Tron
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Das Genfer Geschworenengericht hat einen 46-jährigen Marokkaner wegen Mordes verurteilt. Er hatte 33 Mal auf eine Prostituierte eingestochen.
Der Mann hatte im Mai 2008 einer 28-jährigen Prostituierten die Kehle durchgeschnitten. Da der Mann, der als Taxtifahrer arbeitete, vor der Tat Drogen konsumiert hatte, attestierte ihm das Gericht eine leicht verminderte Zurechnungsfähigkeit. Der Marokkaner lebt von seiner Frau getrennt und hat zwei Kinder.
Seine Beweggründe, die zur Tat führten, bleiben jedoch ein Rätsel. Denn der Täter war weder jemals strafrechtlich in Erscheinung getreten noch deutete irgend etwas auf diese brutale Tat hin.
24 Zentimeter lange Klinge
33 Mal hatte der Marokkaner auf die Prostituierte eingestochen, bevor er ihr mit einem Metzgermesser die Kehle durchtrennte. Das Messer hatte eine 25 Zentimeter lange Klinge. Danach durchsuchte er die Wohnung des Opfers in der Hoffnung, Geld oder Schmuck zu finden.
Der Staatsanwalt hatte für den Mann 15 Jahre Haft gefordert. Dieser habe ohne jede Skrupel und barbarisch gehandelt in der Absicht, seinem Opfer Schmerzen zuzufügen, argumentierte der Staatsanwalt.
Die beiden Verteidiger des Taxifahrers plädierten hingegen auf vorsätzliche Tötung. Der Mann habe sich während der Tat aufgrund seines Kokainkonsums ausser Kontrolle befunden. Er habe nie die Absicht gehabt, die Prostituierte zu töten.
Tagesanzeiger, 08.12.2010
Der Mann hatte im Mai 2008 einer 28-jährigen Prostituierten die Kehle durchgeschnitten. Da der Mann, der als Taxtifahrer arbeitete, vor der Tat Drogen konsumiert hatte, attestierte ihm das Gericht eine leicht verminderte Zurechnungsfähigkeit. Der Marokkaner lebt von seiner Frau getrennt und hat zwei Kinder.
Seine Beweggründe, die zur Tat führten, bleiben jedoch ein Rätsel. Denn der Täter war weder jemals strafrechtlich in Erscheinung getreten noch deutete irgend etwas auf diese brutale Tat hin.
24 Zentimeter lange Klinge
33 Mal hatte der Marokkaner auf die Prostituierte eingestochen, bevor er ihr mit einem Metzgermesser die Kehle durchtrennte. Das Messer hatte eine 25 Zentimeter lange Klinge. Danach durchsuchte er die Wohnung des Opfers in der Hoffnung, Geld oder Schmuck zu finden.
Der Staatsanwalt hatte für den Mann 15 Jahre Haft gefordert. Dieser habe ohne jede Skrupel und barbarisch gehandelt in der Absicht, seinem Opfer Schmerzen zuzufügen, argumentierte der Staatsanwalt.
Die beiden Verteidiger des Taxifahrers plädierten hingegen auf vorsätzliche Tötung. Der Mann habe sich während der Tat aufgrund seines Kokainkonsums ausser Kontrolle befunden. Er habe nie die Absicht gehabt, die Prostituierte zu töten.
Tagesanzeiger, 08.12.2010
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