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Magazin Familienvater erleichtert das Sakura um 92'000 SFr

Tron

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Schon als Angestellter eines Treuhandbüros geriet er auf die schiefe Bahn. Später erleichterte der Familienvater den bekannten Sexclub Sakura um 92'000 Franken. Dafür muss er jetzt ins Gefängnis.

Der heute 39-jährige Familienvater aus Dietikon hatte bereits vor fünf Jahren vom Börsen- ins Sex-Milieu gewechselt. Der damalige Assistent der renommierten Treuhandgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PWC) zweigte rund 750'000 Franken für sich ab. Den Grossteil der Beute setzte er für den Aufbau eines eigenen Sexsalons ein. Allerdings flog der vermeintlich biedere Familienvater auf und kassierte im November 2005 am Bezirksgericht Zürich eine gerade noch bedingte Gefängnisstrafe von 18 Monaten.

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Schon mehrere Monate vor dem ersten Schuldspruch hatte der gescheiterte Kaufmann beim bekannten Sex-Sauna-Club «Fantasy Land Sakura AG» in Oberengstringen eine neue Arbeitsstelle gefunden. Im Januar 2007 wurde er dort sogar zum Geschäftsführer befördert. Ab Frühling 2008 steckte er jedoch regelmässig Kassengelder des Bordells in seine eigenen Taschen. Als die Unregelmässigkeiten Ende 2008 ans Tageslicht kamen, hatte er bereits 91'700 Franken veruntreut.

Zurück auf dem Pfad der Tugend?

Am Montag stand der elegant gekleidete Angeklagte vor dem Bezirksgericht Dietikon und gab alle Vorwürfe unumwunden zu. Als Tatmotive für seinen Rückfall benannte er zwei Punkte. Einerseits seinen Absturz in die Kokainsucht, die ihn monatlich bis zu 6000 Franken gekostet habe. Andererseits eine attraktive Prostituierte des Sex-Clubs. Sie erst habe ihn in das aufregende Nachtleben eingeführt, blickte er zurück.
Vor Gericht versicherte der Angeklagte, dass er den Drogen bereits im März 2009 abgeschworen habe und heute nur noch für seine Frau sowie seine beiden Kinder da sei. Er habe inzwischen einen neuen Arbeitsplatz in der Möbelbranche gefunden und sei im Begriff, für den angerichteten Schaden aufzukommen. So habe er bereits 20'000 Franken der entwendeten Gelder zurückgezahlt, sagte er.

Bedingt oder unbedingt?

Rechtlich lag ein einfacher Fall vor. So waren sich Anklage und Verteidigung selbst über das Strafmass von 14 Monaten Freiheitsentzug völlig einig. Anders sah es bei der Frage nach einer Bewährungschance aus. Für die zuständige Staatsanwältin hatte der Angeschuldigte mit seinem Rückfall die letzte Chance vergeben und sollte die ganze Strafe unbedingt verbüssen. Der Verteidiger verlangte dagegen eine umfassend bedingte Strafe, da sein Mandant heute sogar freiwillig eine Psychotherapie besuche, um neue Delikte zu vermeiden.

Das Gericht schlug einen Mittelweg ein und setzte wegen mehrfacher Veruntreuung sowie Kokainkonsums eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten sowie 500 Franken Busse fest. Sechs Monate davon unbedingt, was der Gerichtsvorsitzende Stephan Aeschbacher als «heilsamen Schock» für den Wiederholungstäter bezeichnete. Allerdings erhielt der Angeklagte damit auch die Möglichkeit, die Sanktion in Halbgefangenschaft absitzen zu können.


Tagesanzeiger, 25.10.2010



 
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