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Soeben bin ich mit einem User im Gespräch, der sich Gedanken macht wie das demnächst alles weitergehen soll. Er schickt mir einen Link zum neuen Prositutionsgesetz und ich finde zum Thema Werbung diesen Passus:
Parallel zur ständigen Wiederholung, dass Deutschland (alternativ Spanien usw.) jetzt das Bordell Europas seien, habe ich heute mal die Anzeigenzahlen auf einer riesen Escortanzeigenseite angeschaut. Tatsächlich ist das Angebot inD eutschland mit vielen anderen Ländern recht groß, allerdings eher sogar kleiner als das Angebot in Spanien und Italien und deutlich kleiner als in England, selbst wenn man die Bewohneranzahl noch nicht berücksichtigt.
Es ist verboten, durch Verbreiten von Schriften, Ton- oder Bildträgern, Datenspeichern, Abbildungen oder Darstellungen Gelegenheit zu sexuellen Dienstleistungen anzubieten, anzukündigen oder anzupreisen oder Erklärungen solchen Inhaltes bekannt zu geben
1. unter Hinweis auf die Gelegenheit zum Geschlechtsverkehr ohne Kondom, auch wenn der Hinweis in mittelbarer oder sprachlich verdeckter Form erfolgt,
2. in einer Weise, die nach Art der Darstellung, nach Inhalt oder Umfang oder nach Art des Trägermediums und seiner Verbreitung geeignet ist, schutzbedürftige Rechtsgüter der Allgemeinheit, insbesondere den Jugendschutz, konkret zu beeinträchtigen oder
3. unter Hinweis auf die Gelegenheit zum Geschlechtsverkehr mit Schwangeren, auch wenn der Hinweis in mittelbarer oder sprachlich verdeckter Form erfolgt.
Dem Verbreiten steht das öffentliche Ausstellen, Anschlagen, Vorführen oder das sonstige öffentliche Zugänglichmachen gleich.
Der Punkt 2 ist natürlich herrlich schwammig ausgeführt, denn wenn ich will kann ich das ganze Thema ohne wenn und aber als jugendgefährdend betrachten. Bleibt die Frage, ob man das wollen, müssen, sollen wird.1. unter Hinweis auf die Gelegenheit zum Geschlechtsverkehr ohne Kondom, auch wenn der Hinweis in mittelbarer oder sprachlich verdeckter Form erfolgt,
2. in einer Weise, die nach Art der Darstellung, nach Inhalt oder Umfang oder nach Art des Trägermediums und seiner Verbreitung geeignet ist, schutzbedürftige Rechtsgüter der Allgemeinheit, insbesondere den Jugendschutz, konkret zu beeinträchtigen oder
3. unter Hinweis auf die Gelegenheit zum Geschlechtsverkehr mit Schwangeren, auch wenn der Hinweis in mittelbarer oder sprachlich verdeckter Form erfolgt.
Dem Verbreiten steht das öffentliche Ausstellen, Anschlagen, Vorführen oder das sonstige öffentliche Zugänglichmachen gleich.
Parallel zur ständigen Wiederholung, dass Deutschland (alternativ Spanien usw.) jetzt das Bordell Europas seien, habe ich heute mal die Anzeigenzahlen auf einer riesen Escortanzeigenseite angeschaut. Tatsächlich ist das Angebot inD eutschland mit vielen anderen Ländern recht groß, allerdings eher sogar kleiner als das Angebot in Spanien und Italien und deutlich kleiner als in England, selbst wenn man die Bewohneranzahl noch nicht berücksichtigt.