Tron
User
- Beiträge
- 2.067
- C
- 0 0 0 0
Vermieter mit Räumungsklage erfolgreich – ZF zeigt Interesse an der Immobilie
Von Gunnar M. Flotow
FRIEDRICHSHAFEN Die Tage des Bodensee-Bordells am Mühlöschkreisel sind gezählt. Zum 31. Mai 2015 muss der Betreiber sein 24-Zimmer-Etablissement aufgeben. Der Grund hierfür: Unstimmigkeiten um den Mietvertrag und eine erfolgreiche Räumungsklage des Hausbesitzers. Möglicherweise wird ZF dieses Gebäude übernehmen – und noch einige andere dazu.
Das Urteil des Landgerichts Ravensburg, beziehungsweise dessen Bestätigung durch das Oberlandesgericht ist der vorläufige Schlusspunkt unter ein Kapitel, das Ende des Jahres 2010 begann. Damals spielt der Eigentümer des Hauses mit dem Gedanken, seine Immobilie zu verkaufen, weil er keine Geschäftsbeziehungen mehr mit dem Rotlichtmilieu haben möchte. Die Verhandlungen mit dem Geschäftsführer des Bordells, der Interesse am Kauf zeigt, verlaufen aber erfolglos.
200 000 Euro Abfindung
Im April 2011 tritt die ZF AG auf den Plan. Das Unternehmen beauftragt ein Maklerbüro, auszuloten, ob ein Ankauf möglich ist. Aus Papieren, die der Schwäbischen Zeitung vorliegen, geht hervor, dass die ZF AG offenbar bereit war, dem Bordellbetreiber 200 000 Euro dafür zu bezahlen, dass er den Mietvertrag beendet. Der willigt jedoch nicht ein, weil ihm die Abfindung zu niedrig ist. Im Oktober 2011 wendet sich der Eigentümer an den Bordell-Betreiber mit dem Angebot, ihm die Immobilie für 1, 2 Millionen Euro zu überlassen. Anfang November 2011 bessert ZF nach: Der Bordell-Betreiber soll nun nicht nur eine Abfindung bekommen, sondern für die Jahre 2012 und 2013 auch noch mietfrei gestellt werden. Auch dieses Angebot lehnt er ab – er gibt an, das Haus kaufen zu wollen. Am 18. November 2011 fordert der Eigentümer vom Bordell-Betreiber einen Finanzierungsnachweis. Er traut ihm offenbar nicht mehr über den Weg, nachdem es zuvor Unregelmäßigkeiten bei den Mietzahlungen gegeben hatte. Eigentümer und Bordellbetreiber entschließen sich, am 21. November 2011 einen neuen Mietvertrag aufzusetzen, der geänderte Laufzeiten vorsieht. Im März 2012 nimmt die Angelegenheit eine kuriose Wendung: Der Bordell-Betreiber behauptet nun, einen Mietvertrag über 30 Jahre zu haben. Der Eigentümer legt dagegen einen Mietvertrag bis zum 31. Mai 2015 vor. Welcher Vertrag ist nun echt, welcher gefälscht?
Der Eigentümer verklagt den Betreiber auf Räumung und Herausgabe des Gebäudes – und bekommt recht. Für die 2. Zivilkammer des Landgerichts Ravensburg steht fest: Der Vertrag wurde mit dem Laufzeitende 31. Mai 2015 geschlossen – das Bordell muss raus. In der Berufungsverhandlung bestätigt das Oberlandesgericht diesen Termin. „Ich fühle mich verarscht“, sagt der Bordell-Betreiber.
Was passiert nun mit dem Gebäude? „Kein Kommentar“, erklärt der Besitzer auf Anfrage der Schwäbischen Zeitung. Die ZF Friedrichshafen AG lässt wissen, dass man „als prosperierendes Unternehmen grundsätzlich Interesse an zusammenhängenden Flächen in der unmittelbaren Umgebung bestehender Werke hat, um hier Möglichkeiten zur Erweiterung zu haben“.
Schwäbische, 19.03.2014
Von Gunnar M. Flotow
FRIEDRICHSHAFEN Die Tage des Bodensee-Bordells am Mühlöschkreisel sind gezählt. Zum 31. Mai 2015 muss der Betreiber sein 24-Zimmer-Etablissement aufgeben. Der Grund hierfür: Unstimmigkeiten um den Mietvertrag und eine erfolgreiche Räumungsklage des Hausbesitzers. Möglicherweise wird ZF dieses Gebäude übernehmen – und noch einige andere dazu.
Das Urteil des Landgerichts Ravensburg, beziehungsweise dessen Bestätigung durch das Oberlandesgericht ist der vorläufige Schlusspunkt unter ein Kapitel, das Ende des Jahres 2010 begann. Damals spielt der Eigentümer des Hauses mit dem Gedanken, seine Immobilie zu verkaufen, weil er keine Geschäftsbeziehungen mehr mit dem Rotlichtmilieu haben möchte. Die Verhandlungen mit dem Geschäftsführer des Bordells, der Interesse am Kauf zeigt, verlaufen aber erfolglos.
200 000 Euro Abfindung
Im April 2011 tritt die ZF AG auf den Plan. Das Unternehmen beauftragt ein Maklerbüro, auszuloten, ob ein Ankauf möglich ist. Aus Papieren, die der Schwäbischen Zeitung vorliegen, geht hervor, dass die ZF AG offenbar bereit war, dem Bordellbetreiber 200 000 Euro dafür zu bezahlen, dass er den Mietvertrag beendet. Der willigt jedoch nicht ein, weil ihm die Abfindung zu niedrig ist. Im Oktober 2011 wendet sich der Eigentümer an den Bordell-Betreiber mit dem Angebot, ihm die Immobilie für 1, 2 Millionen Euro zu überlassen. Anfang November 2011 bessert ZF nach: Der Bordell-Betreiber soll nun nicht nur eine Abfindung bekommen, sondern für die Jahre 2012 und 2013 auch noch mietfrei gestellt werden. Auch dieses Angebot lehnt er ab – er gibt an, das Haus kaufen zu wollen. Am 18. November 2011 fordert der Eigentümer vom Bordell-Betreiber einen Finanzierungsnachweis. Er traut ihm offenbar nicht mehr über den Weg, nachdem es zuvor Unregelmäßigkeiten bei den Mietzahlungen gegeben hatte. Eigentümer und Bordellbetreiber entschließen sich, am 21. November 2011 einen neuen Mietvertrag aufzusetzen, der geänderte Laufzeiten vorsieht. Im März 2012 nimmt die Angelegenheit eine kuriose Wendung: Der Bordell-Betreiber behauptet nun, einen Mietvertrag über 30 Jahre zu haben. Der Eigentümer legt dagegen einen Mietvertrag bis zum 31. Mai 2015 vor. Welcher Vertrag ist nun echt, welcher gefälscht?
Der Eigentümer verklagt den Betreiber auf Räumung und Herausgabe des Gebäudes – und bekommt recht. Für die 2. Zivilkammer des Landgerichts Ravensburg steht fest: Der Vertrag wurde mit dem Laufzeitende 31. Mai 2015 geschlossen – das Bordell muss raus. In der Berufungsverhandlung bestätigt das Oberlandesgericht diesen Termin. „Ich fühle mich verarscht“, sagt der Bordell-Betreiber.
Was passiert nun mit dem Gebäude? „Kein Kommentar“, erklärt der Besitzer auf Anfrage der Schwäbischen Zeitung. Die ZF Friedrichshafen AG lässt wissen, dass man „als prosperierendes Unternehmen grundsätzlich Interesse an zusammenhängenden Flächen in der unmittelbaren Umgebung bestehender Werke hat, um hier Möglichkeiten zur Erweiterung zu haben“.
Schwäbische, 19.03.2014
Um Links zu sehen, bitte anmelden!