Tron
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Prozessauftakt am Amtsgericht . 15 000 Euro Miete ist der Angeklagte aus dem Freiburger Rotlichtmilieu seinem Vermieter schuldig. Doch damit nicht genug: Der Angeklagte steht in diesem Zusammenhang seit gestern unter anderem wegen Betruges vor dem Freiburger Amtsgericht. Pikantes Detail: Eigenen Angaben zufolge verdient der Angeklagte üppig an dem Geschäft mit der Liebe.
Der 49-jährige Familienvater mietete die Geschäftsräume in der Breisacher Straße an und vermittelte sie als Terminwohnungen an Prostituierte weiter. Er unterschrieb den Mietvertrag für die Räume, obwohl er insolvent war und sich dem Verwalter der Geschäftsräume gegenüber zuerst mit falschem Namen ausgab. Auch über die Nutzung der Räume will der szenekundige Verwalter, der selbst mindestens eine Terminwohnung vermietet, getäuscht worden sein – er ging in dem Wohnhaus lediglich von "erotischen Massagen" aus. Wegen all dem muss sich der Angeklagte verantworten.
Doch war der Mann tatsächlich insolvent, wie die Staatsanwaltschaft glaubt? Stolze 3000 bis 3500 Euro pro Frau monatlich verdiente er, gab der Angeklagte freimütig zu Protokoll. Damals, Ende 2009, arbeiteten angeblich zwei Frauen für ihn. Staatsanwaltschaft und Finanzamt wussten jedoch nichts von dem derart verdienten Geld. Auch gegenüber dem Gerichtsvollzieher hatte er eine eidesstattliche Versicherung abgelegt. Trotzdem ging er den Mietvertrag ein. Der Angeklagte, der auch einige der Wohnmobile auf dem Parkplatz an der B 31 Süd "betreibt", zahlte den Mietzins dennoch nicht. Grund: Der Vertragsinhalt sei nicht eingehalten worden.
Ob der Angeklagte getäuscht hat oder selbst getäuscht wurde, muss das Gericht entscheiden. Der Verdienst an der Prostitution dürften jedenfalls auch Staatsanwaltschaft und Finanzamt interessieren. Der Prozess gegen den Angeklagten wird im Februar fortgesetzt.
Badische Zeitung, 28.01.2011
Der 49-jährige Familienvater mietete die Geschäftsräume in der Breisacher Straße an und vermittelte sie als Terminwohnungen an Prostituierte weiter. Er unterschrieb den Mietvertrag für die Räume, obwohl er insolvent war und sich dem Verwalter der Geschäftsräume gegenüber zuerst mit falschem Namen ausgab. Auch über die Nutzung der Räume will der szenekundige Verwalter, der selbst mindestens eine Terminwohnung vermietet, getäuscht worden sein – er ging in dem Wohnhaus lediglich von "erotischen Massagen" aus. Wegen all dem muss sich der Angeklagte verantworten.
Doch war der Mann tatsächlich insolvent, wie die Staatsanwaltschaft glaubt? Stolze 3000 bis 3500 Euro pro Frau monatlich verdiente er, gab der Angeklagte freimütig zu Protokoll. Damals, Ende 2009, arbeiteten angeblich zwei Frauen für ihn. Staatsanwaltschaft und Finanzamt wussten jedoch nichts von dem derart verdienten Geld. Auch gegenüber dem Gerichtsvollzieher hatte er eine eidesstattliche Versicherung abgelegt. Trotzdem ging er den Mietvertrag ein. Der Angeklagte, der auch einige der Wohnmobile auf dem Parkplatz an der B 31 Süd "betreibt", zahlte den Mietzins dennoch nicht. Grund: Der Vertragsinhalt sei nicht eingehalten worden.
Ob der Angeklagte getäuscht hat oder selbst getäuscht wurde, muss das Gericht entscheiden. Der Verdienst an der Prostitution dürften jedenfalls auch Staatsanwaltschaft und Finanzamt interessieren. Der Prozess gegen den Angeklagten wird im Februar fortgesetzt.
Badische Zeitung, 28.01.2011
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