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Magazin Gerichtsurteil: Sexsteuer ist doch rechtmäßig

Tron

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Prostituierte müssen in vielen Städten neben ihrer Einkommenssteuer auch noch eine sogenannte "Sexsteuer" entrichten - für die Stadtkassen eine schöne Einnahmequelle. In Dortmund hatten mehrere Prostituierte dagegen geklagt. Doch die Steuer sei rechtmäßig, entschied das Gericht am Donnerstag (06.02.2014).

Schon seit gut drei Jahren müssen Prostituierte in Dortmund pro Arbeitstag eine pauschale Steuer von sechs Euro zahlen - egal, ob sie ihrem Job auf der Straße oder in einem Club nachgehen. Mehr als 530.000 Euro flossen durch diese sogenannte Sexsteuer bisher jährlich in die Stadtkasse. Dagegen hatten am Donnerstag (06.02.2014) neun Prostituierte vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen geklagt. Die Abgabe sei eine unzulässige Berufssteuer, so argumentierten sie, die ihre Berufsfreiheit in unzulässiger Weise beeinträchtige. Außerdem praktiziere die Stadt Dortmund damit eine Doppelbesteuerung: Neben dem Obulus, den die Stadt jeder einzelnen Prostituierte abverlangt, sind gleichzeitig auch Bordellbesitzer zu einer zusätzlichen Steuerzahlung für die Flächen ihrer Etablissements verpflichtet: Pro "angefangene zehn Quadratmeter", so steht es in der Dortmunder Satzung, müssen die Betreiber vier Euro Steuern täglich zahlen. Doch die Richter gaben der Stadt Dortmund Recht. Die Steuer sei hinnehmbar, sagte ein Gerichtssprecher. "Die sechs Euro können die Prostituierten ja einpreisen und auf ihre Freier umlegen." Die Clubsteuer hatte vor zwei Jahren bereits das Oberverwaltungsgericht Münster für zulässig erklärt. Auch hier fanden die Richter es zumutbar, dass Clubbesitzer die zusätzlichen Kosten auf ihre Preise aufschlagen.

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Wenn in der Sauna nicht nur geschwitzt wird

Grundlage ist die "Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund für die Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen und das Angebot sexueller Handlungen". Seit der Einführung im November 2010 habe die Stadt rund 1, 6 Millionen Euro über die "Sexsteuer" eingenommen, sagt Stadtsprecher Michael Meinders. Und das, obwohl Straßenprostitution in Dortmund schon seit Mai 2011 im gesamten Stadtgebiet verboten ist. Bis dahin konnten Prostituierte ihre Steuern in Form von Tagestickets bezahlen, die in einem Lokal nahe dem Straßenstrich zu kaufen waren. Mittlerweile, sagt Meinders, könnten die Frauen auch direkt für einen ganzen Monat bezahlen und das Geld überweisen. "Dennoch muss jede damit rechnen, jederzeit kontrolliert zu werden". Mitarbeiter des Ordnungsamts nähmen auch die Clubs regelmäßig unter die Lupe. So musste der Betreiber einer Sauna in Dortmund kürzlich 50.000 Euro nachzahlen, nachdem die Beamten in seinem Betrieb Kondome und eindeutige Möbelstücke gefunden hatten, die offenbar keinen Zweifel daran ließen, dass in dieser Sauna nicht nur geschwitzt wird.

Bordellbesitzer: Flure mitgerechnet

Ärger um eine "Sexsteuer" gab es auch beretis in anderen NRW-Städten. So machte Köln schon vor zehn Jahren mit der Einführung einer solchen Gebühr Schlagzeilen - auch dort zahlen Prostituierte mittlerweile sechs Euro pro Tag. In Bonn müssen die Frauen ihren Pflichtbeitrag an umgerüsteten Parkscheinautomaten per Ticket entrichten. Das jüngste Gerichtsurteil fiel Ende Januar am Verwaltungsgericht Düsseldorf. Bordellbetreiber aus Duisburg hatten geklagt, weil die Stadt zur Berechnung ihrer Steuer dort auch die Fläche der Flure in den Bordellen miteingerechnet hatte. Die Stadt Duisburg willigte schließlich ein, ihre Steuerforderung von ursprünglich 2, 1 Millionen auf 1, 2 Millionen Euro zu senken.

Auch das "Bündnis der Fachberatungsstellen für Sexarbeiterinnen" protestierte gegen diese Steuer. Prostituierte und Prostitutionsbetriebe, so der Verband, zahlen wie andere Unternehmen Einkommens-, Umsatz- und gegebenenfalls Gewerbesteuern. Daneben zusätzlich und unabhängig vom Gewinn auch noch Vergnügungssteuer zu erheben, bedeutet eine nicht zu rechtfertigende Sonderbehandlung.


WDR, 06.02.2014

[DMLURL]http://www1.wdr.de/themen/wirtschaft/sexsteuer102.html[/DMLURL]
 
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