschuss (Anhörung) - 16.03.2011

Berlin: (hib/BOB/jbi) Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung ist ein Delikt, das sich durch komplexe und nur schwer zu ermittelnde Tatstrukturen auszeichnet. Dies berichtete Heidemarie Rall vom Bundeskriminalamt aus Wiesbaden auf einer nichtöffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am Mittwochnachmittag. Da Prostituierte ihrer Tätigkeit scheinbar freiwillig nachgingen und dies auf Nachfrage auch bestätigten, entstünde bei Strafverfolgern, die nicht mit dem Milieu vertraut seien, häufig ein falscher Eindruck. Die Drohkulisse, die im Hintergrund von den Tätern aufgebaut werde, bleibe unentdeckt. Nach Ansicht der Sachverständigen können die nicht mehr überschaubaren Veränderungen in der Prostitutionslandschaft, nicht zuletzt auch aufgrund der EU-Osterweiterung und der Angebotsbreite an Prostitution, allein polizeilich nicht aufgefangen werden. Hier gebe es ”erhebliche gesetzliche Regelungslücken“, konstatierte Rall. Die Expertin sprach sich unter anderem für die Prüfung der Einführung von einer Erlaubnispflicht für alle Formen von Prostitutionsstätten sowie für die Vermittlung von Prostitutionsdienstleistungen aus.

Die Sachverständige Helga Konrad, ehemalige OSZE-Sonderbotschafterin gegen Menschenhandel aus Wien, schlug unter anderem vor, Opferschutz müsse als staatliche Aufgabe anerkannt und entsprechend gefördert werden. Es liege in der Verantwortung der Staaten und ihrer jeweiligen Regierungen, Gesetze und politische Konzepte zu vollziehen und ”umfassende Betreuungsangebote“ entsprechend zu finanzieren, die eine völlige Rehabilitierung der Opfer ermöglichen. Von staatlicher Seite müsse die Festnahme, Ausweisung oder Abschiebung von Opfern von Menschenhandel untersagt werden, bis ein Befund über ihren physischen und psychischen Zustand vorläge und eine weitere Betreuung sicher gestellt sei.

Konrad sprach sich weiterhin dafür aus, dass Polizei und Einwanderungsbehörden alles tun müssten, um festzustellen, ob eine Person ein Opfer von Menschenhandel sei. Sie sollten bei diesen Erhebungen dringend mit einschlägigen Nichtregierungsorganisationen (NRO) zusammenarbeiten. Robert Moossy, Director of the Human Trafficking Prosecution Unit beim US-Justizministerium, betonte ebenfalls, NRO seien ein wichtiger Bestandteil erfolgreicher Programme zur Bekämpfung von Menschenhandel. Die Organisationen leisteten Opferhilfe und trügen dazu bei, Vertrauen zwischen den betroffenen Menschen und den Strafverfolgungsbehörden aufzubauen. Die meisten Bundesstaaten der USA, so Moossy weiter, verfügten mittlerweile über ein eigenes Strafrecht gegen den Menschenhandel.

Die Vorsitzende der Organisation SODWODI (”Solidarity with Women in Distress“), Schwester Lea Ackermann, erklärte, dass der ”Menschenhandel blüht“ und dass sie das ”auf die Palme“ brächte. So genannte Schwerpunktstaatsanwaltschaften seien einzurichten, die gezielt dem Problem des Menschenhandels Herr werden könnten. Die Gewinne der Täter seien gezielt abzuschöpfen, um so die Opfer des Menschenhandels unterstützen zu können. Die Sachverständige regte darüberhinaus an, den Zugang zum Arbeitsmarkt bundesweit einheitlich zu regeln.


Bundestag.de, 16.03.2011

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